Ab 2023 muss für Finanzprodukte , die einen ökologischen Nachhaltigkeitsaspekt verfolgen , zusätzlich ein Taxonomie-Reporting erstellt werden .
Abbildung 1 : EU Sustainability Framework 8
2.9
Regulatory Technical Standards | RTS ( 2020 )
Im April 2020 wurde der gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden European Banking Authority ( EBA ), European Insurance and Occupational Pensions Authority ( EI- OPA ) und European Securities and Markets Authority ( ESMA ) durch Verordnung ermächtigt , Entwürfe für sog . technische Regulierungsstandards („ Regulatory Technical Standards “) zu den SFDRs zu erarbeiten .
Dabei geht es um Fragen des Inhalts ( z . B . Treibhausgasemissionen von Investments ), der Methoden und der Darstellung . Die RTS traten am 14 . August 2022 in Kraft und sind seit dem 1 . Januar 2023 anzuwenden .
2.10 Leitfaden für Kreditgeber ( 2020 )
Im November 2020 hat die EZB den „ Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken “ veröffentlicht . Die Bedeutung ergibt sich dabei aus dem Untertitel : „ Erwartungen der Aufsicht in Bezug auf Risikomanagement und Offenlegungen “. Das Dokument gibt Hinweise darauf , wie diese Risiken identifiziert , bewertet und verwaltet werden können , und es ermutigt Finanzinstitutionen , proaktive Ansätze zur Minderung dieser Risiken zu entwickeln .
8
In Anlehnung an EU-Kommission , FfE ( 2022 ).)
ESG-Regelungen in der Praxis © 2024 goetzpartners , Macromedia Seite 12