Deutsch - Nooteboom Giants on the Road Magazine Deutsch - Nr. 4 - 2017 | Page 30
GIANTS ON THE ROAD
MATERIAL FÜR EXTREM SCHWERE LADUNG
Marcus: “Unsere weltweit einzigartige Seitenträgerbrücke G² I K600 ist
mit einer Nutzlast von 600 Tonnen in der Lage, sehr schwere Generatoren,
Transformatoren oder ähnliches wie beispielsweise Motoren oder Turbinen
zu tragen. In Europa wird es immer wichtiger, das Gewicht so genau wie
möglich über den Untergrund zu verteilen. In der Konfi guration mit 2x24
Achslinien können wir die Achslasten auf 12 Tonnen beschränken. Unsere
schwersten ziehenden Einheiten sind die Mercedes-Benz Titan 4165 8x6
Sattelzugmaschinen für jeweils 1.000 Tonnen Gesamtgewicht.”
EINE LEIDENSCHAFT FÜR AUSSERGEWÖHNLICHE TRANSPORTE?
Andreas: “Ich bin zwischen Lastwagen aufgewachsen. Reifen nachschnei-
den, lackieren und Laster ordentlich in Reih und Glied aufzustellen, dass
war Teil unserer Jugend. Wir fanden es Klasse. Vielleicht hätte jeder von uns
woanders leichtere Arbeitsbedingungen vorgefunden, aber das war nie eine
Überlegung. Das hier ist meine Welt und für Marcus ist es genau dasselbe.”
SORGEN
Andreas: “Ja, in unterschiedlichen Richtungen. Die erste: Unsere Fahrer sind
Spezialisten auf ihrem Gebiet. Sie müssen nicht nur kleinere Reparaturen
selbst ausführen können und kundenorientiert auft reten, sondern tragen
oft mals direkte Verantwortung für Millionen von Euro. Dennoch werden
sie auf der Straße auch ohne Übertretungen oft mals fast wie Kriminelle be-
handelt. Spezialtransporte sind ein wichtiges Bindeglied in der europäischen
Wirtschaft und wir würden gerne die Anerkennung erhalten, die wir und
unser Personal verdienen. Die zweite: Fahrten, die früher eine Nacht dauer-
ten, benötigen jetzt drei bis fünf Nächte. Längere Routen durch rückständi-
gen Unterhalt an Brücken und überlastete Polizei sind die Ursache hierfür.
Wir sind Befürworter für die Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens,
die Umsetzung von Korridorlösungen und die einheitliche Privatisierung
der Polizeibegleitung für alle deutschen Bundesländer. Die Regelung für die
‘Hilfspolizei’ ist dabe