Deutsch - Nooteboom Giants on the Road Magazine Deutsch - Nr. 4 - 2017 | Page 30

GIANTS ON THE ROAD MATERIAL FÜR EXTREM SCHWERE LADUNG Marcus: “Unsere weltweit einzigartige Seitenträgerbrücke G² I K600 ist mit einer Nutzlast von 600 Tonnen in der Lage, sehr schwere Generatoren, Transformatoren oder ähnliches wie beispielsweise Motoren oder Turbinen zu tragen. In Europa wird es immer wichtiger, das Gewicht so genau wie möglich über den Untergrund zu verteilen. In der Konfi guration mit 2x24 Achslinien können wir die Achslasten auf 12 Tonnen beschränken. Unsere schwersten ziehenden Einheiten sind die Mercedes-Benz Titan 4165 8x6 Sattelzugmaschinen für jeweils 1.000 Tonnen Gesamtgewicht.” EINE LEIDENSCHAFT FÜR AUSSERGEWÖHNLICHE TRANSPORTE? Andreas: “Ich bin zwischen Lastwagen aufgewachsen. Reifen nachschnei- den, lackieren und Laster ordentlich in Reih und Glied aufzustellen, dass war Teil unserer Jugend. Wir fanden es Klasse. Vielleicht hätte jeder von uns woanders leichtere Arbeitsbedingungen vorgefunden, aber das war nie eine Überlegung. Das hier ist meine Welt und für Marcus ist es genau dasselbe.” SORGEN Andreas: “Ja, in unterschiedlichen Richtungen. Die erste: Unsere Fahrer sind Spezialisten auf ihrem Gebiet. Sie müssen nicht nur kleinere Reparaturen selbst ausführen können und kundenorientiert auft reten, sondern tragen oft mals direkte Verantwortung für Millionen von Euro. Dennoch werden sie auf der Straße auch ohne Übertretungen oft mals fast wie Kriminelle be- handelt. Spezialtransporte sind ein wichtiges Bindeglied in der europäischen Wirtschaft und wir würden gerne die Anerkennung erhalten, die wir und unser Personal verdienen. Die zweite: Fahrten, die früher eine Nacht dauer- ten, benötigen jetzt drei bis fünf Nächte. Längere Routen durch rückständi- gen Unterhalt an Brücken und überlastete Polizei sind die Ursache hierfür. Wir sind Befürworter für die Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens, die Umsetzung von Korridorlösungen und die einheitliche Privatisierung der Polizeibegleitung für alle deutschen Bundesländer. Die Regelung für die ‘Hilfspolizei’ ist dabe