INTERN
Dr . Stefan Gröger , Prof . Schumann GmbH
Unternehmen in Schieflage müssten künftig aber nicht mehr zwangsläufig in die Insolvenz gehen . Dafür habe der Gesetzgeber mit dem neuen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz , StaRUG , gesorgt . Römermann bezeichnete die Verabschiedung des Gesetzes als „ Epochenwandel “. Warum ? „ Ein Unternehmen ist nicht am Montag gesund und Dienstag insolvent . Eine Insolvenz bedeutet den Schlusspunkt nach einem längeren Siechtum des Unternehmens . Das neue Sanierungsgesetz bietet die Möglichkeit , schon frühzeitig einzugreifen . Wenn ein Mensch krank ist , lässt er sich auch zwischendurch vom Arzt behandeln . Es wartet ja auch niemand , bis er kurz vor dem Tod eine Totaloperation macht , sondern ‚ saniert ‘ sich deutlich früher .“ Mit anderen Worten : Unternehmen können jetzt wesentlich leichter außerhalb eines Insolvenzverfahrens saniert werden .
Letzte Vorbereitung vor dem Auftritt .
Anfechtungssicher Nach seinem Vortrag übernahm Römermann nahtlos die Moderation der anschließenden Diskussionsrunde . RA Matthias Marzluf , Arbeitskreis Insolvenzpraxis des BvCM , erinnert die neue Möglichkeit der Moderation eines Sanierungsverfahrens an den früheren „ Round Table “ der IHK . Dieses Instrument habe sehr gut funktioniert , hatte aber wegen der zunehmenden Anfechtung durch Insolvenzverwalter keine Wirkung mehr . Das sei jetzt anders : Jeder ernstgemeinte Sanierungsversuch sei anfechtungssicher . „ Und er bewegt sich doch “: Unter diese Überschrift setzte RA Michael Schmidt , ebenfalls Arbeitskreis Insolvenzpraxis des BvCM , sein Einstiegsstatement . Gemeint ist der BGH , der durch ein Urteil im Mai eine bahnbrechende Entscheidung gegen eine Anfechtung gefällt habe . „ Das war ein Paukenschlag .“ Insgesamt sind die Anforderungen an die Anfechtung gemäß Paragraph 133 der Insolvenzordnung deutlich höher geworden .
Fachliche Beratung „ Bei der Anfechtungsthematik konnte einem als Gläubiger angst und bange werden “, berichtete Yvonne Dropp CCC , Leiterin Forderungsmanagement Dachdecker-Einkauf Ost eG , aus ihrer Praxis . Als einzige Lösung habe es nur das Mittel Vorkasse gegeben , doch als Genossenschaft mit dem Auftrag , die Mitglieder zu unterstützen , war das schwierig umzusetzen . „ Und wenn eine Anfechtung kommt , sollte man das auch nicht selbst übernehmen . Wir hatten vor einigen Jahren eine Anfechtung in Höhe von 500.000 Euro . Mithilfe eines Fachanwalts konnte die Summe auf 80.000 Euro reduziert werden .“
Durch das neue Gesetz seien auch Lösungen wie Ratenzahlungen wieder wesentlich sicherer geworden , da keine Anfechtung mehr zu befürchten sei . „ Wir nehmen unsere Kunden gerne an die Hand . Wir haben tolle Handwerker als Kunden , die aber nicht immer buchhalterisch fit sind . Die begleiten wir in Krisen gerne bei der Neuordnung . Wenn auch noch Gewährleistungsansprüche gelten , setzen wir einen Sanierungsprofi ein “, so Yvonne Dropp .
Kooperation mit dem Vertrieb Bei allem , so die Leiterin Forderungsmanagement , sei die Zusammenarbeit mit dem Vertrieb sehr wichtig . „ Von den Kollegen bekommen wir wichtige Hinweise , wenn sie zum Beispiel mit Mitarbeitern ihrer Kunden gesprochen haben . Wir geben dem Vertrieb natürlich auch Informationen über eine positive Bonität weiter , damit die Kollegen Zusatzgeschäft generieren können .“ „ Kommunikation ist in der Tat das A und O “, bestätigte Volker Römermann .
Ein weiterer Vorteil der neuen Regelungen ist der Kostenfaktor . „ Der Aufwand für eine Restrukturierung lässt sich nach Stunden abrechnen .
Während der Vorträge konnten die nächsten Redner ihre Vorgänger am Bildschirm verfolgen .
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