Gesundheit
Präventionsangebote nach §20 SGB V
Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,
die vhs Zirndorf bietet Ihnen im Programmbereich Gesundheit
ein hochwertiges Angebot an Kursen zur Gesundheitsförderung
und Primärprävention. Als Einrichtung in öffentlicher Verant-
wortung sichern und entwickeln wir systematisch die Qualität
unseres Angebots.
In den Bereichen Bewegung, Entspannung/Stressbewältigung,
Ernährung und Sucht kann die Teilnahme an Präventionsan-
geboten von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß §20 SGB
V gefördert werden. Über die Förderung entscheiden die Krank-
enkassen und die in deren Auftrag arbeitende Zentrale Prüf-
stelle Prävention (ZPP), auf die Entscheidung haben wir keinen
Einfluss.
Die dieser Entscheidung zugrundeliegenden Kriterien können
sich erheblich von den Qualitätskriterien der Volkshochschule
unterscheiden. Wir und unsere qualifizierten Kursleitungen
orientieren uns in unseren Gesundheitsangeboten zusätzlich zu
den medizinisch-fachlichen vor allem an pädagogischen Ge-
sichtspunkten zur Begleitung von Lernprozessen.
Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass wir keine Kurse bei
der ZPP zur Bezuschussung zertifizieren. Ob und wie Ihre Kurs-
teilnahme gefördert wird, bitten wir Sie direkt mit Ihrer Krank-
enkasse zu klären, am besten vor Kursbeginn.
Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage nach Abschluss Ihres Ge-
sundheitskurses eine vhs-Teilnahmebescheinigung aus, wenn
Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben.
Andere Bescheinigungen für Krankenkassen (dies gilt auch für
Bonushefte) stellen wir nicht aus.
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