Warten heißt das Gebot der Stunde
Gut vorbereitet in die
Motorrad-Saison
Viele Motorradfahrer kribbelt es schon – sie warten auf
den Tag, an dem sie mit der
ersten Ausfahrt die Saison
einläuten. Vorher sollten Biker ihre Kraft und Kondition
trainieren und sich mit ihrem
Gefährt vertraut machen.
Geht gar nicht: Ein fremdes Auto anfahren, Zettel mit Adresse an die Windschutzscheibe und
wegfahren. Da nutzt auch die Entschuldigung auf der Rückseite des Zettels nichts. Wer nicht
riskieren will, wegen Unfallflucht belangt zu werden, muss eine angemessene Zeit warten.
Foto: HUK-COBURG
Beim Ausparken passiert es: Ein
Rucken, ein hässlich knirschendes Geräusch und schon hat der
eigene Kotflügel die Seite des
Autos auf dem Nebenparkplatz
unsanft berührt. Achtung! Die
HUK-COBURG warnt: Wer
jetzt einfach zum Zettel greift,
seine Adresse und Telefonnummer draufschreibt, den Zettel
hinter die Windschutzscheibe
des touchierten Wagens steckt
und wegfährt, riskiert wegen
Unfallflucht belangt zu werden.
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Die Rechtsprechung fordert,
dass der Unfallverursacher eine
angemessene Zeit wartet. Wie
lange angemessen ist, hängt unter anderem von der Größe des
Schadens ab. Zehn Minuten sind
jedoch ein absolutes Minimum.
Sind in unmittelbarer Nähe
Geschäfte, kann man natürlich
auch versuchen, den Fahrer des
beschädigten Pkw zu finden;
zum Beispiel indem man ihn an
einer Supermarktkasse oder im
Einkaufszentrum ausrufen lässt.
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Ebenso hilfreich ist es, sich die
Namen von Zeugen zu notieren
oder ein Foto zu machen. Bleibt
die Suche nach dem Geschädigten erfolglos, kann man den
Unfall auch der Polizei vor Ort
melden. Dann ist man hundertprozentig auf der sicheren Seite.
Allein das Hinterlassen eines
Zettels mit der Adresse oder
Telefonnummer wird von der
Rechtsprechung im Allgemeinen nicht toler