Synergiekontakt 2017 Synergiekontakt April 2017 | Page 2
Synergiekontakt
Professionelle E-Mail Archivierung
bringt Rechtssicherheit
Manche meinen das ist wichtig,
weil doch Gesetz und mache mei-
nen, die Speicherung aller E-Mails
verstößt gegen den Datenschutz.
D
ass die E-Mail Archivierung eine
gesetzlich manifestierte Pflicht ist,
wissen Sie als IT-Profi sicherlich bereits.
Es gelten die „Grundsätze zur ordnungs-
gemäßen Führung und Aufbewahrung
von Büchern, Aufzeichnungen und Unter-
lagen in elektronischer Form sowie zum
Datenzugriff" vollumfänglich. Die Pflicht
zur Archivierung jeglicher elektronischer
Dokumente gilt für alle Unternehmen,
die Geschäfte auf dem digitalen Weg
abwickeln, unabhängig von der Größe,
Branche oder Zusammensetzung, nun
ausnahmslos!
Werden Angebote, Rechnungen, Hand-
lungsbriefe etc. per E-Mail kommuniziert,
ist das Unternehmen im Zugzwang. Eine
entsprechende Archivierungslösung muss
implementiert sein. Ab sofort muss bei-
spielsweise jede Finanzprüfung jegliche
nicht ordnungsgemäß archivierten Ge-
schäftsunterlagen ahnden – und das kann
Unternehmen teuer zu stehen kommen.
Doch was genau hat es mit dem vollum-
fänglichen Inkraftreten der GoBD auf
sich?
Die Archivierung elektronischer Doku-
mente ist nun klar geregelt. Das betrifft
unter anderem die gesetzliche Aufbewah-
rungspflicht elektronischer Geschäftsdo-
kumente, Vereinbarungen und Aufzeich-
nungen sowie deren Unveränderbarkeit.
Dabei müssen die genannten Materialien
nicht nur auffindbar, sondern auch stets
abrufbar sein.
In Sachen E-Mail Archivierug schließt sich
diesbezüglich das letzte Hintertürchen,
auf das man sich eventuell in bisherigen
Argumentationen noch gestützt hat. Statt-
dessen ist die Archivierung elektronischer
Post ein rechtlich vorgegebenes Muss
ohne Ausreden.
WAS MUSS ARCHIVIERT WERDEN?
Jegliche Korrespondenz, durch die
ein Geschäft vorbereitet, abgewickelt,
abgeschlossen oder rückgängig ge-
macht wird, muss archiviert werden.