CBD-Hanf und die Polizei
Da legales Cannabis äusserlich nicht von illegalem Cannabis zu unter-
scheiden ist, wird im Allgemeinen auch THC-armes Cannabis von der
Polizei sichergestellt und anschliessend im Labor getestet. Fällt die
Analyse negativ aus, wird es in der Regel zurückgegeben. Aufgrund
der Rechtsunsicherheit fordert die Polizei einen Schnelltest, der es
ermöglicht, THC-armes von THC-reichem Cannabis zu unterscheiden.
Konzentrationsmangel
CBD wirkt über zahlreiche und teilweise recht unterschiedliche Mechanismen
im zentralen Nervensystem. Sein Wirkungsspektrum ist sehr breit. Gemäss
Aussage des Institutes für Rechtsmedizin der Uni Zürich (IRM) kann deshalb
nicht ausgeschlossen werden, dass es einen negativen Effekt auf die Fahr-
tüchtigkeit gibt. Es könne etwa zu Konzentrationsmangel und Schläfrigkeit
führen. Auch zum THC-Gehalt im Blut nach dem CBD-Konsum gibt es noch
keine schlüssigen Studien. Erste Erkenntnisse des Instituts würden jedoch den
Schluss nahelegen, dass bei Blutanalysen zwischen illegalem und legalem Hanf
unterschieden werden kann. Denn nach dem Konsum von CBD-Cannabis sind
keine relevanten THC-Blutspiegel zu erwarten.
Nulltoleranz im Verkehr
Gemäss Strassenverkehrsrecht besteht die dringende Vermutung, dass bei
Vorliegen bestimmter Substanzen (z. B. THC) eine Fahruntüchtigkeit vorliegt.
CBD-Tabakersatzprodukte enthalten zwar sehr geringe Mengen an THC (we-
niger als 1 Prozent). Der Konsum solcher Tabakersatzprodukte kann dennoch
dazu führen, dass der erlaubte Blut-Grenzwert für THC im Strassenverkehr
überschritten wird (1.5 Mikrogramm THC pro Liter Blut) und die Person somit
als fahruntüchtig gilt. Ob und ab wann beim Konsum solcher Tabakersatz-
produkte der Grenzwert überschritten wird, lässt sich nicht genau festlegen.
Es ist deshalb davon abzuraten, diese Produkte zu konsumieren und danach
ein Fahrzeug zu führen.
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