Student Mobility Brochures (SMO-HSG) Juli 2015 | Page 8
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Besonderes
• Studierende der Bachelor-Stufe, welche zu Assessment Nachholprüfung(en) im 3. Semester zugelassen sind und über einen Notenschnitt des
1. und 2. Semesters von mindestens 4.50 verfügen, sowie mindestens 50
abgelegte ECTS vorweisen können, werden provisorisch zum Bewerbungsverfahren zugelassen, unter der Voraussetzung, dass der Notenschnitt der Nachholprüfungen inklusive Noten des 1. und 2. Semesters
mindestens 4.50 betragen wird.
• Assessment-Studierende mit der Erstrecker-Variante müssen zuerst das
Assessmentjahr erfolgreich beenden, bevor eine Bewerbung für ein Austauschsemester möglich ist.
Allgemeine Voraussetzungen zum Antritt des Austauschsem