Student Mobility Brochures (SMO-HSG) Juli 2015 | Page 8

Partneruniversitäten Besonderes • Studierende der Bachelor-Stufe, welche zu Assessment Nachholprüfung(en) im 3. Semester zugelassen sind und über einen Notenschnitt des 1. und 2. Semesters von mindestens 4.50 verfügen, sowie mindestens 50 abgelegte ECTS vorweisen können, werden provisorisch zum Bewerbungsverfahren zugelassen, unter der Voraussetzung, dass der Notenschnitt der Nachholprüfungen inklusive Noten des 1. und 2. Semesters mindestens 4.50 betragen wird. • Assessment-Studierende mit der Erstrecker-Variante müssen zuerst das Assessmentjahr erfolgreich beenden, bevor eine Bewerbung für ein Austauschsemester möglich ist. Allgemeine Voraussetzungen zum Antritt des Austauschsem