Student Mobility Brochures (SMO-HSG) Juli 2015 | Page 6
Partneruniversitäten
Austausch Partneruniversitäten
Grundsätzliches
• Das Austauschangebot ist eine freiwillige Dienstleistung der Universität
St.Gallen (HSG); es besteht kein Recht auf einen Austauschplatz.
• Das Selektionsverfahren findet einmal jährlich statt.
• Die Studierenden werden durch das Selektionsverfahren von Student Mobility (SMO) ausgewählt.
• Der Austausch an einer Partneruniversität beschränkt sich auf ein HSG-
• Ein Austausch an einer Partneruniversität ist frühestens ab dem
5. Semester möglich.
• Die Studienleistungen werden, soweit möglich, an das Bachelor-Studium
der HSG angerechnet.
• Es müssen mindestens 90 ECTS von 180 ECTS an der HSG
erworben werden.
• Zulassungsauflagen müssen gemäss HSG-Zulassungsauflagen-Bestehensrege-
• Es werden keine zusätzlichen HSG-Studiengebühren erhoben.
Alle HSG-Studierenden bleiben während des Austausches an der HSG eingeschrieben.
• Parallele Bewerbungen für dasselbe Semester, im gleichen akademischen
Jahr für Austausch Partneruniversitäten, Freemover, Swiss Mobility und
Globalship Programme sind nicht zulässig.
• Die Absage eines zugesprochenen Austauschplatzes durch Studierende berechtigt nicht zu einer weiteren Bewerbung in einem anderen Programm.
Semester auf Bachelor-Stufe.
lung bestanden sein; Notenverfügungen müssen bei Austauschantritt vorliegen.
Allgemeine Voraussetzungen für die Bewerbung
• zum Bewerbungszeitpunkt in einem HSG Bachelor Programm immatrikuliert
• für Austausch im 5. oder 6. Semester: Nachweis Mindest-Notenschnitt des
bestandenen Assessmentjahrs von 4.50. Der Notenschnitt wird auf zwei Dezimalstellen gerundet.
• für Austausch im 7. oder 8. Semester: Der gewichtete Notenschnitt der
Assessment und Bachelorleistungen bis und mit des der Bewerbung vorangehenden Semesters muss mindestens 4.50 betragen und wird auf zwei Dezimalstellen gerundet.
• gültiger Englischsprachnachweis (siehe Seite 10)
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