Student Mobility Brochures (SMO-HSG) Juli 2015 | Page 6

Partneruniversitäten Austausch Partneruniversitäten Grundsätzliches • Das Austauschangebot ist eine freiwillige Dienstleistung der Universität St.Gallen (HSG); es besteht kein Recht auf einen Austauschplatz. • Das Selektionsverfahren findet einmal jährlich statt. • Die Studierenden werden durch das Selektionsverfahren von Student Mobility (SMO) aus­gewählt. • Der Austausch an einer Partneruniversität beschränkt sich auf ein HSG-­ • Ein Austausch an einer Partneruniversität ist frühestens ab dem 5. Semester möglich. • Die Studienleistungen werden, soweit möglich, an das Bachelor-Studium der HSG angerechnet. • Es müssen mindestens 90 ECTS von 180 ECTS an der HSG erworben werden. • Zulassungsauflagen müssen gemäss HSG-Zulassungsauflagen-Bestehensrege- • Es werden keine zusätzlichen HSG-Studiengebühren erhoben. Alle HSG-Studierenden bleiben während des Austausches an der HSG eingeschrieben. • Parallele Bewerbungen für dasselbe Semester, im gleichen akademischen Jahr für Austausch Partneruniversitäten, Freemover, Swiss Mobility und Globalship Programme sind nicht zulässig. • Die Absage eines zugesprochenen Austauschplatzes durch Studierende berechtigt nicht zu einer weiteren Bewerbung in einem anderen Programm. Semester auf Bachelor-Stufe. lung bestanden sein; Notenverfügungen müssen bei Austauschantritt vorliegen. Allgemeine Voraussetzungen für die Bewerbung • zum Bewerbungszeitpunkt in einem HSG Bachelor Programm immatrikuliert • für Austausch im 5. oder 6. Semester: Nachweis Mindest-Notenschnitt des bestandenen Assessmentjahrs von 4.50. Der Notenschnitt wird auf zwei Dezimalstellen gerundet. • für Austausch im 7. oder 8. Semester: Der gewichtete Notenschnitt der Assessment und Bachelorleistungen bis und mit des der Bewerbung vorangehenden Semesters muss mindestens 4.50 betragen und wird auf zwei Dezimalstellen ge­rundet. • gültiger Englischsprachnachweis (siehe Seite 10) 6