Student Mobility Brochures (SMO-HSG) Juli 2015 | Page 44
Swiss Mobility
Grundsätzliches
• Austausch innerhalb des Schweizer Universitäten-Netzwerkes
(ohne ETH Zürich und IHEID Genf).
• Es ist kein Sprachnachweis erforderlich.
• Ein Austausch ist ab dem vierten Semester der Bachelor-Stufe möglich
(ein Urlaubssemester gilt dabei nicht als erstes Semester).
• Parallele Bewerbungen für dasselbe Studiensemester im gleichen akademischen Jahr für Austausch Partneruniversitäten, Freemover, Swiss
Mobility und Globalship Programme sind nicht zulässig.
• Die Absage eines zugesprochenen Swiss Mobility Austauschplatzes
durch Studierende berechtigt nicht zu einer weiteren Bewerbung in einem anderen Austausch-Programm.
• Studierende, welche in einem anderen Austauschprogramm abgelehnt
wurden, können sich unter Einhaltung der entsprechenden Bewerbungsfristen für das Swiss Mobility Programm bewerben.
• BIA-Studierende, welche einen Austausch am IHEID in Genf machen
möchten, müssen sich über das Programm «Austausch Partneruniversitäten» bewerben. Ein Austausch mit dem Swiss Mobility Programm ist
nicht möglich.
Swiss Mobility
Allgemeine Voraussetzungen zum Antritt des Swiss Mobility Semesters
• In einem HSG-Bachelor-Studiengang immatrikuliert.
• Erfolgreich abgeschlossenes Assessmentjahr. Die Notenverfügung für
das bestandene Assessmentjahr muss zum Zeitpunkt des Austauschantritts vorliegen.
• Es müssen bereits abgelegte sowie noch offene Studien-Credits derjenigen Stufe vorliegen, in welcher das Austauschsemester absolviert wird
(Bachelor-Arbeit nicht inbegriffen).
• Zum Zeitpunkt des Austauschsemesters dürfen keine offenen Leistungen
aus einer vorgelagerten Studienstufe vorhanden sein. (Ausnahme: Zulassungsauflage «Buchhaltungsnachweis» / Zulassungsauflage «Sprachnachweis ohne Credits»)
• Zulassungsauflagen müssen gemäss HSG-Bestehensregelung bestanden
sein; Notenverfügungen müssen bei Austauschantritt vorliegen.
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