Status N | Page 6

Das ABC der Schweizer Aufenthaltsbewilligungen Wenn jemand in die Schweiz immigriert und hier bleiben will, gibt es mehrere Varianten einer Aufenthaltsbewilligung abhängig vom Zweck des Aufenthalts und der Herkunft des Antragstellers. Wir werde hier jedoch nur auf die vier für Flüchtlinge relevante Kategorien eingehen. Nach der Einreise in die Schweiz kommt ein Flüchtling in eines Empfang- und Verfahrenszentrum (EVZ), in welchem er einen N-Ausweis als Asylsuchender erhält, der sechs Monate gültig ist. Dieser gewährt ihm ein Anwesenheitsrecht in der Schweiz während dem Asylverfahren. Unter gewissen Umständen kann einem Inhaber des N-Ausweises auch einen unselbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt werden. Sobald das Asylgesuch gutgeheissen wird, erhält der Gesuchssteller eine B-Bewilligung für Drittstaatsangehörige und ist somit ein anerkannter Flüchtling. Diese Bewilligung wird normalerweise beim ersten Mal auf ein Jahr befristet und kann jährlich erneuert werden, wenn keine Gründe gegen eine Erneuerung sprechen. Diese Gründe können Straftaten oder eine Fürsorgeabhängigkeit sein. Mit einer B-Bewilligung kann einer Erwerbstätigkeit nachgehen und seinen Wohnort frei wählen. Wenn das Asylgesuch abgelehnt wird, sich der Vollzug jedoch als unzulässig, unzumutbar oder als unmöglich herausstellt, kommt die vorläufige Aufnahme als Ersatzmassnahme zum Zug. Eine vorläufig aufgenommene Person bekommt einen F-Ausweis, der grundsätzlich ein Jahr gültig ist, vom Aufenthaltskanton jeweils um ein weiteres