Am Anfang – u.a. während Eötvös das Ministeramt einnahm –
fehlten die positiven Vorzeichen nicht, welche eine loyale Durch -
führung der Nationalitätenverordnungen im Volksunterricht ver-
sprachen.
Diese günstige Tendenz erwies sich jedoch leider nur als provi-
sorisch. Schon im ersten Jahrzehnt nach dem Ausgleich ist es
offensichtlich geworden, dass sich die – geschichtlich zweifellos
be rechtigten – Bestrebungen, eine bürgerliche ungarische Staats -
nation herauszubilden und das staatliche, kulturelle und gesell-
schaftliche Leben zu erfassen sich weitgehend mit den retrogra-
den ungarischen nationalistischen Maßnahmen verflechten, wel-
che die Zurückdrängung von berechtigten Bedürfnissen der Na -
tionalitäten zum Ziel hatten. Das erste in der Reihe dieser
Maßnahmen war das Volkschulgesetz, der XVIII. Gesetzartikel
vom Jahre 1879. Dieser verordnet in allen Volksschulen die unga-
rische Sprache als Pflichtsprache (§ 4–5) und nimmt sich ihrer all-
mählichen Einführung an. In den Lehrerbildungsanstalten müs-
sen sich die angehenden Lehrer die ungarische Sprache mündlich
wie auch schriftlich aneignen. Nach drei Jahren ist ein Lehrer -
diplom bzw. eine Anstellung ohne die Qualifizierung zum Unter -
richten der ungarischen Sprache nicht zu erhalten. Die Lehrer, die
bereits eine Stelle haben, sind verpflichtet, die ungarische Sprache
auf jenem Niveau zu erlernen, auf dem sie sie auch unterrichten
können. Dies muss mit einer Prüfung nachgewiesen werden.
Der Unterricht des Ungarischen als Pflichtsprache in den
Volksschulen Ungarns ist an sich nicht zu missbilligen, denn die
Aneignung der Staatssprache war auch für die Nationalitäten von
elementarem Interesse. Auch gegen die Verpflichtung der Lehrer,
das Ungarische zu erlernen, ist nichts einzuwenden. Der Unter -
richt der ungarischen Sprache war für die ungarischen Politiker
und für die nationalistisch eingestellte Öffentlichkeit jedoch Mit -
tel zur Madjarisierung, die erste Stufe zur Assimilierung der
Natio nalitäten. Das Gesetz ist gerade deshalb nicht nur von den
Nationalitätenabgeordneten zurückgewiesen worden, sondern
auch von Lajos Mocsáry, dem Nationalitätenpolitiker von der
Unabhängigkeitspartei.
Die nationalistische ungarische Gesetzgebung und Regierung
war bestrebt, neben den Volksschulen auch die übrigen Bildungs-
und Erziehungsinstitutionen in den Dienst der Madjarisierung zu
stellen. Das Komitat Sohl und die durch ihn aufgewiegelten Ko -
mi tate beschuldigten – ungerechterweise – die evangelischen
Gym nasien in Nagyrôcze und Túrócszentmárton und das katholi-
sche Gymnasium in Znióváralja, sie waren das Nest des panslawis-
tischen Geistes und das Eulenloch der geistigen Dunkelheit,
woraufhin der damalige Relig