benutzt wird, ist bei Aufschriften und Mitteilungen, die die Öffent-
lichkeit informieren, die Reihenfolge des Textes in der nationalen
Minderheitensprache und in der Staatssprache nicht festgelegt.
Ferner ist die Reihenfolge der Texte unterschiedlicher Sprache
auch im Falle von Werbebeiträgen nicht festgelegt (Sprachge-
setz, Paragraph 8, Absatz 6). die Eintragung des deutschen Vornamens ins Geburtsregister
gelöst, womit man beide Formen, sowohl die deutsche als auch
die ungarische, gleichzeitig und offiziell benutzen darf, nicht nur
in Ungarn, sondern auch im Ausland. Als erster Schritt haben wir
diese Möglichkeit in Wieland/Villány beworben, am Wochenende
mit Schwäbischer Musik.
Eins ist sicher, bei der Größe der Aufschriften zählt die Größe
und nicht nur wegen der Lesbarkeit, sondern auch wegen der
negativen Konnotation, die durch eine kleinere Schriftgröße ent-
steht. Das weiß auch der slowakische Gesetzgeber, da er vor-
schreibt, dass die slowakische Aufschrift nicht kleiner sein darf
als die anderssprachige. Es wäre womöglich an der Zeit, dass
wir uns dessen bewusst werden. Lasst uns in unserer Heimat
unserer Muttersprache und uns selbst den nötigen Respekt ge-
ben und einfordern. Natürlich kann eine ungarische Aufschrift an
zweiter Stelle und mit kleinerer Schriftgröße in der Tatra, wo man
zu Gast ist, Freude bereiten, aber in Niedermarkt ist eine klei-
nere ungarischsprachige Aufschrift unhöflich den hier Lebenden
gegenüber. Warum lohnt es sich, diesen Schritt zu wagen?
Der Autor, ausgebildeter Maler und Jurist, ist Stadtverordneter
der Partei der Madjarischen Koalition (SMK/MKP) und Sprachak-
tivist (Ideengeber und Koordinator der Applikation „Velemjáró”).
Quelle:
https://ma7.sk/kozelet/a-meret-nem-szamit
JBG-Nachrichten
s
Die Identität wird gestärkt.
Der Vorname in der Nationalitätensprache erscheint auch im
Personalausweis: Bei der Nutzung des Personalausweises wird
man stets mit der deutschen Form seines Vornamens konfron-
tiert. Wie gut ist es, wenn du nicht nur vom Nachbarn Stefan
genannt wirst, sondern auch offiziell.
Die Bürokratie wird vereinfacht.
Es ist deutlich einfacher, wenn man sich im deutschen Sprach-
raum nicht um die Vermittlung der ungarischen grammatischen
Regeln kümmern muss, da nur die deutsche Form des Namens
eingetragen werden muss.
Wir werden in der Mehrheitsgesellschaft sichtbar
Nur dann können wir an der Erweiterung unserer Rechte effek-
tiv arbeiten, wenn wir die bestehenden nutzen. Deswegen ist es
wichtig, dass wir diese Möglichkeiten nutzen, auf die wir uns spä-
ter auch berufen können.
„in“
Nicht zuletzt ist es auch von Vorteil, dass wir unseren Personal-
ausweis stolz unseren Freunden und Verwandten zeigen kön-
nen: „Schau, da ist mein Vorname auf Deutsch!“
Wie bekommt man den neuen Personalausweis?
Die Rechte sind für uns da!
Kampagne in Wieland
Die Jakob Bleyer Gemeinschaft legt seit ihrer Gründung Wert
darauf, auf verbriefte Rechte hinzuweisen, die die Identität des
Ungarndeutschtums stärken. Die Nationalitätenrechte in Ungarn
bieten viele Möglichkeiten. Unter ihnen ist das bekannteste und
verbreitetste die Aufstellung zweisprachiger Ortsschilder. Dazu
braucht es, dass sich mindestens 10% der Bevölkerung bei der
Volkszählung zu einer der 13 autochthonen Minderheiten be-
kennen. Im Lande unterwegs stößt man auf Schritt und Tritt auf
solche Ortsschilder. Im Rahmen unserer Kampagne möchten
wir für eine weniger bekannte rechtliche Möglichkeit werben,
die die Verwendung des Namens in der Sprache der jeweiligen
Minderheit vereinfacht. Wer hat es noch nicht erlebt, dass man
im deutschen Sprachraum den ungarischen Vornamen kaum
aussprechen und korrekt verschriftlichen kann, oder umgekehrt,
dass man sich in den ungarischen Amtsstuben über den deut-
schen Vornamen verwundert zeigt. Dieses Dilemma wird durch
26
Als erster Schritt müssen wir die deutsche Form unseres Vor-
namens im von der LdU herausgegebenen Namensverzeichnis
finden. Wenn wir ihn gefunden haben (zum Beispiel für István
Stefan), müssen wir einen Antrag an das Standesamt stellen
(Beispiel). Falls wir den Antrag nicht an unserem Geburtsort ein-
reichen möchten, gibt es nichts Weiteres zu tun, als den für unse-
ren Geburtsort zuständigen Standesbeamten darum zu bitten,
unseren Geburtsregisterauszug (ung. születési anyakönyvi kivo-
nat) online zur Verfügung zu stellen. So kann dieser an jedem
Standesamt geändert werden.
Danach müssen wir den ausgewählten Standesbeamten aufsu-
chen, um den Antrag abgeben zu können. Beim Einreichen ist es
wichtig, den Grund zu betonen - dass wir das aufgrund unserer
deutschen Volkszugehörigkeit tun. Leider ist diese Möglichkeit
wegen der niedrigen Zahl der Anträge nur relativ wenigen Stan-
desbeamten bekannt, deshalb haben wir die Rechtsvorschriften,
auf die man sich berufen muss, auf unserer Webseite aufgelistet.
Wichtig zu wissen ist, dass dieses Verfahren kostenlos ist. Da-
her, sollten wir es ablehnen, wenn man von uns Gebühren (ung.
illeték) verlangt, und um eine schriftliche Stellungnahme bitten,
die wir an die für die Minderheitenfragen zuständige Ombudsfrau
weiterleiten können.
Der Standesbeamte stellt den um den Vornamen in der Natio-
nalitätensprache erweiterten, neuen Geburtsregisterauszug aus,
mit dem wir den um den Namen in der Nationalitätensprache er-
gänzten Personalausweis in allen Bürgerbüros der Regierungs-
ämter (ung. Kormányablak) beantragen können. Sollten da Pro-
bleme auftauchen, dann ist es auch in diesem Fall ratsam nach
einer schriftlichen Stellungnahme zu verlangen. Im Normalfall
haben wir nach ein paar Tagen den neuen Ausweis.
Mehr Informationen: www.jbg.hu/die-rechte
SoNNTAGSBLATT