Sonntagsblatt 3/2019 | Page 26

benutzt wird, ist bei Aufschriften und Mitteilungen, die die Öffent- lichkeit informieren, die Reihenfolge des Textes in der nationalen Minderheitensprache und in der Staatssprache nicht festgelegt. Ferner ist die Reihenfolge der Texte unterschiedlicher Sprache auch im Falle von Werbebeiträgen nicht festgelegt (Sprachge- setz, Paragraph 8, Absatz 6). die Eintragung des deutschen Vornamens ins Geburtsregister gelöst, womit man beide Formen, sowohl die deutsche als auch die ungarische, gleichzeitig und offiziell benutzen darf, nicht nur in Ungarn, sondern auch im Ausland. Als erster Schritt haben wir diese Möglichkeit in Wieland/Villány beworben, am Wochenende mit Schwäbischer Musik. Eins ist sicher, bei der Größe der Aufschriften zählt die Größe und nicht nur wegen der Lesbarkeit, sondern auch wegen der negativen Konnotation, die durch eine kleinere Schriftgröße ent- steht. Das weiß auch der slowakische Gesetzgeber, da er vor- schreibt, dass die slowakische Aufschrift nicht kleiner sein darf als die anderssprachige. Es wäre womöglich an der Zeit, dass wir uns dessen bewusst werden. Lasst uns in unserer Heimat unserer Muttersprache und uns selbst den nötigen Respekt ge- ben und einfordern. Natürlich kann eine ungarische Aufschrift an zweiter Stelle und mit kleinerer Schriftgröße in der Tatra, wo man zu Gast ist, Freude bereiten, aber in Niedermarkt ist eine klei- nere ungarischsprachige Aufschrift unhöflich den hier Lebenden gegenüber. Warum lohnt es sich, diesen Schritt zu wagen? Der Autor, ausgebildeter Maler und Jurist, ist Stadtverordneter der Partei der Madjarischen Koalition (SMK/MKP) und Sprachak- tivist (Ideengeber und Koordinator der Applikation „Velemjáró”). Quelle: https://ma7.sk/kozelet/a-meret-nem-szamit JBG-Nachrichten s Die Identität wird gestärkt. Der Vorname in der Nationalitätensprache erscheint auch im Personalausweis: Bei der Nutzung des Personalausweises wird man stets mit der deutschen Form seines Vornamens konfron- tiert. Wie gut ist es, wenn du nicht nur vom Nachbarn Stefan genannt wirst, sondern auch offiziell. Die Bürokratie wird vereinfacht. Es ist deutlich einfacher, wenn man sich im deutschen Sprach- raum nicht um die Vermittlung der ungarischen grammatischen Regeln kümmern muss, da nur die deutsche Form des Namens eingetragen werden muss. Wir werden in der Mehrheitsgesellschaft sichtbar Nur dann können wir an der Erweiterung unserer Rechte effek- tiv arbeiten, wenn wir die bestehenden nutzen. Deswegen ist es wichtig, dass wir diese Möglichkeiten nutzen, auf die wir uns spä- ter auch berufen können. „in“ Nicht zuletzt ist es auch von Vorteil, dass wir unseren Personal- ausweis stolz unseren Freunden und Verwandten zeigen kön- nen: „Schau, da ist mein Vorname auf Deutsch!“ Wie bekommt man den neuen Personalausweis? Die Rechte sind für uns da! Kampagne in Wieland Die Jakob Bleyer Gemeinschaft legt seit ihrer Gründung Wert darauf, auf verbriefte Rechte hinzuweisen, die die Identität des Ungarndeutschtums stärken. Die Nationalitätenrechte in Ungarn bieten viele Möglichkeiten. Unter ihnen ist das bekannteste und verbreitetste die Aufstellung zweisprachiger Ortsschilder. Dazu braucht es, dass sich mindestens 10% der Bevölkerung bei der Volkszählung zu einer der 13 autochthonen Minderheiten be- kennen. Im Lande unterwegs stößt man auf Schritt und Tritt auf solche Ortsschilder. Im Rahmen unserer Kampagne möchten wir für eine weniger bekannte rechtliche Möglichkeit werben, die die Verwendung des Namens in der Sprache der jeweiligen Minderheit vereinfacht. Wer hat es noch nicht erlebt, dass man im deutschen Sprachraum den ungarischen Vornamen kaum aussprechen und korrekt verschriftlichen kann, oder umgekehrt, dass man sich in den ungarischen Amtsstuben über den deut- schen Vornamen verwundert zeigt. Dieses Dilemma wird durch 26 Als erster Schritt müssen wir die deutsche Form unseres Vor- namens im von der LdU herausgegebenen Namensverzeichnis finden. Wenn wir ihn gefunden haben (zum Beispiel für István Stefan), müssen wir einen Antrag an das Standesamt stellen (Beispiel). Falls wir den Antrag nicht an unserem Geburtsort ein- reichen möchten, gibt es nichts Weiteres zu tun, als den für unse- ren Geburtsort zuständigen Standesbeamten darum zu bitten, unseren Geburtsregisterauszug (ung. születési anyakönyvi kivo- nat) online zur Verfügung zu stellen. So kann dieser an jedem Standesamt geändert werden. Danach müssen wir den ausgewählten Standesbeamten aufsu- chen, um den Antrag abgeben zu können. Beim Einreichen ist es wichtig, den Grund zu betonen - dass wir das aufgrund unserer deutschen Volkszugehörigkeit tun. Leider ist diese Möglichkeit wegen der niedrigen Zahl der Anträge nur relativ wenigen Stan- desbeamten bekannt, deshalb haben wir die Rechtsvorschriften, auf die man sich berufen muss, auf unserer Webseite aufgelistet. Wichtig zu wissen ist, dass dieses Verfahren kostenlos ist. Da- her, sollten wir es ablehnen, wenn man von uns Gebühren (ung. illeték) verlangt, und um eine schriftliche Stellungnahme bitten, die wir an die für die Minderheitenfragen zuständige Ombudsfrau weiterleiten können. Der Standesbeamte stellt den um den Vornamen in der Natio- nalitätensprache erweiterten, neuen Geburtsregisterauszug aus, mit dem wir den um den Namen in der Nationalitätensprache er- gänzten Personalausweis in allen Bürgerbüros der Regierungs- ämter (ung. Kormányablak) beantragen können. Sollten da Pro- bleme auftauchen, dann ist es auch in diesem Fall ratsam nach einer schriftlichen Stellungnahme zu verlangen. Im Normalfall haben wir nach ein paar Tagen den neuen Ausweis. Mehr Informationen: www.jbg.hu/die-rechte SoNNTAGSBLATT