achten und ver- abscheuen konnten . Jene Schamlosigkeit war da , die um des Lebens willen jeden edleren Zweck des Lebens hintenansetzt oder vergisst . So war unser Zustand , meine Geliebten , und wir selber waren nach den Worten der Schrift > wie die Heiden in der Wüste <. Das waren die zurückliegenden Tage unserer Gefangenschaft ; aber danken wir dem Herrn : ein neuer Tag ist da .“ Und nun begann er seiner Gemeinde zu zeigen , was dieser „ neue Tag “ erheische und bedeute : Rückkehr zur Wahrheit , Rückkehr zu dem Mute , den die Wahrheit gibt . ( Zitat aus dem im Jahre 1878 veröffentlichten Roman „ Vor dem Sturm “ des deutschen Klassikers von Theodor Fontane ( 1819 - 1898 ), Seite 599 )
Am 5 . August 2020 wurde unter Mitwirkung der Redaktion des „ Das Donautal-Magazin “ als Ergänzung der Charta der deutschen Heimatvertriebenen von 1950 die Petition der deutschen Heimatvertriebenen an das EU-Parlament ( Gesch . Nr .: 0981 / 2020 ), den Deutschen Bundestag ( Pet . 3-19-05-99999-037471 ) und den Österreichischen Nationalrat ( GZ . 11010.0110 / 12-1.1 / 2020 ) eingereicht . Die Antwort aller drei Gremien war im Grunde die gleiche : Sie sind nicht zuständig für die Verbrechen an den deutschen Vertriebenen !
Kommentar hierzu :
Alle politischen Gremien Europas sind angehalten , alles zu unternehmen , damit unschuldige Personen nie wieder Opfer von Verbrechen in Europa werden . Dazu gehören selbstverständlich auch deutsche Menschen , die in den osteuropäischen Staaten während und nach dem Zweiten Weltkrieg gelebt haben . Statt sich zweifelhafter Ausreden zu bedienen , wäre es angebrachter , alle Menschenrechtsverletzungen ( zum Beispiel das unten geschilderte in Ungarn ) zu verurteilen . Die oben benannten Gremien , die sich gerne selbst als Vertreter von Moral und Humanität bezeichnen , würden wesentlich glaubhafter sein , wenn sie bei ihrer hochgepriesenen Gerechtigkeit manche Verbrechen nicht versuchen würden unter den Teppich zu kehren !
Da ist zum Beispiel die Familie Wolf in der kleinen deutschen evangelischen Gemeinde Sektschi / Kaposszekcső im Komitat Tolnau in Ungarn . Der Bauunternehmer Heinrich Wolf lebte mit seiner Familie in dem von ihm erbauten Haus in der Obergass , heute Petőfi-Sándor-Straße 164 . Das Haus hatte er nach eigenem Plan gebaut , damit seine vielköpfige Familie genügend Raum zum Leben darin hat . In dem neugebauten Haus lebten außer ihm seine Frau und die drei Kinder .
Das Leben der Familie verlief normal , bis Vater Heinrich Wolf , geboren am 26 . Januar 1904 , im Jahre 1944 als Deutscher zum Militär einberufen wurde und bei den Kämpfen um Budapest gefallen ist . Mutter Elisabeth blieb mit den drei kleinen Kindern zurück und musste sich alleine um die Familie kümmern . Das von ihrem Ehegatten erbaute Haus hätte allen Familienmittgliedern den notwendigen Platz geboten , wenn die Familie Wolf sich nicht zu ihrem Deutschtum bekannt hätte . Da aber Frau Elisabeth Wolf – ähnlich allen anderen deutschen Einwohnern von Sektschi – nicht bereit war , ihre Abstammung zu verleugnen , haben die in Ungarn nun herrschenden Antifaschisten auch gegenüber den drei kleinen unschuldigen Kindern und ihrer alleinerziehenden Mutter ihr verbrecherisches Können unter Beweis gestellt . Eine Vorgehensweise , vor der Bundestag , Nationalrat und auch EU-Parlament die Augen zudrücken und erklären , für solche Verbrechen nicht zuständig zu sein .
Auf das Haus des Baumeisters Wolf , das dieser als Fachmann für die eigene Familie gebaut hat , sind bald manche damals im Ort Verantwortung tragende Personen aufmerksam geworden . Dass eine deutsche Familie so einen schönen Bau bewohnt , war für sie ein Dorn im Auge . Weshalb sie überlegten , wie der Familie auf „ legalem “ Wege die eigenen vier Wände genommen werden können . Im Falle Haus Wolf beteiligten sich an der Aktion der
34
Richter István Péter , der als Neubesitzer erkorene Nándor Kertész , der Notar János Léces und als Vierte die offensichtlich dazu gezwungene Frau Elisabeth Wolf .
Die im Jahr 1947 in Sektschi Verantwortlichen haben einen Vertrag aufgesetzt , in dem Frau Elisabeth Wolf mit Herrn Nándor Kertész vereinbart haben soll , mit den drei kleinen Kindern aus dem schönen Haus in ein Zimmer des Hauses von Nándor Kertész umzuziehen . Der Text der angeblich freiwilligen Vereinbarung lautet : „ Der Unterzeichnete Nándor Kertész und die Witwe des Heinrich Wolf vereinbaren , dass sie miteinander ihre Wohnungen tauschen . Nándor Kertész zieht aus seinem Haus mit der Hausnummer 102 in das Haus der Frau Wolf mit der Hausnummer 164 und Frau Wolf zieht mit dem bei ihr wohnenden Adam Rippert in das Haus Kertész mit der Hausnummer 102 um . Frau Wolf ist mit dem Wohnungswechsel nur einverstanden , wenn sie mit ihrer Familie in das vordere Zimmer des Hauses mit der Nummer 102 und Herr Rippert in das Hofzimmer dieses Hauses einzieht .
Kaposszekcső , am 30 . Juni 1947
Vor uns : Léces , e . h . Unterschrift István Péter , e . h . Unterschrift - Richter Nándor Kertész , e . h . Unterschrift
Durch den Text dieses Vertrages , abgeschlossen vor dem zuständigen Notar und Richter , bekommt man den Eindruck , dass der vereinbarte Wohnungswechsel wirklich dem Wunsch der Parteien entsprochen hat . Allerdings erscheint es zumindest erstaunlich , dass jemand auf eigenen Wunsch aus einem schönen Haus mit drei kleinen Kindern freiwillig in ein enges Zimmer umzieht . Dies umso mehr , da im Falle , dass Frau Wolf unbedingt ihren Wohnraum verkleinern wollte – was durchaus unglaubwürdig wäre - , hätte sie im eigenen Haus ein Zimmer beziehen und den Rest des Hauses Fremden zur Verfügung stellen können .
Dies ist aber nicht der Fall gewesen ! Der mittlere Sohn von Frau Wolf , der heute noch in Kaposszekcső wohnt , hat gegenüber dem Autor dieser Zeilen glaubhaft versichert , dass seine Mutter im Jahre 1947 die Wahl hatte , entweder den obigen Vertrag zu unterschreiben oder mit den drei kleinen Kindern auf der Straße zu landen .
Es spricht Bände , dass Herr Kertész , als er im Jahr 1957 aus Kaposszekcső in eine andere Siedlung umziehen wollte , bei einer Begegnung ( auf der Straße ) mit Frau Wolf dieser mit einem Lächeln auf dem Gesicht angeboten hatte , ihr Haus mit der Hausnummer 164 zu den marktüblichen Konditionen zu erwerben . Frau Wolf begegnete diesem Angebot mit den Worten : „ Ja , ich würde gerne mein Haus zurückkaufen , aber zu dem Preis , den Sie , Herr Kertész , mir gezahlt haben .“
Herrn Kertész verging plötzlich das Lachen !
Solche und ähnliche Verbrechen haben unschuldige deutsche Kinder und Mütter in Osteuropa nach dem Zweiten Weltkrieg massenhaft erlebt und bis zum heutigen Tag hinnehmen müssen . Deutschem Bundestag , Österreichischem Nationalrat und vor allem dem Europaparlament fällt dazu nichts weiteres ein , als „ dass der Petitionsausschuss Ihre Petition nicht weiter behandeln kann , da die von Ihnen vorgebrachte Angelegenheit nicht in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fällt “, also für die Beurteilung solcher auf dem Gebiet der Europaunion begangenen Verbrechen gegen die Menschenrechte nicht zuständig zu sein .
SoNNTAGSBLATT