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die Vertreibung der deutschen Altösterreicher reden und einen
Ausgleich bzw. Entschädigung versuchen werden.”
„Diese prominent besetzte „Forum Heimat”-Podiumsdiskus -
sion hat eindeutig gezeigt, wie wichtig und präsent die Thematik
der deutschen altösterreichischen Heimatvertriebenen und Hei -
mat verbliebenen in unserer Gesellschaft ist und demnach auch
auf großes Publikumsinteresse stößt. Die VLÖ-Verantwortlichen
werden gerne auch in Zukunft im Rahmen weiterer Diskus -
sionsveranstaltungen wichtige Themen und schwelende Prob -
lemstellungen öffentlichkeitswirksam behandeln”, so Dipl.-Ing.
Rudolf Reimann und VLÖ-Generalsekretär Norbert Kapeller
abschließend.
Pressedienst des Verbandes der deutschen altösterreichischen
Landsmannschaften in Österreich (VLÖ) – 20. 01. 2015
VLÖ und DAG: Neue Informationen zur
serbischen Rehabilitationsgesetzgebung
Anspruchsberechtigte Donauschwaben sollten vermehrt
Anträge einreichen
„Die serbische Anwaltskanzlei Veber & Gavanski, die anspruchs-
berechtigte Donauschwaben seit geraumer Zeit in Bezug auf die
serbische Restitutions- und Rehabilitationsgesetzgebung beglei-
tet, hat uns vor kurzem mitgeteilt, dass potentielle Antragssteller
die Möglichkeit der Geltendmachung ihrer Ansprüche auch wirk-
lich nutzen sollten”, fordert der VLÖ- und DAG-Bundesvor -
sitzende Dipl.-Ing. Rudolf Reimann seine Landsleute auf, ver-
mehrt Anträge einzubringen.
„Wie mich Dr. Veber schriftlich informiert hat, geht es auch
darum, dass der serbische Staat bei einer größeren Anzahl an An -
trägen diese vergleichsweise nicht ignorieren kann, sondern viel-
mehr in die Lage käme, mit den Geschädigten einen entsprechen-
den Vergleich schließen zu müssen”, wendet sich Reimann an jene
anspruchsberechtigten Donauschwaben, die bislang noch kein
Verfahren angestrengt haben.
„Hinzu kommt, dass die Kanzlei Veber & Gavanski ebenfalls
anbietet, während des laufenden Verfahrens keine Anwaltskosten
zu verrechnen, sondern erst beim Abschluss ein mit dem Man -
danten vereinbartes Erfolgsh onorar in Rechnung zu stellen”, er -
gänzt Reimann.
„Ich appelliere an meine Landsleute von dieser historischen
Gelegenheit Gebrauch zu machen und in ihrem eigenen Interesse
entsprechende Anträge zu stellen”, so Reimann gemeinsam mit
VLÖ-Generalsekretär Norbert Kapeller.
Beide verweisen abschließend auf die untenstehende VLÖ-
Presseaussendung vom 2. Oktober 2014 mit allen relevanten Eck -
daten zur serbischen Rehabilitationsgesetzgebung.
Rückfragehinweis: Ing. Norbert KAPELLER Generalsekretär
O
Hans Dama
Auseinander driften
Überlegungen zum Thema:
Die Volksgruppe der Banater Deutschen in Auflösung
Blickt man zurück auf die Genese des Volksstammes – so dieser
Terminus zulässig ist und nicht eher der der Volksgemeinschaf”
bzw. Volksgruppe- der Banater Deutschen 1 –, so reicht diese Ent -
stehung bekanntlich ins 18. Jahrhundert zurück bzw. nach der Be -
freiung des Banats von den Türken 2 – fürwahr in der Geschichte
eine kurze Zeit, wenn man bedenkt, dass erst nach den Drei
Großen Schwabenzügen 3 sich in den bereits existierenden oder
neu gegründeten Banater Orten aus verschiedenen Gebieten des
Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation Siedler zusam-
men gefunden haben, mehrheitlich zwar der römisch-katholi-
schen, doch vereinzelt auch der der evangelischen Glaubensge -
mein schaft angehörend, und – was für das Zusammenleben in den
Dorfgemeinschaften bzw. für die Kommunikation entscheiden
gewesen – die Sprache. Die aus den verschiedenen Sprach ge -
bieten des „Reiches” Angesiedelten haben im Lauf der Zeit inner-
halb einer Ortsgemeinschaft mühsam zum Sprachausgleich ersten
Grades „gefunden” d.h. dass sich innerhalb der Ortsgemeinschaft
die allgemein verständliche Sprachform zur Ortsmundart durch-
gerungen hat.
Da die sprachlichen Konstellationen in jeder Banater Orts -
gemeinde verschieden waren und die einzelnen Sprachelemente
sich abweichenden Behauptungsvariationen unterordnen muss-
ten, ist die sprachliche Landschaft im Banat so vielfältig 4 wie in
wohl keinem anderen europäischen Sprachinselgebiet neuzeitli-
cher Prägung. Das bedeutet, dass keine Banater Ortsmundart zu
100% mit der eines anderen Banater Ortes übereinstimmt.
Und gerade diese Vielfalt macht es für den Dialektologen sehr
spannend, sich mit diesen Mundarten auseinander zu setzen.
Zwar hat sich z.B. nach dem Zweiter Weltkrieg im rumänischen
Teil des Banates eine Art Koiné (Umganssprache) bedingt durch
das Pendlerwesen, durch häufigen Arbeitsplatzwechsel und der-
gleichen angebahnt, doch die Ortsmundarten blieben – wie
Mundarten allgemein konservativ (was den Sprachforscher er -
freut) – so dass diese gefestigt und die Mundart der Ortsprecher
eine gewisse Richtung eingeschlagen, die auch durch Minimal -
zuwanderungen nicht beeinträchtigt werden konnten. Hier gelten
als Ausnahmen Familien mit Familienmitglieder als Binnenwan -
derer – Sprecher können gewisse sprachliche Elemente in
Wortschatz und Aussprache geringfügig beeinträchtigen – so dass
die sprachlichen Geburtswehen Banater Orte eine kurze Lebens -
dauer erfuhren, denn bereits um die Jahrhundertwende 1899/1900
und kurz danach haben in vielen Banater Orten (auch in Städten)
– aus welchen Gründen 5 auch immer – das Banat in Richtung
Übersee verlassen, sprachlich natürlich keinesfalls ein Aderlass,
doch sozial gewiss ein Verlust für die Ortsgemeinschaft. Und weil
sich dieses Abgangsphänomen auch in der Zwischenkriegszeit und
während des Zweiten Weltkriegs fortgesetzt hatte, musste der
besorgte Beobachter um den Fortbestand der Gemeinschaft ban-
gen, weil im Zuge des Zweiten Weltkriegs und in den End -
kriegsjahren der Flüchtlingsstrom nicht verebbt war bzw. in den
Jahrzehnte 7 und 8 des 20. Jahrhunderts die Landsleute aus wirt-
schaftspolitischen, vor allem aber aus ethisch-nationalen Gründen
– Identitätsverlust durch den Druck der Behörden war eine der
größten Sorgen – das Banat verlassen wollten bzw. dazu gezwun-
gen waren. Niemand wird weder dem Einzelnen noch seiner
Familie diesbezügliche Vorhaltungen machen.
Sozialpolitisch und ethnisch gesehen, bedeutete diese Aus -
siedlungswelle – besonders nach den Ereignissen vom Dezember
1989, also ab 1990 – das faktische Aus der Banater Deutschen als
zahlenmäßig geschlossene Gemeinschaft.
Dass es stets und das Wohl des Einzelnen wie der Familie ge -
gangen, ist verständlich, nachvollziehbar und akzeptabel.
Das Auseinanderdriften im kleinen und erweiterten Kreise hat
wohl das Aus dieser Volksgruppe – mitunter auch als Volksstamm
bezeichnet – bedeutet. Doch im Nachhinein drängt sich die Frage
auf, ob diese Vorgän ge zum Wohle der Gemeinschaft – so dieser
Terminus in diesem Bereich zutreffend erscheint – der Banater
Deutschen richtig ge wesen ?
Wohl werden durch Zuwendungen aus dem westlichen Ausland
den im Banat verbliebenen Verbänden und Institutionen zur Auf -
(Fortsetzung auf Seite26)
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