´s Dorfblattl Haiming
Was tun bei Lärm und Geruchsbelästigungen? Das aktuelle Interview
D M
Stetige Ärgernisse - Lärm und Geruch
er eine oder andere kennt
das Gefühl genau. Das Ge-
fühl keine Ruhe zu haben, sich
gestört fühlen durch Bauarbei-
ten, durch Nachbarn, durch üble
Gerüche. Solche Situationen, in
denen man sich in seinem Kom-
fort beeinträchtigt fühlt, wie
etwa bei einer Lärmbelästigung,
wenn man nicht schlafen kann,
weil beim Nachbarn zu laute Mu-
sik läuft, der Nachbarshund nicht
aufhört zu bellen oder schon
wieder jemand am Sonntag Ra-
sen mähen muss.
Wenn es dann zu einem Nach-
barschaftsstreit kommt, will sich
jeder auf die gesetzlichen Ruhe-
zeiten berufen. In Tirol gibt es das
Landespolizeigesetz, das in § 1
Folgendes besagt:
(1) Es ist verboten, ungebührli-
cherweise störenden Lärm zu
erregen.
(2) Soweit dadurch ungebührli-
cherweise störender Lärm erregt
wird, ist insbesondere verboten:
a) auf Verkehrsflächen, die nicht
Straßen mit öffentlichem Verkehr
sind,
1. das Laufenlassen von Kraft-
fahrzeugmotoren bei stehendem
Fahrzeug,
2. das Schließen von Fahrzeug-
türen,
3. die Abgabe von Schallzeichen
mittels Hupe;
b) das Befahren von Torein-
fahrten, Hausvorplätzen und Hö-
it Ende dieses Schuljahres
beendete Friedrich Raggl,
den man aber eigentlich nur unter
dem Namen Fritz kennt, seine ak-
tive Berufslaufbahn. Das Dorfblattl
bat ihn zum Gespräch:
Ein lauter Rasenmäher fällt in jedem Fall unter das Verbot von ungebührlichem
Lärm.
fen von Wohnhäusern, soweit es
sich hiebei nicht um Straßen mit
öffentlichem Verkehr handelt,
mit Motorrädern und Motorfahr-
rädern bei laufendem Motor;
c) das Öffnen und Schließen von
Türen und Rolläden;
d) die Benützung von Rundfunk-
und Fernsehgeräten, Lautspre-
chern und Tonwiedergabegerä-
ten.
Die Gemeinden können diese
Bestimmung, soweit es in deren
Wirkungsbereich fällt noch prä-
zisieren und für bestimmte Tage
wie Sonntage und Feiertage,
z.B. das Rasenmähen verbieten.
Eine solche Verordnung gibt es
jedoch in unserem Gemeinde-
gebiet nicht. Was bedeutet, dass
hier die Worte „ungebührlicher-
weise“ und „Ortsüblichkeit“ den
Maßstab geben. So kann es sein,
dass es in bestimmten Ortsteilen,
wo es schon immer üblich war
am Sonntagvormittag Rasen zu
mähen oder Holz zu schneiden
als ortsüblich und somit erlaubt
angesehen werden kann. Es
kommt also immer auf den Ein-
zelfall darauf an.
Daher sollte abschließend be-
tont werden, dass man sich oft
Ärger und Streit ersparen kann,
wenn man neutral und sachlich
mit dem Lärmerzeuger spricht
und diesen auf die Quelle des Är-
gernisses aufmerksam macht. Ein
gepflegter rücksichtsvoller Um-
gang mit den Mitmenschen kann
oft die Ursache der Ärgernisse
schneller beseitigen als ein Streit
vor Gericht mit ungewissem Aus-
gang. (Text: tran; Foto: Pixelio.de)
Nachruf Bernd Kapeller
Die Gemeinde trauert
M
it großer Trauer und Be-
troffenheit müssen wir
bekannt geben, dass unser ge-
schätzter Kollege und Freund
Bernd Kapeller am 20.06.2019
von uns gegangen ist.
Bernd trat am 01.06.1983 seinen
Dienst in der Gemeinde Haiming
als Bauamtsleiter an. Bernd war
auch maßgeblich am Neubau
des Gemeindezentrums beteiligt.
Ebenso hat Bernd für jedes noch
so kleine Problem immer ein of-
Seite 6
Familiäre Atmo
fenes Ohr, und war auch abseits
seines Aufgabenbereiches stets
hilfsbereit.
Lieber Bernd, mit deinem ehr-
lichen und freundlichen Wesen
sowie deiner kollegialen Art, hin-
terlässt du eine Lücke die schier
nicht zu füllen ist. Du hast ewig
einen Platz hier in deiner Ge-
meinde und bleibst uns immer
in Erinnerung!
Der Bürgermeister Josef Leitner
und alle KollegInnen
Sommer 2019
Viele Gemeindebürger sind sozu-
sagen durch deine Schule gegan-
gen und kennen dich deshalb.
Kannst du den übrigen kurz deinen
Werdegang zum Lehrer skizzieren?
Ich wurde 1956 in Roppen geboren
und habe dort auch die Volksschu-
le besucht. Im Jahr 1974 zählte ich
dann zum ersten Maturajahrgang
am Gymnasium Imst. Danach wur-
de ich an der damaligen Pädago-
gischen Akademie in Zams zum
Hauptschullehrer für Mathematik,
Geographie und Religion ausge-
bildet. Gleich nach der Lehramts-
prüfung führte mich mein Weg
1977 an die Hauptschule Haiming,
wo ich sofort als Klassenvorstand
eingeteilt wurde. Diese Aufgabe
habe ich dann, bis ich 2003 Schul-
leiter wurde, fast durchgehend
ausgefüllt. In den letzten 16 Jah-
ren durfte ich die Schule leiten, was
ebenfalls eine sehr spannende und
abwechslungsreiche Aufgabe war.
Was war dein erster Berufswunsch
als Kind bzw. warum bist du dann
Lehrer geworden?
Als Kind und begeisterter Mini-
strant bin ich vom damaligen Pfar-
rer Ruepp gefördert worden und
er hat meiner Familie empfohlen
,dass ich das Gymnasium besuchen
sollte. Vielleicht hat da auch der
Hintergedanke eines geistlichen
Berufes mitgespielt. Ich selbst
habe dieser Idee nie viel abgewin-
nen können. In meiner Oberstufen-
zeit haben mich drei Richtungen
sehr interessiert: Psychologie, Jus
und eben das Lehramtsstudium.
Dass ich dann schlussendlich Leh-
rer geworden bin, hat mir meinen
eigenen Lehrern zu tun.
Ich habe in meiner Schulzeit viele
sehr unterschiedliche Persönlich-
keiten als Lehrer/innen genossen.
Mein Klassenvorstand war mir ein
Vorbild, was wahrscheinlich mei-
ne Entscheidung für den Lehrberuf
gefördert hat.