's Dorfblattl Haiming - Digitalausgabe Dorfblattl Haiming Sommer 2019 - 03/19 | Page 6

´s Dorfblattl Haiming Was tun bei Lärm und Geruchsbelästigungen? Das aktuelle Interview D M Stetige Ärgernisse - Lärm und Geruch er eine oder andere kennt das Gefühl genau. Das Ge- fühl keine Ruhe zu haben, sich gestört fühlen durch Bauarbei- ten, durch Nachbarn, durch üble Gerüche. Solche Situationen, in denen man sich in seinem Kom- fort beeinträchtigt fühlt, wie etwa bei einer Lärmbelästigung, wenn man nicht schlafen kann, weil beim Nachbarn zu laute Mu- sik läuft, der Nachbarshund nicht aufhört zu bellen oder schon wieder jemand am Sonntag Ra- sen mähen muss. Wenn es dann zu einem Nach- barschaftsstreit kommt, will sich jeder auf die gesetzlichen Ruhe- zeiten berufen. In Tirol gibt es das Landespolizeigesetz, das in § 1 Folgendes besagt: (1) Es ist verboten, ungebührli- cherweise störenden Lärm zu erregen. (2) Soweit dadurch ungebührli- cherweise störender Lärm erregt wird, ist insbesondere verboten: a) auf Verkehrsflächen, die nicht Straßen mit öffentlichem Verkehr sind, 1. das Laufenlassen von Kraft- fahrzeugmotoren bei stehendem Fahrzeug, 2. das Schließen von Fahrzeug- türen, 3. die Abgabe von Schallzeichen mittels Hupe; b) das Befahren von Torein- fahrten, Hausvorplätzen und Hö- it Ende dieses Schuljahres beendete Friedrich Raggl, den man aber eigentlich nur unter dem Namen Fritz kennt, seine ak- tive Berufslaufbahn. Das Dorfblattl bat ihn zum Gespräch: Ein lauter Rasenmäher fällt in jedem Fall unter das Verbot von ungebührlichem Lärm. fen von Wohnhäusern, soweit es sich hiebei nicht um Straßen mit öffentlichem Verkehr handelt, mit Motorrädern und Motorfahr- rädern bei laufendem Motor; c) das Öffnen und Schließen von Türen und Rolläden; d) die Benützung von Rundfunk- und Fernsehgeräten, Lautspre- chern und Tonwiedergabegerä- ten. Die Gemeinden können diese Bestimmung, soweit es in deren Wirkungsbereich fällt noch prä- zisieren und für bestimmte Tage wie Sonntage und Feiertage, z.B. das Rasenmähen verbieten. Eine solche Verordnung gibt es jedoch in unserem Gemeinde- gebiet nicht. Was bedeutet, dass hier die Worte „ungebührlicher- weise“ und „Ortsüblichkeit“ den Maßstab geben. So kann es sein, dass es in bestimmten Ortsteilen, wo es schon immer üblich war am Sonntagvormittag Rasen zu mähen oder Holz zu schneiden als ortsüblich und somit erlaubt angesehen werden kann. Es kommt also immer auf den Ein- zelfall darauf an. Daher sollte abschließend be- tont werden, dass man sich oft Ärger und Streit ersparen kann, wenn man neutral und sachlich mit dem Lärmerzeuger spricht und diesen auf die Quelle des Är- gernisses aufmerksam macht. Ein gepflegter rücksichtsvoller Um- gang mit den Mitmenschen kann oft die Ursache der Ärgernisse schneller beseitigen als ein Streit vor Gericht mit ungewissem Aus- gang. (Text: tran; Foto: Pixelio.de) Nachruf Bernd Kapeller Die Gemeinde trauert M it großer Trauer und Be- troffenheit müssen wir bekannt geben, dass unser ge- schätzter Kollege und Freund Bernd Kapeller am 20.06.2019 von uns gegangen ist. Bernd trat am 01.06.1983 seinen Dienst in der Gemeinde Haiming als Bauamtsleiter an. Bernd war auch maßgeblich am Neubau des Gemeindezentrums beteiligt. Ebenso hat Bernd für jedes noch so kleine Problem immer ein of- Seite 6 Familiäre Atmo fenes Ohr, und war auch abseits seines Aufgabenbereiches stets hilfsbereit. Lieber Bernd, mit deinem ehr- lichen und freundlichen Wesen sowie deiner kollegialen Art, hin- terlässt du eine Lücke die schier nicht zu füllen ist. Du hast ewig einen Platz hier in deiner Ge- meinde und bleibst uns immer in Erinnerung! Der Bürgermeister Josef Leitner und alle KollegInnen Sommer 2019 Viele Gemeindebürger sind sozu- sagen durch deine Schule gegan- gen und kennen dich deshalb. Kannst du den übrigen kurz deinen Werdegang zum Lehrer skizzieren? Ich wurde 1956 in Roppen geboren und habe dort auch die Volksschu- le besucht. Im Jahr 1974 zählte ich dann zum ersten Maturajahrgang am Gymnasium Imst. Danach wur- de ich an der damaligen Pädago- gischen Akademie in Zams zum Hauptschullehrer für Mathematik, Geographie und Religion ausge- bildet. Gleich nach der Lehramts- prüfung führte mich mein Weg 1977 an die Hauptschule Haiming, wo ich sofort als Klassenvorstand eingeteilt wurde. Diese Aufgabe habe ich dann, bis ich 2003 Schul- leiter wurde, fast durchgehend ausgefüllt. In den letzten 16 Jah- ren durfte ich die Schule leiten, was ebenfalls eine sehr spannende und abwechslungsreiche Aufgabe war. Was war dein erster Berufswunsch als Kind bzw. warum bist du dann Lehrer geworden? Als Kind und begeisterter Mini- strant bin ich vom damaligen Pfar- rer Ruepp gefördert worden und er hat meiner Familie empfohlen ,dass ich das Gymnasium besuchen sollte. Vielleicht hat da auch der Hintergedanke eines geistlichen Berufes mitgespielt. Ich selbst habe dieser Idee nie viel abgewin- nen können. In meiner Oberstufen- zeit haben mich drei Richtungen sehr interessiert: Psychologie, Jus und eben das Lehramtsstudium. Dass ich dann schlussendlich Leh- rer geworden bin, hat mir meinen eigenen Lehrern zu tun. Ich habe in meiner Schulzeit viele sehr unterschiedliche Persönlich- keiten als Lehrer/innen genossen. Mein Klassenvorstand war mir ein Vorbild, was wahrscheinlich mei- ne Entscheidung für den Lehrberuf gefördert hat.