´s Dorfblattl Haiming
HAIMING
AUS DER GEMEINDE
Gemeinde-Information
Nachbarrecht recht einfach!
I
mmer wieder im Jahr kann
es vorkommen, dass Zweige,
Äste oder sogar ganze Pflanzen
in das Nachbargrundstück oder
in Straßen hineinwachsen. Was
kann man beziehungsweise darf
man als Betroffener dagegen ma-
chen? Was ist dabei zu beachten?
Über die Grundstücksgrenze
wachsende Wurzeln dürfen aus
dem Boden entfernt, überhän-
gende Äste abgeschnitten wer-
den! Wichtig ist lediglich, dass die
Pflanze keinen Schaden nimmt.
Für die fachgerechte Entfernung
sollte im Zweifel ein Fachmann
beigezogen werden. Die Kosten
hiefür hat der beeinträchtigte
Grundeigentümer selbst zu tra-
gen. Geht vom Überhang eine
Gefahr aus oder droht ein Scha-
den, sind die notwendigen Ko-
sten vom Nachbarn zur Hälfte zu
ersetzen! Dies gilt auch, wenn ein
Grünlandpfleger der Gemeinde
in Straßen überhängende Pflan-
zenteile schneidet.
Grundeigentümer unterliegen
der Verpflichtung, Bepflan-
zungen auf ihrem Grundstück,
die die Verkehrssiche rheit beein-
trächtigen, entsprechend zu pfle-
gen, auszudünnen und allfällig
zu entfernen.
kehrs wie Verkehrsspiegel, Am-
peln, ... aber auch Straßenlater-
nen muss ebenfalls gewährleistet
sein.
Man kann zwar den Eigentümer
von Pflanzen gerichtlich nicht
anhalten, seine überhängenden
Äste und eindringenden Wur-
zel zu entfernen, aber es steht
dem beeinträchtigten Nachbar
das Recht zu, den Überhang zu
stutzen.
Das Betreten des Nachbargrund-
stücks ist im Falle der Beseiti-
gung überhängender Pflanzen-
teile nicht gestattet. Sofern der
Baumschnitt nur unter Betreten
der eigenen Liegenschaft nicht
möglich ist, ist er zu unterlassen.
Die Kosten sind vom beeinträch-
tigten Liegenschaftseigentümer
So sehen korrekt geschnittene Hecken aus.
zu tragen. Droht durch die Äste,
Wurzel oder dem sonstigen
Überhang jedoch eine Gefahr,
ist ein Schaden bereits entstan-
den oder ist unmittelbar damit zu
rechnen, muss die Hälfte der Ko-
sten durch den Eigentümer der
Pflanze übernommen werden,
da dieser seinen Pflichten nicht
ausreichend nachgekommen ist.
Grünpfleger der Gemeinde sind
daher berechtigt, hier den not-
wendigen Baumschnitt vorzu-
nehmen; die Gemeinde wäre
berechtigt, einen Teil der so ent-
stehenden Kosten dem Eigentü-
mer zu verrechnen. (Text: Andrea
Troger; Foto: beka)
Zweiter Funcourt
Neuer „Fußballkäfig“ für Haiming
N
och im November dürfen
sich die „Haiminger“ über
die multifunktionale „Sportanla-
ge“ freuen. Der „Käfig“, wie in die
Jugendlichen bezeichnen, bietet
neben Fußball auch die Möglich-
keit, Volleyball oder Basketball zu
spielen. Auf einem Kunstrasen im
Ausmaß von 24 mal 12 Meter wird
Gelegenheit geboten sich sport-
lich zu betätigen.
Dieser multifunktionale Spiel-
platz soll vor allem von den
Schulen und vom nahelie-
genden Kindergarten genützt
werden können. An Nachmit-
tagen können Jugendliche wie
alle anderen sportbegeisterten
Gemeindebürger diesen Platz
nahe der Volksschule nutzen. Da
diese Anlage mit einem Flutlicht
ausgestattet wird, kann bis in die
frühen Abendstunden gespielt
werden. (Text und Foto: beka)
Die Verpflichtung als Grundei-
gentümer den Wildwuchs seiner
Pflanzen im Rahmen zu halten,
erstreckt sich nicht nur auf Nach-
bars Garten, sondern insbeson-
dere auch auf alle Verkehrsflä-
chen wie Gehwege, Straßen, ...
Spätestens sobald ein Fußgänger
ausladenden Ästen auf die Fahr-
bahn ausweichen muss, besteht
dringender Handlungsbedarf. An
der Grundstücksgrenze zu Geh-
wegen gepflanzte Hecken sind
saisonal zu schneiden.
Die freie Sicht auf den Verkehr,
Verkehrszeichen und sonstige
Einrichtungen des Straßenver-
Nahe dem Feuerwehrhaus und der Volksschule Haiming wird noch im November der Funcourt errichtet werden.
Herbst 2017
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