´s Dorfblattl Haiming
Waffen oder doch nur Spielzeug?
I
mmer wieder hört und sieht
man in den Medien Berichte
von US-Schulen, wo Jugendli-
che mit Waffen auf andere Mit-
schüler und Lehrer geschossen
haben - mit oft tödlichen Fol-
gen.
Dann denkt man sich: Ach, das
ist ja weit weg in Amerika. Da
werden Waffen verharmlost
und verherrlicht. Wir sind in
Tirol. Da passiert sowas sowie-
so nicht.
Man sollte jedoch bedenken,
dass immer mehr Jugendliche
sogenannte Soft-Guns (d.h.
Nachahmung echter Schuss-
waffen) besitzen, damit beden-
kenlos hantieren, gegenseitig
auf sich oder im Wald auf Bäu-
me mit Plastikkugeln schießen.
Auch in unserer Gemeinde gibt
es solche Jugendliche. Die Pla-
stikkugeln sind an sich harm-
los, können aber auch einen
großen Schaden anrichten.
Gefährlich an diesen Soft-Guns
ist, dass diese eine täuschend
echte Nachahmung einer ech-
ten Schusswaffe sind.
In Österreich ist der Gebrauch
von Waffen im Waffengesetz
geregelt, wonach der Erwerb
und der Besitz von Waffen
unter 18 Jahren grundsätzlich
verboten ist. Daneben gilt
in Tirol aber auch das Tiroler
Jugendschutzgesetz, das die
Weiter gabe, den Besitz und
die Verwendung von jugend-
gefährdenden Medien, Gegen-
ständen und Dienstleistungen
unter dem 18. Lebensjahr ver-
bietet. Eine Jugendgefährdung
liegt insbesondere bei einer
Gefahr für die Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen
oder bei der Verherrlichung
von Gewalt vor. Waffen, die
unter das Waffengesetz fallen,
sind damit stets auch jugend-
gefährdende Gegenstände im
Sinn des Tiroler Jugendschutz-
gesetzes.
Auch wenn diverse Modelle
von „Waffen“ nicht unter das
Waffengesetz fallen, handelt
es sich hierbei dennoch um
jugendgefährdende Gegen-
stände, die gemäß § 17 Abs. 3
Tiroler Jugendschutzgesetz bis
zum 18. Lebensjahr verboten
sind.
Wer als Jugendlicher einen
solchen jugendgefährdenden
Gegenstand erwirbt, besitzt,
verwendet oder anderen Kin-
dern und Jugendlichen anbie-
tet, vorführt oder weitergibt,
ist nach § 21 Abs. 2 lit. e Tiroler
Jugendschutzgesetz mit einer
Geldstrafe von bis zu 215 € zu
bestrafen.
Soft-Guns und Paintball-Mar-
kierer sind zwar keine Waffen
im Sinne des Waffengesetzes,
deren Verkauf und die Abgabe
an Personen unter 18 Jahren
ist aber durch die Softairwaf-
fenverordnung 2013 verboten.
Außerdem stellen sie jugend-
gefährdende Gegenstände im
Sinne des § 17 Tiroler Jugend-
schutzgesetzes dar und dür-
fen von Kindern und Jugend-
lichen weder erworben noch
verwendet werden. Verstößt
ein Jugendlicher gegen diese
Bestimmung, kann gegen ihn
eine Geldstrafe verhängt wer-
den.
Es gibt viele Menschen, die
Waffen verwenden dürfen und
die verantwortungsbewusst
damit umgehen. Auch bei uns
in Tirol hat beispielsweise das
Schützenwesen eine lange, eh-
renvolle Tradition. Ebenso gibt
es viele Jugendliche, die eine
Ausbildung zum Jäger oder zur
Jägerin machen. Diese Traditi-
onen sollten immer in Ehren
gehalten werden. Dabei wird
der verantwortungsbewusste
Umgang mit Waffen gelehrt
und Erwachsene haben die
Aufsicht.
Mag schon sein, dass manche
es cool finden, ein Schießei-
sen oder zumindest eine täu-
schend echte „Spielzeugpisto-
le“ (Soft-Gun) dabei zu haben,
natürlich nur zum…. ja, wozu
eigentlich?
(Text: tran; Foto: www.flickr.
com, Rasmus Gjørret)
H
euer haben wir wieder was
gelernt: In Tirol kann man
durchwegs von angekündigten
Schneemassen überrascht wer-
den.
Aber ich bin eine Elster mit wenig
Ahnung über Schneeräumung.
Deswegen mögen die Gemein-
dearbeiter diesen Beitrag mit
Humor und Augenzwinkern auf-
nehmen. Ich möchte deren har-
te, teils nächtliche Arbeit nicht
schmälern, und mir ist durchaus
die Weitläufigkeit unserer Ge-
meinde bewusst. Auch fehlt es
natürlich immer und überall
an Geld. Wobei ich für dieses
Phänomen vielleicht einen Lö-
sungsansatz hätte: Man könnte
ja am Gemeindeamt eine Wid-
mungstafel anbringen oder vor-
bildliche Schneeräumung in den
Dorfchroniken erwähnen. Das
könnte eventuell Budgetposten
verschieben.
Andererseits hat diese Schnee-
räumung auch einen wichtigen
sozialen Hintergrund: Gegen-
seitige Hilfe lässt die Dorfge-
meinschaft aufblühen und man
kommt in den Verschnaufpausen
zum Plaudern mit dem Nachbarn.
Ich war erstaunt in Anbetracht
der vielen privaten Schaufeln und
Kleinstfahrzeuge, sowie des un-
ternehmerischen Sozialgeistes.
Aber natürlich gab es auch vor-
bildlich geräumte Straßenstücke.
Ein Beispiel ist der Weg vom
Bauhof zur Bundesstraße. Das
Weiterkommen für die Räum-
fahrzeuge war dadurch viel bes-
ser möglich, als über die tief ver-
schneiten Dorfstraßen.
Aber abseits von boshaften
Scherzen eines frechen Feder-
viehs eine durchwegs ernsthafte
Anmerkung: Wenn man vorne das
Räumschild oben lässt und hinten
Salz verstreut, erreicht man ge-
nau das Gegenteil: Bereits wenig
Schneedecke reicht aus, um per-
fektes Glatteis zu produzieren.
Deswegen wurden nämlich auch
Rennpisten gesalzen. Also nicht
über zusätzlichen Verbrauch von
Streugut, Diesel und Überstun-
den wundern.
Mit schmunzelnden Grüßen,
eure
Softguns sind laut Jugendschutzgesetz für Personen unter 18 Jahren generell verboten.
Frühling 2018
Seite 5
Wieder was gelernt!
News aus der Gemeindestube