's Dorfblattl Haiming - Digitalausgabe Dorfblattl Haiming Frühjahr 2018 - 02/18 | Page 5

´s Dorfblattl Haiming Waffen oder doch nur Spielzeug? I mmer wieder hört und sieht man in den Medien Berichte von US-Schulen, wo Jugendli- che mit Waffen auf andere Mit- schüler und Lehrer geschossen haben - mit oft tödlichen Fol- gen. Dann denkt man sich: Ach, das ist ja weit weg in Amerika. Da werden Waffen verharmlost und verherrlicht. Wir sind in Tirol. Da passiert sowas sowie- so nicht. Man sollte jedoch bedenken, dass immer mehr Jugendliche sogenannte Soft-Guns (d.h. Nachahmung echter Schuss- waffen) besitzen, damit beden- kenlos hantieren, gegenseitig auf sich oder im Wald auf Bäu- me mit Plastikkugeln schießen. Auch in unserer Gemeinde gibt es solche Jugendliche. Die Pla- stikkugeln sind an sich harm- los, können aber auch einen großen Schaden anrichten. Gefährlich an diesen Soft-Guns ist, dass diese eine täuschend echte Nachahmung einer ech- ten Schusswaffe sind. In Österreich ist der Gebrauch von Waffen im Waffengesetz geregelt, wonach der Erwerb und der Besitz von Waffen unter 18 Jahren grundsätzlich verboten ist. Daneben gilt in Tirol aber auch das Tiroler Jugendschutzgesetz, das die Weiter gabe, den Besitz und die Verwendung von jugend- gefährdenden Medien, Gegen- ständen und Dienstleistungen unter dem 18. Lebensjahr ver- bietet. Eine Jugendgefährdung liegt insbesondere bei einer Gefahr für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen oder bei der Verherrlichung von Gewalt vor. Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, sind damit stets auch jugend- gefährdende Gegenstände im Sinn des Tiroler Jugendschutz- gesetzes. Auch wenn diverse Modelle von „Waffen“ nicht unter das Waffengesetz fallen, handelt es sich hierbei dennoch um jugendgefährdende Gegen- stände, die gemäß § 17 Abs. 3 Tiroler Jugendschutzgesetz bis zum 18. Lebensjahr verboten sind. Wer als Jugendlicher einen solchen jugendgefährdenden Gegenstand erwirbt, besitzt, verwendet oder anderen Kin- dern und Jugendlichen anbie- tet, vorführt oder weitergibt, ist nach § 21 Abs. 2 lit. e Tiroler Jugendschutzgesetz mit einer Geldstrafe von bis zu 215 € zu bestrafen. Soft-Guns und Paintball-Mar- kierer sind zwar keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes, deren Verkauf und die Abgabe an Personen unter 18 Jahren ist aber durch die Softairwaf- fenverordnung 2013 verboten. Außerdem stellen sie jugend- gefährdende Gegenstände im Sinne des § 17 Tiroler Jugend- schutzgesetzes dar und dür- fen von Kindern und Jugend- lichen weder erworben noch verwendet werden. Verstößt ein Jugendlicher gegen diese Bestimmung, kann gegen ihn eine Geldstrafe verhängt wer- den. Es gibt viele Menschen, die Waffen verwenden dürfen und die verantwortungsbewusst damit umgehen. Auch bei uns in Tirol hat beispielsweise das Schützenwesen eine lange, eh- renvolle Tradition. Ebenso gibt es viele Jugendliche, die eine Ausbildung zum Jäger oder zur Jägerin machen. Diese Traditi- onen sollten immer in Ehren gehalten werden. Dabei wird der verantwortungsbewusste Umgang mit Waffen gelehrt und Erwachsene haben die Aufsicht. Mag schon sein, dass manche es cool finden, ein Schießei- sen oder zumindest eine täu- schend echte „Spielzeugpisto- le“ (Soft-Gun) dabei zu haben, natürlich nur zum…. ja, wozu eigentlich? (Text: tran; Foto: www.flickr. com, Rasmus Gjørret) H euer haben wir wieder was gelernt: In Tirol kann man durchwegs von angekündigten Schneemassen überrascht wer- den. Aber ich bin eine Elster mit wenig Ahnung über Schneeräumung. Deswegen mögen die Gemein- dearbeiter diesen Beitrag mit Humor und Augenzwinkern auf- nehmen. Ich möchte deren har- te, teils nächtliche Arbeit nicht schmälern, und mir ist durchaus die Weitläufigkeit unserer Ge- meinde bewusst. Auch fehlt es natürlich immer und überall an Geld. Wobei ich für dieses Phänomen vielleicht einen Lö- sungsansatz hätte: Man könnte ja am Gemeindeamt eine Wid- mungstafel anbringen oder vor- bildliche Schneeräumung in den Dorfchroniken erwähnen. Das könnte eventuell Budgetposten verschieben. Andererseits hat diese Schnee- räumung auch einen wichtigen sozialen Hintergrund: Gegen- seitige Hilfe lässt die Dorfge- meinschaft aufblühen und man kommt in den Verschnaufpausen zum Plaudern mit dem Nachbarn. Ich war erstaunt in Anbetracht der vielen privaten Schaufeln und Kleinstfahrzeuge, sowie des un- ternehmerischen Sozialgeistes. Aber natürlich gab es auch vor- bildlich geräumte Straßenstücke. Ein Beispiel ist der Weg vom Bauhof zur Bundesstraße. Das Weiterkommen für die Räum- fahrzeuge war dadurch viel bes- ser möglich, als über die tief ver- schneiten Dorfstraßen. Aber abseits von boshaften Scherzen eines frechen Feder- viehs eine durchwegs ernsthafte Anmerkung: Wenn man vorne das Räumschild oben lässt und hinten Salz verstreut, erreicht man ge- nau das Gegenteil: Bereits wenig Schneedecke reicht aus, um per- fektes Glatteis zu produzieren. Deswegen wurden nämlich auch Rennpisten gesalzen. Also nicht über zusätzlichen Verbrauch von Streugut, Diesel und Überstun- den wundern. Mit schmunzelnden Grüßen, eure Softguns sind laut Jugendschutzgesetz für Personen unter 18 Jahren generell verboten. Frühling 2018 Seite 5 Wieder was gelernt! News aus der Gemeindestube