Neue Debatte - Beiheft #003 - 04/2017 Staatenbildung und das Recht des Stärkeren
NEUE DEBATTE
THE MAGAZINE BY THE PEOPLE FOR THE PEOPLE
B E I H E F T Nr. 3
09.12.2016
Reinhard Paulsen
Geschichte als Kompass für die Menschheit
Teil 3:
S TAATENBILDUNG , Z IVILISATION UND DAS R ECHT DES
S TA RKEREN
Ab etwa 3500 Jahre v.u.Z. (vor unserer Zeitrechnung) erfolgte mit dem Übergang
der Jungsteinzeit in die Bronzezeit der revolutionäre Sprung in das Zeitalter der
Staaten bildenden Zivilisation. Die Gesellschaft wurde nun nicht mehr nur nach außen,
sondern auch im Innern durch das Recht des Stärkeren, durch das Wolfsgesetz geprägt.
Arbeitsteilung,
Produktivitätssteigerung
und
Sesshaftwerdung
ermöglichten
schließlich Überschussproduktion und
Vorratswirtschaft. Es konnte also nicht
mehr nur von fremden Gemeinschaften
etwas geholt werden.
Staatenbildung und Zivilisation
Innerhalb der produzierenden, sich orga-
nisierenden Lebensgemeinschaften gab es
nun ein Mehrprodukt zu verteilen, d. h.
erarbeitete Überschüsse über das absolut
Lebensnotwendige hinaus.
Es wurde objektiv möglich, Gruppen von
Menschen zu bevorrechtigen, die selbst
nicht mehr an der gemeinsamen Produk-
tion teilnehmen mussten und sich mit an-
deren Gemeinschaftsaufgaben beschäfti-
gen konnten.
Diese gesellschaftlichen Chancen konnten
theoretisch auf zwei verschiedene Arten
wahrgenommen werden:
(A) durch auf kulturelle und zivilisatorische
Aufgaben ausgeweitete Arbeitsteilung.
Das Mehrprodukt, dieser entscheidende
Freiheitsgrad der Menschheit, konnte auf
Basis alter egalitärer Gerechtigkeit verteilt
und für alle nutzbar gemacht werden. O-
der
(B) das Wolfsgesetz des Recht des Stärke-
ren konnte Einzug in die inneren Verhält-
nisse der naturrechtlichen Lebensgemein-
schaft halten und die Gesellschaft in Ar-
beiter und Nichtarbeiter, Reiche und Arme,
Herrschende und Beherrschte, Privilegier-
te und Benachteiligte spalten.
Wir wissen heute, dass die Menschheit
überall und zu jeder Zeit den zweiten Weg
der Benutzung des Mehrproduktes gegan-
gen ist, dass sie offensichtlich gesetzmäßig
nicht anders konnte.
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