Als Charakterart der gut ausgeprägten Cladium-Riede( Cladium mariscus) am Ostufer der Müritz gilt Laelia coenosa, ein Schmetterling, dessen Larve in den großflächigen Beständen der Binsenschneide lebt( URBAHN 1963)
Von den durch HAMANN et al( 1994) nachgewiesenen Heuschreckenarten gelten insbesondere die mit hohen Abundanzen vorkommenden Arten Conocephalus dorsalis, Chrysochraon dispar und Chorthippus montanus für derartige Feuchtgebiete als charakteristisch.
Die waldfreien basenarmen Arm- und Zwischenmoore weisen aufgrund ihrer extremen Lebensbedingungen( Nährstoffarmut) zwar eine geringe faunistische Artenstruktur auf, jedoch treten hier stark spezialisierte Arten auf. So bevorzugen die Larvenstadien der Kleinen Moosjungfer( Leussorhinia dubis), der Speer-Azurjungfer( Coenagrion hastulatum) und des Vierflecks( Libellula flava) offene Schlenken in Schwingrasen und Moorkolke.
Eine große Rolle für das Arteninventar in Röhrichten stellen vorjährige Halme dar. So leben die Larven verschiedener Schmetterlingsarten, wie Schilfeulen( Mythimna-Gruppe), Rohreulen( Nonagria und Archanara), Rohrbohrer( Phragmataecia castaneae) und Schilfwickler( Orthopthelia sparganella) endophag in diesen Halmen. Für viele weitere terrestrische Wirbellose, wie z. B. kälteempfindliche Asseln, Diplopoden, Spinnen, Ameisen und Laufkäfer sind die hohlen Stängel als Winterquartiere von Bedeutung.
Zur typischen Avifauna der Röhrichte gehört der Drosselrohrsänger( Acrocephalus arundinaceus), die Große Rohrdommel( Botaurus stellaris) und das Tüpfelsumpfhuhn( Porzana porzana).
Zu den Kleinsäugerarten( Mammalia), die an die Bedingungen in nährstoffarmen Mooren angepasst sind, gehört die Nordische Wühlmaus( Microtus oeconomus). Diese Art schwimmt und taucht hervorragend und ernährt sich vorwiegend von Wollgras. Die Wasserspitzmaus( Neomys fodies) gilt als Indikatorart für strukturreiche Uferhabitate und Gewässer mit hervorragender Wasserqualität. Als Lebensraum kommen für die Wasserspitzmaus auch Röhrichte und Riede an Kleinstgewässern( Sölle, Moorkolke) in Betracht( SCHRÖPFER 1985).
4.2.4 Fließgewässer
Vegetation
Die Fließgewässer des Müritz-Nationalparks sind bisher nicht vegetationskundlich beschrieben worden.
Fauna
Die geringen Strömungsgeschwindigkeiten der Havel, relativ kurze Fließstrecken und anthropogene Überformungen( Ausbau, Gewässerbelastung) bedingen das Vorkommen lenitischer, meist euryöker Arten, wie sie auch in den von ihr durchflossenen Seen anzutreffen sind. Dies auch, weil über die Havel Wanderbewegungen aquatischer Organismen zwischen den Seen stattfinden. Stellenweise Vorkommen des Gründlings( Gobio gobio) sind nachgewiesen( WATERSTRAAT 1994 mdl.).
Zu den wenigen natürlichen und abschnittsweise naturbelassenen Fließgewässern des Nationalparks gehört der Godendorfer Mühlenbach. Hier ist das Vorkommen des Steinbeißers( Cobitis taenia) hervorzuheben, Drei- und Neunstachliger Stichling( Gasterosteus aculeatus u. Gasterosteus pungitius) treten ebenfalls auf( WATERSTRAAT 1994 mdl.).
An diesem Fließgewässer befindet sich auch das einzige Brutgebiet der Gebirgsstelze( Montacilla cinerea) im Nationalpark. Im Winter sind hier regelmäßig Wasseramseln( Cinclus cinclus) zu Gast.
4.3 Wasserwirtschaft
4.3.1 Organisation der Wasserwirtschaft
Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Wasserwirtschaft, sowie die Ordnung der Gewässer ergeben sich aus dem Wassergesetz des Landes M-V( LWaG) vom 30.11.1992. Danach sind die Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur( StAUN Neubrandenburg und Lübz) an den Gewässern 1. Ordnung zuständig für die Aufgaben der Unteren Wasserbehörde. Im Nationalparkgebiet betrifft dies die Havel( von der Mündung aus dem Middelsee bis zur Straßenbrücke Zwenzow) und den Bolter Kanal( vom Auslaufgraben der Teichanlage Boek bis zum Einlauf in den Leppinsee), einschließlich der von ihnen durchströmten Seen, sowie angrenzend die Müritz( Bundeswasserstraße). Darüber hinaus sind die Staatlichen Ämter technische Fachbehörde( vgl. Textkarte 7).
Für die Gewässer 2. Ordnung( alle übrigen Seen, hydromeliorative Anlagen) werden die Aufgaben der Unteren Wasserbehörde durch die Landkreise Mecklenburg-Strelitz und Müritz wahrgenommen. Die Unterhaltung dieser Gewässer wird im Nationalparkgebiet von drei Wasser- und Bodenverbänden auf Grundlage des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände( WVG) vom 12.02.1991 und der einzelnen Verbandssatzungen durchgeführt. Die Verbände unterstehen der Rechtsaufsicht durch die Landkreise.
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