- der Erhalt von Großvogelpopulationen und von Pflanzenarten extensiv bewirtschafteter Weiden,- die Ermöglichung großflächiger, ungestörter Sukzessionen auf den derzeitigen Truppenübungsplätzen.
( 2) In dem Nationalpark wird keine wirtschaftsbestimmte Nutzung bezweckt; er soll aber zur Strukturverbesserung der Region beitragen.
Zur Umsetzung des Schutzzweckes und zur Entwicklung des Nationalparks gelten u. a. eine Reihe von Geboten. Dazu heißt es im § 5:
( 1) Im Nationalpark ist es geboten,
1. in der Schutzzone I vorrangig durch geeignete Schutzmaßnahmen die ungestörte Entwicklung natürlicher und naturnaher Lebensgemeinschaften zu sichern sowie gestörte Lebensgemeinschaften in natürlichere oder naturnahe Zustände zu überführen,
2. in den Schutzzonen II und III vorrangig durch gezielte Pflege- und Renaturierungsmaßnahmen die standorttypische Mannigfaltigkeit der heimischen Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten und zu fördern,
3. durch geeignete Maßnahmen der Verkehrs- und Besucherlenkung den Ruhecharakter des Gebietes insgesamt stärker auszuprägen,
4. der Öffentlichkeit den Nationalpark für Bildung und Erholung durch geeignete Einrichtungen und Formen der Öffentlichkeitsarbeit sowie Besucherlenkung zu erschließen, soweit es der Schutzzweck erlaubt,
5. den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn vorrangig zu Fragestellungen der Nationalparkentwicklung zu ermöglichen und zu fördern,
6. die Bestandsregulierung von wildlebenden Tierarten entsprechend den Zielsetzungen für den Nationalpark in den Schutzzonen I und II nach Maßgabe und in der Schutzzone III im Einvernehmen mit dem Nationalparkamt vorzunehmen.
( 2) Zur Umsetzung der in Absatz 1 genannten Gebote sowie zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung des Nationalparks soll in angemessener Frist ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt werden.
2.2.4 Geschützte Flächen im Nationalparkvorfeld
Einen Überblick über die Lage geschützter Flächen im Nationalparkvorfeld vermittelt Textkarte 4.
2.2.4.1 Andere Großschutzgebiete
Nordwestlich des Teilgebietes Müritz des Nationalparks erstreckt sich zwischen Kölpinsee im Osten sowie Krakow am See und Goldberg im Westen der Naturpark Nossentiner / Schwinzer Heide auf einer Fläche von etwa 365 km 2.
Etwas weiter in nördlicher Richtung vom Nationalpark entfernt liegt zwischen Waren( Müritz), Krakow am See, Teterow und Dargun der ca. 674 km 2 große Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See.
Der Naturpark Feldberger Seenlandschaft umschließt das Teilgebiet Serrahn und erstreckt sich zusammen mit dem angrenzenden Naturpark Uckermärkische Seen( Land Brandenburg) auf einer Fläche von 1.100 km 2 zwischen Rödlin – Thurow und Woldegk im Norden, sowie Templin und Fürstenberg im Süden.
2.2.4.2 Landschaftsschutzgebiete
Das LSG Mecklenburger Großseenland schließt sich mit einer Gesamtfläche von etwa 400 km 2 an die gesamte nordwestliche, westliche und südwestliche Grenze des Teilgebietes Müritz an. Das LSG Neustrelitzer Kleinseenplatte( 120 km 2) grenzt abschnittsweise von Süden und Südosten an.
Eine Teilfläche des LSG Havelquellseen( 6 km 2) befindet sich in der Nationalparkenklave Kratzeburg( Hohe Rhön), bzw. grenzt im Nordwesten des Teilgebietes Müritz zwischen Ankershagen und dem Kreutzsee an den Nationalpark an. Das LSG Feldberger Seenlandschaft( 300 km 2) schließt sich von Westen an das Teilgebiet Serrahn an.
2.2.4.3 Naturschutzgebiete
Die Flächen von 15 ehemaligen Naturschutzgebieten( 7.523 ha) sind in den Müritz-Nationalpark aufgegangen.
Es handelt sich um die Gebiete Ostufer der Müritz( C 20; 4832 ha), Ostufer der Feisneck( C 73; 32 ha), Blankenförde( C 23; 41 ha), Useriner Horst( C 24; 38 ha), Zotzensee( C 83; 117 ha), Jäthensee( C 84; 284 ha), Gründlingsmoor( C 58; 5 ha), Degensmoor( C 61; 10 ha), Leussowsee( C 62; 50 ha), Bullowsee( C 57; 150 ha), Felschensee( C 60; 15 ha), Vaucksee und Lieper See( C 56; 50 ha), Krummer See( C 63; 100 ha), Serrahn( C 30; 1784 ha) und Schwarzer See( C 49; 50 ha).
In Nachbarschaft zum Teilgebiet Serrahn und im Naturpark Feldberger Seenlandschaft liegen u. a. die Naturschutzgebiete Heilige Hallen( 66 ha), Comthureyer Berg,( 10 ha), Keetzseen( 330 ha), Kulowseen( 235 ha), Sandugkensee( 67 ha), Zahrensee( 10 ha), Krüselinsee und Mechowsee( 500 ha), Hauptmannsberg( 42 ha), Schmaler
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