2 Naturschutz
2.1 International
Sowohl die DDR als auch die Bundesrepublik Deutschland waren bzw . sind durch Unterzeichnung von internationalen Vereinbarungen oder Beitritt zu internationalen Organisationen internationale Naturschutzverpflichtungen eingegangen . Als für den Müritz-Nationalpark bedeutende internationale Naturschutzverpflichtungen sind die Vogelschutzrichtlinie und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft sowie die Ramsar-Konvention zu nennen .
2.1.1 Natura 2000 – Gebiete
Nach Art . 3 der „ Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ” ( 92 / 43 / EWG vom 21.05.1992 ) soll ein kohärentes europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung „ Natura 2000 “ errichtet werden . Diese Richtlinie wird als „ Flora – Fauna – Habitat – Richtlinie “ ( kurz FFH – Richtlinie ) bezeichnet und ist das erste umfassende Rahmengesetz der Europäischen Union zum Naturschutz .
Das ökologische Netz „ Natura 2000 “ setzt sich aus den eigentlichen FFH – Gebieten ( die in der FFH – Richtlinie näher geregelt werden ) und den „ Europäischen Vogelschutzgebieten “ zusammen , die aufgrund der Richtlinie des Europäischen Rates vom 02.04.1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten ( 79 / 409 / EWG ) zu benennen sind . Für letztere findet auch die Bezeichnung ( Special Protection Areas = SPA ) Verwendung .
Europäische Vogelschutzgebiete
Das Land Mecklenburg-Vorpommern kam dieser Verpflichtung zur Benennung am 14.12.1992 durch die verbindliche Bezeichnung der Gebiete nach . Danach ist der Müritz-Nationalpark insgesamt als Europäisches Vogelschutzgebiet geschützt . Spezielle Vogelarten sind im Anhang I der Richtlinie aufgeführt und genießen danach vollständigen Schutz .
Flora – Fauna – Habitat – Richtlinie
Die FFH – Richtlinie zielt auf den Schutz von Lebensräumen sowie Tier- und Pflanzenarten mit gemeinschaftlicher Bedeutung ( d . h . mit Bedeutung für das Gebiet der Europäischen Union ).
Die besonders zu schützenden Lebensräume sind in Anhang I der Richtlinie aufgeführt . Darüber hinaus werden noch
„ prioritäre Lebensräume “ bezeichnet , die mit erhöhter Dringlichkeit zu sichern sind . Die zu schützenden Arten und „ prioritären Arten “ sind in Anhang II der Richtlinie aufgeführt .
Zur Wiederherstellung und Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind besondere Schutzgebiete auszuweisen . Gebiete , die als solche besonderen Schutzgebiete gelten können , werden von den einzelnen Mitgliedstaaten vorgeschlagen .
Mecklenburg-Vorpommern hat innerhalb des Müritz- Nationalparks die in folgender Tabelle 4 aufgeführten FFH – Gebiete nach Art . 4 ( 1 ) der FFH – Richtlinie vorgeschlagen ( Stand 14.12.1999 ). Über das Bundesministerium für Umwelt , Naturschutz und Reaktorsicherheit erfolgte eine Weitergabe des Vorschlags an die EU-Kommission .
Diese bisher vorgeschlagenen FFH-Gebiete entsprechen mit ihren insgesamt 11.158 ha 34,6 % der Fläche des Nationalparks . Eine Ergänzung der Gebietsvorschläge ist für 2003 vorgesehen , sie konnte hier jedoch aus redaktionellen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden .
2.1.2 Ramsar – Konvention
Dem „ Übereinkommen über Feuchtgebiete , insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel , von internationaler Bedeutung ”, das 1971 in der iranischen Stadt Ramsar vereinbart wurde , trat die DDR am 30.11.1978 bei . Das gleichzeitig als „ Feuchtgebiet internationaler Bedeutung ” gemeldete rd . 5.000 ha große Naturschutzgebiet „ Ostufer der Müritz ” liegt vollständig im heutigen Nationalpark . Dieses Gebiet wurde mit der DDR-Naturschutzverordnung vom 18.05.1989 als „ Geschütztes Feuchtgebiet ” gesichert . Nach Artikel 9 des Einigungsvertrages gelten die Bestimmungen fort .
2.1.3 IUCN – Richtlinien
Die Weltnaturschutzorganisation IUCN ( The World Conservation Union ) hat 1994 ihre „ Richtlinien für Managementkategorien von Schutzgebieten ”, darunter auch die für Schutzgebiete der Kategorie II „ Nationalpark ” neu gefasst . Auf dieser Grundlage wurde im Jahr 2000 durch EURO- PARC und IUCN eine spezielle Fassung mit Interpretation und Anwendung der Management-Kategorien in Europa herausgegeben , die den für Europa charakteristischen Besonderheiten ( z . B . der weit zurückreichenden Entwicklung der Besiedlung und Landnutzung ) Rechnung trägt . Diese Fassung wurde auch in einer deutschen Übersetzung veröffentlicht .
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