2 Naturschutz
2.1 International
Sowohl die DDR als auch die Bundesrepublik Deutschland waren bzw. sind durch Unterzeichnung von internationalen Vereinbarungen oder Beitritt zu internationalen Organisationen internationale Naturschutzverpflichtungen eingegangen. Als für den Müritz-Nationalpark bedeutende internationale Naturschutzverpflichtungen sind die Vogelschutzrichtlinie und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft sowie die Ramsar-Konvention zu nennen.
2.1.1 Natura 2000 – Gebiete
Nach Art. 3 der „ Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen”( 92 / 43 / EWG vom 21.05.1992) soll ein kohärentes europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung „ Natura 2000“ errichtet werden. Diese Richtlinie wird als „ Flora – Fauna – Habitat – Richtlinie“( kurz FFH – Richtlinie) bezeichnet und ist das erste umfassende Rahmengesetz der Europäischen Union zum Naturschutz.
Das ökologische Netz „ Natura 2000“ setzt sich aus den eigentlichen FFH – Gebieten( die in der FFH – Richtlinie näher geregelt werden) und den „ Europäischen Vogelschutzgebieten“ zusammen, die aufgrund der Richtlinie des Europäischen Rates vom 02.04.1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten( 79 / 409 / EWG) zu benennen sind. Für letztere findet auch die Bezeichnung( Special Protection Areas = SPA) Verwendung.
Europäische Vogelschutzgebiete
Das Land Mecklenburg-Vorpommern kam dieser Verpflichtung zur Benennung am 14.12.1992 durch die verbindliche Bezeichnung der Gebiete nach. Danach ist der Müritz-Nationalpark insgesamt als Europäisches Vogelschutzgebiet geschützt. Spezielle Vogelarten sind im Anhang I der Richtlinie aufgeführt und genießen danach vollständigen Schutz.
Flora – Fauna – Habitat – Richtlinie
Die FFH – Richtlinie zielt auf den Schutz von Lebensräumen sowie Tier- und Pflanzenarten mit gemeinschaftlicher Bedeutung( d. h. mit Bedeutung für das Gebiet der Europäischen Union).
Die besonders zu schützenden Lebensräume sind in Anhang I der Richtlinie aufgeführt. Darüber hinaus werden noch
„ prioritäre Lebensräume“ bezeichnet, die mit erhöhter Dringlichkeit zu sichern sind. Die zu schützenden Arten und „ prioritären Arten“ sind in Anhang II der Richtlinie aufgeführt.
Zur Wiederherstellung und Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind besondere Schutzgebiete auszuweisen. Gebiete, die als solche besonderen Schutzgebiete gelten können, werden von den einzelnen Mitgliedstaaten vorgeschlagen.
Mecklenburg-Vorpommern hat innerhalb des Müritz- Nationalparks die in folgender Tabelle 4 aufgeführten FFH – Gebiete nach Art. 4( 1) der FFH – Richtlinie vorgeschlagen( Stand 14.12.1999). Über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erfolgte eine Weitergabe des Vorschlags an die EU-Kommission.
Diese bisher vorgeschlagenen FFH-Gebiete entsprechen mit ihren insgesamt 11.158 ha 34,6 % der Fläche des Nationalparks. Eine Ergänzung der Gebietsvorschläge ist für 2003 vorgesehen, sie konnte hier jedoch aus redaktionellen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.
2.1.2 Ramsar – Konvention
Dem „ Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung”, das 1971 in der iranischen Stadt Ramsar vereinbart wurde, trat die DDR am 30.11.1978 bei. Das gleichzeitig als „ Feuchtgebiet internationaler Bedeutung” gemeldete rd. 5.000 ha große Naturschutzgebiet „ Ostufer der Müritz” liegt vollständig im heutigen Nationalpark. Dieses Gebiet wurde mit der DDR-Naturschutzverordnung vom 18.05.1989 als „ Geschütztes Feuchtgebiet” gesichert. Nach Artikel 9 des Einigungsvertrages gelten die Bestimmungen fort.
2.1.3 IUCN – Richtlinien
Die Weltnaturschutzorganisation IUCN( The World Conservation Union) hat 1994 ihre „ Richtlinien für Managementkategorien von Schutzgebieten”, darunter auch die für Schutzgebiete der Kategorie II „ Nationalpark” neu gefasst. Auf dieser Grundlage wurde im Jahr 2000 durch EURO- PARC und IUCN eine spezielle Fassung mit Interpretation und Anwendung der Management-Kategorien in Europa herausgegeben, die den für Europa charakteristischen Besonderheiten( z. B. der weit zurückreichenden Entwicklung der Besiedlung und Landnutzung) Rechnung trägt. Diese Fassung wurde auch in einer deutschen Übersetzung veröffentlicht.
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