Nationalparkplan Band 2 | Page 128

10 Flächeneigentum
Einen Überblick über die Eigentumsverhältnisse( Stand: 01.09.02) im Müritz-Nationalpark gibt Tabelle 24. Am 21.08.2002 erfolgte die Unterzeichnung eines Vertrages zwischen der BVVG und dem Land M-V zur Übergabe von 5.513 ha bisher treuhänderisch durch die BVVG verwalteter Flächen( ca. 17 % der Nationalparkfläche) an das Land. Er ist Grundlage für die schrittweise Flächenübertragung ab 2003. Zusammen mit den bereits zuvor landeseigenen Flächen ist das Land Mecklenburg-Vorpommern damit der größte Flächeneigentümer im Gebiet des Nationalparks. Das Teilgebiet Serrahn ist nahezu vollständig im Eigentum des Landes.
Tabelle 24: Eigentumsverhältnisse im Müritz-Nationalpark
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Quelle: Nationalparkamt Müritz( 2002)
Bundeseigene Flächen sind zum großen Teil identisch mit den ehemaligen militärischen Übungsplätzen der GUS. Das Land M-V hat hier großflächig Restitutionsansprüche gestellt. Das Ostufer der Müritz ist ebenfalls eine Liegenschaft des Bundes.
Bei den Flächen der BVVG handelt es sich vor allem um Splitterflächen und Wege, die dem Land nicht übertragen wurden.
Das kommunale Eigentum beträgt 10 %, wovon die Stadt Waren( Müritz) einen bedeutenden Anteil( rd. 1.000 ha) besitzt.
Privatbesitz hat ebenfalls einen Anteil von 10 % und besteht in der Regel aus kleineren Flurstücken, jedoch befinden sich im Raum Klockow auch größere zusammenhängende Waldflächen in Privathand. Wesentliche Anteile dieser Eigentumsform liegen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, ein typisches Beispiel dafür ist der Bereich um die Ortschaft Goldenbaum.
Die Kirche besitzt insgesamt 125 ha, ein größerer und zusammenhängender Grundbesitz liegt in der Gemarkung Blankenförde( 70 ha).
Bei einigen Flächen treten Gemeinden auf Grundlage des Vermögenszuordnungsgesetzes( VZOG) als Verfügungsberechtigte auf. Dies trifft u. a. für eine Reihe von Gewässern zu.
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