Nationalparkplan Band 1 | Page 55

Nationalparkbus in Speck . Dieses Angebot trägt zur Verkehrsberuhigung und zur touristischen Attraktivität sowie zur Regionalentwicklung bei .
Einrichtungen sind in einer landschaftsangepassten Bauweise möglichst aus Naturmaterial und in ihrer Größe entsprechend dem zu erwartenden Besucheraufkommen zu gestalten . Darüber hinaus müssen sie so gestaltet werden ( einschließlich der Zuwegung ), dass Störungen für Pflanzen und Tiere weitestgehend vermieden werden .
Aussichtspunkte sind vorzugsweise dort vorzusehen , wo keine oder nur geringe bauliche Maßnahmen erforderlich sind ( Geländeerhebungen , Randbereiche von Offenlandschaften ).
Rastplätze sind mit unterschiedlicher Ausstattung ( Sitzgruppe oder Bänke , Fahrradständer , Informationstafel ) entlang der Wanderwege vorzusehen . Bei der Standortwahl sind sowohl das Besucherverhalten , wie auch die landschaftlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen . Weiterhin sind auch entlang der Wasserwanderstrecken Rastplätze vorzusehen , an denen das Anlanden möglich ist ( vgl . Kap . 6.3.3.2 ). Schutzhütten sind nur im Einzelfall an längeren , stärker genutzten Wanderwegen vorzusehen , an denen keine anderen Schutzmöglichkeiten ( z . B . vor Regen ) vorhanden sind , sowie an den Haltestellen der Nationalparkbusse .
Stege machen Gewässerränder , Moore und andere sensible Bereiche für den Besucher erlebbar . Gleichzeitig schützen sie die trittempfindliche Vegetation . In einigen Fällen gewährleisten sie auch bei erhöhten Wasserständen den Zugang zu Beobachtungseinrichtungen .
Die Besuchereinrichtungen sind im Gelände kenntlich zu machen . Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind sie in regelmäßigen Abständen auf ihre Betriebssicherheit ( z . B . durch Nationalparkamt und TÜV ) zu überprüfen .
6.4 Verkehr
6.4.1 Kraftfahrzeugverkehr
Nach § 5 ( 1 ) Ziff . 3 NLP-VO ist es im Nationalpark geboten , „ durch geeignete Maßnahmen der Verkehrsund Besucherlenkung den Ruhecharakter des Gebietes insgesamt stärker auszuprägen .“
Eine der Voraussetzungen für die Festsetzung des Müritz- Nationalparks waren die großräumig unzerschnittenen Naturräume und eine vergleichsweise sehr geringe Belastung des Gebietes durch Kraftfahrzeugverkehr . Gründe hierfür bestanden in der insgesamt geringeren Mobilität und den ehemaligen Sondernutzungen ( Staatsjagd und Militär ), in deren Folge das Gebiet in großen Teilen abgeschirmt und straßenbaulich nur wenig erschlossen war .
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