Nationalparkplan Band 1 | Page 48

Für die Orte im und am Nationalpark bestehen insbesondere im Hinblick auf Erwerbsmöglichkeiten im touristischen Bereich besondere Chancen . Ihre erfolgreiche Nutzung setzt entsprechende öffentliche und private Infrastrukturen bzw . Angebote voraus .
Ergänzend zur touristischen Infrastruktur sollte in diesen Orten auch Wert auf ein harmonisches und regionaltypisches Erscheinungsbild gelegt werden . In vielen Orten der Nationalparkregion lassen sich die historischen Siedlungsformen ( z . B . Haufendörfer , Angerdörfer , Straßendörfer , Gutsdörfer ) noch erkennen , was bei der weiteren baulichen Entwicklung berücksichtigt werden sollte .
Auch bei der Anlage , dem Bau oder der Restaurierung ortsprägender Gebäude ( z . B . Gutshäuser , Fachwerkgebäude , Dorfkirchen ) Nebengebäude oder Freiräume ( z . B . Straßen , Wege , Plätze , Parks , Gärten , Einfriedungen ) sollten regionaltypische Gestaltungsmuster zugrunde gelegt werden . Schließlich sollte Wert auf eine dem dörflichen Charakter entsprechende innerörtliche Begrünung und Einbindung der Ortsränder in die umgebende Landschaft gelegt werden . In diesem Zusammenhang wird die Aufstellung von Erhaltungs- oder Gestaltungssatzungen empfohlen .
Eine der maßgeblichen Grundlagen der gemeindlichen Entwicklungen ist das Regionale Raumordnungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte . Danach soll sich in den Gemeinden , die nicht als zentrale Orte ausgewiesen sind , die Siedlungstätigkeit an der Eigenentwicklung orientieren . Dies betrifft die Mehrzahl der Gemeinden .
Orte mit zentraler Bedeutung in der Region sind die Städte Waren ( Müritz ) und Neustrelitz als Mittelzentren , die Städte Röbel , Mirow und Feldberg als Unterzentren sowie Möllenhagen , Penzlin , Wesenberg und Rechlin als Ländliche Zentralorte .
6.3 Erholung , Information und Bildung
Nach § 5 ( 1 ) Ziff . 4 NLP-VO ist es geboten , der Öffentlichkeit den Nationalpark für Bildung und Erholung durch geeignete Einrichtungen und Formen der Öffentlichkeitsarbeit sowie Besucherlenkung zu erschließen , soweit es der Schutzzweck erlaubt . Durch geeignete Maßnahmen der Verkehrs- und Besucherlenkung ist der Ruhecharakter des Gebietes insgesamt stärker auszuprägen (§ 5 ( 1 ) Ziff . 3 NLP-VO ).
Weltweit dienen Nationalparke neben dem Erhalt von Naturräumen der Bildung und Erholung . Auch wenn sich diese Funktionen dem Schutzzweck unterordnen müssen , erlaubt und fordert dies doch eine angemessene Öffnung für Besucher . In Mitteleuropa kommt den Nationalparken als einzige Flächen , auf denen naturbelassene Ökosysteme zu sehen sind , hinsichtlich der Bildungsarbeit eine besondere Rolle zu .
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