Nationalparkplan Band 1 | Page 41

Für die Sicherung der Großvogelpopulationen sind der Erhalt und die Herstellung zusammenhängender ungestörter Räume von besonderer Bedeutung . Darüber hinaus sind die speziellen Artenschutzbestimmungen ( z . B . Horstschutzzonen ) konsequent zu beachten . Der Erhalt von Pflanzenarten extensiv bewirtschafteter Weiden erfordert die Fortführung einer entsprechenden Nutzung und stellt insoweit eine Abweichung vom allgemeinen Schutzzweck dar . Im Zusammenhang mit dem Erhalt bestimmter kulturabhängiger Ökosysteme ist dieser spezielle Schutzzweck jedoch von wesentlicher Bedeutung und zielkonform ( vgl . Kap . 5.5 ).
5.7.2 Regulierung des Schalenwildes durch Jagd
Die Wildbestandsregulierung ( Jagd ) im Müritz-Nationalpark erfolgt zum Zwecke einer weitgehend unbeeinflussten natürlichen Waldentwicklung . Die Erhaltung überlebensfähiger , naturgemäß gegliederter Wildbestände in ökologisch vertretbaren Dichten muss dabei gewährleistet sein .
Grundlage für die Wildbestandsregulierung ist die Verordnung zur Regelung der Jagdausübung in den Nationalparken Mecklenburg-Vorpommerns ( vgl . Anlage 2 ). Im Rahmen der Wildbestandsregulierung ist sicherzustellen , dass Wildschäden auf angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht größer ausfallen , als im regionalen Durchschnitt . Die Bestandsregulierung richtet sich dem gemäß auf Rot- , Dam- , Reh- , Muffel- und Schwarzwild .
Verbiss ist ein natürlicher Faktor der Verjüngungsdynamik des Waldes , jedoch sind überhöhte Schalenwildbestände die entscheidende Ursache für eine Hemmung der natürlichen Waldverjüngung . Eine Bestandsregulierung , d . h . eine Abweichung vom allgemeinen Ziel , die Fauna einer natürlichen und weitgehend unbeeinflussten Entwicklung zu überlassen , ist deshalb unumgänglich . Alle mit diesem Eingriff verbundenen Beeinträchtigungen und Störungen sind jedoch so gering wie möglich zu halten ( vgl . auch Kap . 5.6 ).
Entscheidend für die Festlegung der Tendenz in der Abschussplanung ist der Verbiss der natürlich vorkommenden Baumarten und damit die Beeinträchtigung der natürlichen Waldentwicklung durch das Schalenwild . Das heißt , die Bestandsregulierung richtet sich nicht auf die Erreichung bestimmter Zielwilddichten . Der Verbiss ist durch ein entsprechendes Monitoring zu ermitteln . Zur Ableitung der jeweils aktuellen Erfordernisse der Bestandsregulierung ist die jährliche Bestandsermittlung von großer Bedeutung . Dabei sind alle Methoden ( Zählungen , Schätzungen , Rückrechnungen , Losungszählverfahren ) zu nutzen .
Das Wild soll für Besucher erlebbar sein , d . h . dessen Beobachtung soll an bestimmten Orten auch am Tage möglich sein . Dazu sind jagdliche Störungen in bestimmten Bereichen oder zu bestimmten Zeiten auszuschließen .
Aus übergeordneten , meist seuchenrechtlichen Gründen kann die Bejagung anderer Tierarten ( z . B . Fuchs ) oder eine Abweichung von diesen Grundsätzen erforderlich sein .
Jagd zum Zwecke des Trophäenerwerbs oder nach Maßgabe von Trophäenmerkmalen ist unzulässig . Sie erfolgt ausschließlich nach Altersklassen .
5.8 Forschung und Dauerbeobachtung
Im Nationalpark ist es geboten , den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn vorrangig zu Fragestellungen der Nationalparkentwicklung zu ermöglichen und zu fördern (§ 5 ( 1 ) Ziff . 5 NLP-VO ). Ausgewählte Parameter sollen im Rahmen langfristig angelegter wissenschaftlicher Programme ( Monitoring ) beobachtet werden . Wissenschaftliche Aktivitäten haben sich dem Schutzziel unterzuordnen , d . h . bei ihrer Durchführung sind Störungen bzw . Beeinträchtigungen von Individuen , Lebensgemeinschaften oder Ökosystemen entsprechend § 24 ( 2 ) BNatSchG auf das begründet notwendige Maß zu beschränken . Es ist eine langfristige Einbeziehung von Universitäten und wissenschaftlichen Einrichtungen in die nationalparkspezifische Forschung anzustreben .
Im Müritz-Nationalpark sollen Prozesse in natürlichen und naturnahen Lebensräumen sowie Entwicklungen von bisher gestörten Lebensräumen unter den Bedingungen eines Nationalparks beobachtet werden . Die gewonnenen Ergebnisse können u . a . als Vergleichswerte herangezogen werden , um die Naturnähe anderer Landschaften und Ökosysteme zu beurteilen sowie um Methoden zur naturnahen Landnutzung wie beispielsweise für eine naturnahe Land- , Forst- und Fischereiwirtschaft zu erarbeiten .
Im Müritz-Nationalpark soll ein Monitoring- Konzept umgesetzt werden . Für Dauerbeobachtungen werden wissenschaftlich begründete Konzepte zugrunde gelegt . Die Arbeit verschiedener Forschungseinrichtungen wird durch Ergebnisse aus Dauerbeobachtungen im Müritz- Nationalpark unterstützt .
Forschung und Dauerbeobachtung werden so weit als möglich mit bundes- oder landesweiten Programmen abgestimmt oder in solche eingebunden ( z . B . Grundaufnahme in Naturwaldreservaten und Naturwaldvergleichsflächen in Mecklenburg-Vorpommern ).
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