Nationalparkplan Band 1 | Page 37

Die Fortführung der landwirtschaftlichen Nutzung soll folgenden Zielstellungen dienen :
• Erhalt besonders wertvoller kulturabhängiger Lebensräume ,
• Erhalt des Landschaftsbildes im Umfeld der Ortschaften ,
• Berücksichtigung sozioökonomischer Belange .
Die Landwirtschaft besitzt in der Nationalparkregion eine wichtige Rolle in der Erwerbsstruktur . Im Nationalpark machen die landwirtschaftlich genutzten Flächen aber nur 7 % ( 2.254 ha ) der Fläche aus . Trotz des untergeordneten Flächenanteils ist sie aber besonders zu berücksichtigen , da die im Nationalpark gelegenen Nutzflächen der einzelnen Betriebe aufgrund ihres Anteils an der Gesamtwirtschaftsfläche von existenzieller Bedeutung für die Unternehmen sind .
Die landwirtschaftliche Nutzung im Nationalpark muss in jedem Fall die Grundsätze der guten fachlichen Praxis (§ 5 BNatSchG ) einhalten . Darüber hinaus soll sie nach den Regeln nachhaltiger und ressourcenschonender Landnutzung erfolgen . Wesentliche Grundsätze dabei sind :
• die weitestgehende Vermeidung von Schad- und Nährstoffeinträgen in Böden , Grund- und Oberflächengewässer ,
• die Sicherung bzw . Entwicklung eines standorttypischen , artenreichen Dauergrünlandes ,
• der Moorschutz bei Nutzung von Niedermoorstandorten ,
• die Berücksichtigung kulturhistorischer Aspekte des Landschaftsbildes .
Diese Grundsätze zielen auf die Sicherung des Naturhaushaltes , den Schutz der Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt sowie den Erhalt und die Entwicklung der das Kulturlandschaftsbild prägenden Landschaftselemente . Hierzu ist grundsätzlich eine extensive Bewirtschaftung der Grünland- und Ackerflächen erforderlich . Auf mineralischen Standorten soll anstelle des momentan vorherrschenden artenarmen Saatgraslandes im Laufe der Zeit ein standorttypisches , artenreiches Dauergrünland entstehen . Auf Niedermoorstandorten ist eine weitgehende Reduzierung der Moordegradierung zu gewährleisten . Dies erfordert eine möglichst extensive Nutzung und eine möglichst geringe Entwässerung dieser Flächen . Standorte mit durchlässigen Böden der Grundwassergefährdungsstufe A sowie Standorte mit Bodenwertzahlen von unter 20 sind vorrangig von der ackerbaulichen Nutzung auszunehmen . Hier ist eine Umwandlung in extensiv genutztes Grünland anzustreben , andernfalls sind diese Flächen dauerhaft stillzulegen oder der natürlichen Entwicklung zu überlassen . Auf den übrigen Ackerflächen soll die Bewirtschaftung nach den Regeln des ökologischen Landbaus durchgeführt werden .
Die Umsetzung der oben genannten Ziele sollte möglichst durch Förderprogramme der EU bzw . des Landes sowie durch Möglichkeiten der Flurneuordnung unterstützt werden .
Sollten für Eigentümer oder Nutzungsberechtigte Beschränkungen ihrer Nutzungsrechte oder Pflichten in einem Ausmaß entstehen , die über die Sozialbindung des Eigentums hinausgehen , haben sie Anspruch auf Entschädigung (§ 10 NLP-VO ).
5.6 Landschaftsbild
Das Landschaftsbild im Müritz-Nationalpark soll , entsprechend dem allgemeinen Schutzzweck , grundsätzlich einer freien vom Menschen unbeeinflussten Naturentwicklung unterliegen (§ 3 ( 1 ) Satz 2 NLP-VO ).
Hinsichtlich des Landschaftsbildes kommt der natürlichen Eigenart der zahlreichen Seen , der weiträumigen Bruchund Moorlandschaften sowie der Wälder , jeweils mit ihrer besonderen Tier- und Pflanzenwelt , hohe Bedeutung zu .
Die natürliche Walddynamik mit ihren verschiedenen Entwicklungsstadien drückt sich in vielfältigen und sich stets ändernden Waldbildern aus . Bei Aufgabe der bisherigen Waldnutzung und unter derzeitigen Klimabedingungen sind langfristig auf dem überwiegenden Flächenanteil des Nationalparks verschiedene Buchenwaldformen zu erwarten . Bis dahin vergehen jedoch mindestens 300 Jahre : Während der Alterungsphase der Kiefernbestände werden Eichen , Buchen und andere Laubbaumarten anfangs die zweite Baumschicht bilden , in einem Zwischenwald-Stadium mehr und mehr dominieren , bis sie schließlich im Schlusswaldstadium von der konkurrenzstärkeren Buche abgelöst werden .
Aufgrund der natürlichen Verlandungsprozesse werden sich die offenen Wasserflächen langsam reduzieren . Dies gilt besonders für flache und nährstoffreiche Seen , deren Wasserspiegel abgesenkt wurde . Nach Wiederherstellung weitgehend natürlicher hydrologischer Verhältnisse werden die Moore größere Flächen einnehmen . Überwiegend wird es sich dabei um Schneideried- und Röhrichtmoore handeln , die aufgrund ihrer randlichen Verzahnung mit Erlenwäldern und Gewässern zum Strukturreichtum beitragen .
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