Nationalparkplan Band 1 | Page 36

Extensive Beweidung der Hofseeniederung bei Speck.
5.5 Kulturabhängige Lebensräume
Besonders wertvolle Kulturlandschaftsbestandteile sollen zur Erhaltung des Landschaftsbildes, Erhaltung historisch wertvoller Landnutzungen oder aus speziellen Artenschutzgründen( Erhalt vom Aussterben bedrohter Pflanzen- und Tierarten) durch gezielte Nutzung gepflegt und erhalten werden. Gleiches gilt auch für Flächen in ortsnahen Bereichen.
Von den kulturabhängigen Ökosystemen sind heute solche selten und somit gefährdet, die aus historischen und extensiven Nutzungsformen hervorgingen( vgl. Anlage 5). Der Müritz-Nationalpark beherbergt solche Ökosysteme. Diese sollten aus landeskultureller Sicht sowie aus Gründen des Artenschutzes nicht durch natürliche Sukzession verloren gehen. Das berühmteste Beispiel ist die Hutungslandschaft bei Müritzhof. In der Umgebung der Ortschaften ist die offene Kulturlandschaft als wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität der Einwohner zu bewahren und gegebenenfalls durch typische Kulturlandschaftselemente gestalterisch zu ergänzen.
Kulturhistorisch wertvolle Einzelobjekte wie Parkanlagen, Einzelbäume, Burgwälle, Hügelgräber u. a. m. sind je nach Erhaltungswürdigkeit unter besonderen Gesichtspunkten( z. B. Denkmalschutz) zu behandeln und unterliegen somit nicht dem allgemeinen Schutzzweck des Nationalparks.
5.5.1 Die Landwirtschaft
Landwirtschaft kann im Nationalpark auf den bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen weiterhin stattfinden, wenn sie nachhaltig und ressourcenschonend ausgeübt wird.
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen befinden sich in der Entwicklungs- und Pflegezone des Nationalparks.
Gemäß § 7( 1) Ziff. 4 NLP-VO ist in beiden Schutzzonen eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung der bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen möglich, ausgenommen hiervon ist jedoch die mineralische Düngung in der Pflegezone( Schutzzone II).
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