Die Fortführung der landwirtschaftlichen Nutzung soll folgenden Zielstellungen dienen:
• Erhalt besonders wertvoller kulturabhängiger Lebensräume,
• Erhalt des Landschaftsbildes im Umfeld der Ortschaften,
• Berücksichtigung sozioökonomischer Belange.
Die Landwirtschaft besitzt in der Nationalparkregion eine wichtige Rolle in der Erwerbsstruktur. Im Nationalpark machen die landwirtschaftlich genutzten Flächen aber nur 7 %( 2.254 ha) der Fläche aus. Trotz des untergeordneten Flächenanteils ist sie aber besonders zu berücksichtigen, da die im Nationalpark gelegenen Nutzflächen der einzelnen Betriebe aufgrund ihres Anteils an der Gesamtwirtschaftsfläche von existenzieller Bedeutung für die Unternehmen sind.
Die landwirtschaftliche Nutzung im Nationalpark muss in jedem Fall die Grundsätze der guten fachlichen Praxis(§ 5 BNatSchG) einhalten. Darüber hinaus soll sie nach den Regeln nachhaltiger und ressourcenschonender Landnutzung erfolgen. Wesentliche Grundsätze dabei sind:
• die weitestgehende Vermeidung von Schad- und Nährstoffeinträgen in Böden, Grund- und Oberflächengewässer,
• die Sicherung bzw. Entwicklung eines standorttypischen, artenreichen Dauergrünlandes,
• der Moorschutz bei Nutzung von Niedermoorstandorten,
• die Berücksichtigung kulturhistorischer Aspekte des Landschaftsbildes.
Diese Grundsätze zielen auf die Sicherung des Naturhaushaltes, den Schutz der Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt sowie den Erhalt und die Entwicklung der das Kulturlandschaftsbild prägenden Landschaftselemente. Hierzu ist grundsätzlich eine extensive Bewirtschaftung der Grünland- und Ackerflächen erforderlich. Auf mineralischen Standorten soll anstelle des momentan vorherrschenden artenarmen Saatgraslandes im Laufe der Zeit ein standorttypisches, artenreiches Dauergrünland entstehen. Auf Niedermoorstandorten ist eine weitgehende Reduzierung der Moordegradierung zu gewährleisten. Dies erfordert eine möglichst extensive Nutzung und eine möglichst geringe Entwässerung dieser Flächen. Standorte mit durchlässigen Böden der Grundwassergefährdungsstufe A sowie Standorte mit Bodenwertzahlen von unter 20 sind vorrangig von der ackerbaulichen Nutzung auszunehmen. Hier ist eine Umwandlung in extensiv genutztes Grünland anzustreben, andernfalls sind diese Flächen dauerhaft stillzulegen oder der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Auf den übrigen Ackerflächen soll die Bewirtschaftung nach den Regeln des ökologischen Landbaus durchgeführt werden.
Die Umsetzung der oben genannten Ziele sollte möglichst durch Förderprogramme der EU bzw. des Landes sowie durch Möglichkeiten der Flurneuordnung unterstützt werden.
Sollten für Eigentümer oder Nutzungsberechtigte Beschränkungen ihrer Nutzungsrechte oder Pflichten in einem Ausmaß entstehen, die über die Sozialbindung des Eigentums hinausgehen, haben sie Anspruch auf Entschädigung(§ 10 NLP-VO).
5.6 Landschaftsbild
Das Landschaftsbild im Müritz-Nationalpark soll, entsprechend dem allgemeinen Schutzzweck, grundsätzlich einer freien vom Menschen unbeeinflussten Naturentwicklung unterliegen(§ 3( 1) Satz 2 NLP-VO).
Hinsichtlich des Landschaftsbildes kommt der natürlichen Eigenart der zahlreichen Seen, der weiträumigen Bruchund Moorlandschaften sowie der Wälder, jeweils mit ihrer besonderen Tier- und Pflanzenwelt, hohe Bedeutung zu.
Die natürliche Walddynamik mit ihren verschiedenen Entwicklungsstadien drückt sich in vielfältigen und sich stets ändernden Waldbildern aus. Bei Aufgabe der bisherigen Waldnutzung und unter derzeitigen Klimabedingungen sind langfristig auf dem überwiegenden Flächenanteil des Nationalparks verschiedene Buchenwaldformen zu erwarten. Bis dahin vergehen jedoch mindestens 300 Jahre: Während der Alterungsphase der Kiefernbestände werden Eichen, Buchen und andere Laubbaumarten anfangs die zweite Baumschicht bilden, in einem Zwischenwald-Stadium mehr und mehr dominieren, bis sie schließlich im Schlusswaldstadium von der konkurrenzstärkeren Buche abgelöst werden.
Aufgrund der natürlichen Verlandungsprozesse werden sich die offenen Wasserflächen langsam reduzieren. Dies gilt besonders für flache und nährstoffreiche Seen, deren Wasserspiegel abgesenkt wurde. Nach Wiederherstellung weitgehend natürlicher hydrologischer Verhältnisse werden die Moore größere Flächen einnehmen. Überwiegend wird es sich dabei um Schneideried- und Röhrichtmoore handeln, die aufgrund ihrer randlichen Verzahnung mit Erlenwäldern und Gewässern zum Strukturreichtum beitragen.
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