Nationalparkplan Band 1 | Page 26

Nur sehr wenige Seen sind frei von jeglicher Nutzung , wie z . B . der Kronensee bei Zartwitzer Hütte .
Im Sinne der Gewässersanierung sind jedoch alle Möglichkeiten zu nutzen bzw . Maßnahmen zu treffen , um noch vorhandene Nähr- und Schadstoffeinträge in die Gewässer sowie deren Einzugsgebiete zu unterbinden oder zu vermindern .
5.3.1 Die Seen
Die Mehrzahl der Seen innerhalb des Müritz-Nationalparks unterliegt traditionell vielfältigen Nutzungen . Hierzu zählen insbesondere die gewerbliche Fischerei sowie diverse Formen der Freizeit- und Erholungsnutzung .
Entsprechend § 6 ( 1 ) Ziff . 20 und 21 NLP-VO ist für das Angeln , das Baden und das Bootfahren eine naturschutzrechtliche Ausweisung vorzunehmen . Hierfür bedarf es jedoch umfassender Abstimmungen mit den Gewässereigentümern , kommunalen Gebietskörperschaften , den zuständigen Wasserbehörden und den jeweiligen Nutzern .
Aufgrund dieses komplexen Abstimmungsbedarfes ist für die weitere seenweise Untersetzung der nachfolgend genannten Ziele und Prämissen der Gewässerentwicklung die Erarbeitung einer Nutzungskonzeption unter Einbeziehung der vorgenannten Institutionen und Personen erforderlich und vorgesehen .
Grundsätzlich sind bei der Erarbeitung der Gewässernutzungskonzeption folgende Kriterien zu berücksichtigen und untereinander abzuwägen :
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