Für die Orte im und am Nationalpark bestehen insbesondere im Hinblick auf Erwerbsmöglichkeiten im touristischen Bereich besondere Chancen. Ihre erfolgreiche Nutzung setzt entsprechende öffentliche und private Infrastrukturen bzw. Angebote voraus.
Ergänzend zur touristischen Infrastruktur sollte in diesen Orten auch Wert auf ein harmonisches und regionaltypisches Erscheinungsbild gelegt werden. In vielen Orten der Nationalparkregion lassen sich die historischen Siedlungsformen( z. B. Haufendörfer, Angerdörfer, Straßendörfer, Gutsdörfer) noch erkennen, was bei der weiteren baulichen Entwicklung berücksichtigt werden sollte.
Auch bei der Anlage, dem Bau oder der Restaurierung ortsprägender Gebäude( z. B. Gutshäuser, Fachwerkgebäude, Dorfkirchen) Nebengebäude oder Freiräume( z. B. Straßen, Wege, Plätze, Parks, Gärten, Einfriedungen) sollten regionaltypische Gestaltungsmuster zugrunde gelegt werden. Schließlich sollte Wert auf eine dem dörflichen Charakter entsprechende innerörtliche Begrünung und Einbindung der Ortsränder in die umgebende Landschaft gelegt werden. In diesem Zusammenhang wird die Aufstellung von Erhaltungs- oder Gestaltungssatzungen empfohlen.
Eine der maßgeblichen Grundlagen der gemeindlichen Entwicklungen ist das Regionale Raumordnungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte. Danach soll sich in den Gemeinden, die nicht als zentrale Orte ausgewiesen sind, die Siedlungstätigkeit an der Eigenentwicklung orientieren. Dies betrifft die Mehrzahl der Gemeinden.
Orte mit zentraler Bedeutung in der Region sind die Städte Waren( Müritz) und Neustrelitz als Mittelzentren, die Städte Röbel, Mirow und Feldberg als Unterzentren sowie Möllenhagen, Penzlin, Wesenberg und Rechlin als Ländliche Zentralorte.
6.3 Erholung, Information und Bildung
Nach § 5( 1) Ziff. 4 NLP-VO ist es geboten, der Öffentlichkeit den Nationalpark für Bildung und Erholung durch geeignete Einrichtungen und Formen der Öffentlichkeitsarbeit sowie Besucherlenkung zu erschließen, soweit es der Schutzzweck erlaubt. Durch geeignete Maßnahmen der Verkehrs- und Besucherlenkung ist der Ruhecharakter des Gebietes insgesamt stärker auszuprägen(§ 5( 1) Ziff. 3 NLP-VO).
Weltweit dienen Nationalparke neben dem Erhalt von Naturräumen der Bildung und Erholung. Auch wenn sich diese Funktionen dem Schutzzweck unterordnen müssen, erlaubt und fordert dies doch eine angemessene Öffnung für Besucher. In Mitteleuropa kommt den Nationalparken als einzige Flächen, auf denen naturbelassene Ökosysteme zu sehen sind, hinsichtlich der Bildungsarbeit eine besondere Rolle zu.
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