Nationalparkplan Band 1 | Page 41

Für die Sicherung der Großvogelpopulationen sind der Erhalt und die Herstellung zusammenhängender ungestörter Räume von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus sind die speziellen Artenschutzbestimmungen( z. B. Horstschutzzonen) konsequent zu beachten. Der Erhalt von Pflanzenarten extensiv bewirtschafteter Weiden erfordert die Fortführung einer entsprechenden Nutzung und stellt insoweit eine Abweichung vom allgemeinen Schutzzweck dar. Im Zusammenhang mit dem Erhalt bestimmter kulturabhängiger Ökosysteme ist dieser spezielle Schutzzweck jedoch von wesentlicher Bedeutung und zielkonform( vgl. Kap. 5.5).
5.7.2 Regulierung des Schalenwildes durch Jagd
Die Wildbestandsregulierung( Jagd) im Müritz-Nationalpark erfolgt zum Zwecke einer weitgehend unbeeinflussten natürlichen Waldentwicklung. Die Erhaltung überlebensfähiger, naturgemäß gegliederter Wildbestände in ökologisch vertretbaren Dichten muss dabei gewährleistet sein.
Grundlage für die Wildbestandsregulierung ist die Verordnung zur Regelung der Jagdausübung in den Nationalparken Mecklenburg-Vorpommerns( vgl. Anlage 2). Im Rahmen der Wildbestandsregulierung ist sicherzustellen, dass Wildschäden auf angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht größer ausfallen, als im regionalen Durchschnitt. Die Bestandsregulierung richtet sich dem gemäß auf Rot-, Dam-, Reh-, Muffel- und Schwarzwild.
Verbiss ist ein natürlicher Faktor der Verjüngungsdynamik des Waldes, jedoch sind überhöhte Schalenwildbestände die entscheidende Ursache für eine Hemmung der natürlichen Waldverjüngung. Eine Bestandsregulierung, d. h. eine Abweichung vom allgemeinen Ziel, die Fauna einer natürlichen und weitgehend unbeeinflussten Entwicklung zu überlassen, ist deshalb unumgänglich. Alle mit diesem Eingriff verbundenen Beeinträchtigungen und Störungen sind jedoch so gering wie möglich zu halten( vgl. auch Kap. 5.6).
Entscheidend für die Festlegung der Tendenz in der Abschussplanung ist der Verbiss der natürlich vorkommenden Baumarten und damit die Beeinträchtigung der natürlichen Waldentwicklung durch das Schalenwild. Das heißt, die Bestandsregulierung richtet sich nicht auf die Erreichung bestimmter Zielwilddichten. Der Verbiss ist durch ein entsprechendes Monitoring zu ermitteln. Zur Ableitung der jeweils aktuellen Erfordernisse der Bestandsregulierung ist die jährliche Bestandsermittlung von großer Bedeutung. Dabei sind alle Methoden( Zählungen, Schätzungen, Rückrechnungen, Losungszählverfahren) zu nutzen.
Das Wild soll für Besucher erlebbar sein, d. h. dessen Beobachtung soll an bestimmten Orten auch am Tage möglich sein. Dazu sind jagdliche Störungen in bestimmten Bereichen oder zu bestimmten Zeiten auszuschließen.
Aus übergeordneten, meist seuchenrechtlichen Gründen kann die Bejagung anderer Tierarten( z. B. Fuchs) oder eine Abweichung von diesen Grundsätzen erforderlich sein.
Jagd zum Zwecke des Trophäenerwerbs oder nach Maßgabe von Trophäenmerkmalen ist unzulässig. Sie erfolgt ausschließlich nach Altersklassen.
5.8 Forschung und Dauerbeobachtung
Im Nationalpark ist es geboten, den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn vorrangig zu Fragestellungen der Nationalparkentwicklung zu ermöglichen und zu fördern(§ 5( 1) Ziff. 5 NLP-VO). Ausgewählte Parameter sollen im Rahmen langfristig angelegter wissenschaftlicher Programme( Monitoring) beobachtet werden. Wissenschaftliche Aktivitäten haben sich dem Schutzziel unterzuordnen, d. h. bei ihrer Durchführung sind Störungen bzw. Beeinträchtigungen von Individuen, Lebensgemeinschaften oder Ökosystemen entsprechend § 24( 2) BNatSchG auf das begründet notwendige Maß zu beschränken. Es ist eine langfristige Einbeziehung von Universitäten und wissenschaftlichen Einrichtungen in die nationalparkspezifische Forschung anzustreben.
Im Müritz-Nationalpark sollen Prozesse in natürlichen und naturnahen Lebensräumen sowie Entwicklungen von bisher gestörten Lebensräumen unter den Bedingungen eines Nationalparks beobachtet werden. Die gewonnenen Ergebnisse können u. a. als Vergleichswerte herangezogen werden, um die Naturnähe anderer Landschaften und Ökosysteme zu beurteilen sowie um Methoden zur naturnahen Landnutzung wie beispielsweise für eine naturnahe Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu erarbeiten.
Im Müritz-Nationalpark soll ein Monitoring- Konzept umgesetzt werden. Für Dauerbeobachtungen werden wissenschaftlich begründete Konzepte zugrunde gelegt. Die Arbeit verschiedener Forschungseinrichtungen wird durch Ergebnisse aus Dauerbeobachtungen im Müritz- Nationalpark unterstützt.
Forschung und Dauerbeobachtung werden so weit als möglich mit bundes- oder landesweiten Programmen abgestimmt oder in solche eingebunden( z. B. Grundaufnahme in Naturwaldreservaten und Naturwaldvergleichsflächen in Mecklenburg-Vorpommern).
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