schutzgebiet und seinem Umfeld bestehen, muss der Plan über das Nationalparkgebiet hinaus auch die Nationalparkregion betrachten.
Dementsprechend und dank finanzieller Förderung durch die Europäische Union wurde die vorliegende Planung erstellt und für sie der Begriff „ Nationalparkplan” gewählt, der im folgenden Verwendung findet. Der Nationalparkplan hat gutachtlichen Charakter, d. h., er entfaltet keine eigene rechtlich bindende Wirkung. Diese kann erst dadurch entstehen, dass die Inhalte des Nationalparkplanes bei der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes für die Planungsregion 4 „ Mecklenburgische Seenplatte“ aufgenommen werden. Jedoch hat auch dieser nur gutachtlichen Charakter. Erst nach dessen Abwägung durch den Regionalen Planungsverband und Aufnahme der raumbedeutsamen Inhalte in das Regionale Raumordnungsprogramm erhalten diese eine rechtlich bindende Wirkung.
Das Ergebnis der Nationalparkplanung setzt sich wie folgt zusammen:
1. Der Band „ Leitbild und Ziele“ beschreibt
• das allgemeine Leitbild für Nationalparke in Deutschland,
• das Leitbild für den Müritz-Nationalpark,
• die für den Müritz-Nationalpark bestehenden Leitlinien und Entwicklungsziele
• sowie Vorstellungen zur Einbindung des Nationalparks in die Region.
( Anm.: Zur besseren Übersicht wurden die Leitsätze bzw. Zielaussagen der einzelnen Kapitel durch farbige Hinterlegung hervorgehoben.)
2. Der Band „ Bestandsanalyse“ stellt den Kenntnisstand über das Gebiet zusammen:
• räumliche Lage und Landschaftsgeschichte des Nationalparkgebietes,
• gesetzliche und planerische Rahmenbedingungen,
• natürliche und kulturlandschaftliche Verhältnisse,
• soziale und wirtschaftliche Verhältnisse der Nationalparkregion,
• Quellenverzeichnis.
3. Die Projektübersicht enthält sowohl vom Nationalparkamt vorgeschlagene als auch mit den jeweils Betroffenen bereits abgestimmte oder realisierte Projekte bzw. Maßnahmen. Diese Projektübersicht wird entsprechend dem jeweils erreichten Arbeitsstand fortlaufend ergänzt.