Magazin Flucht und Studium Ausgabe 2 I 2019 Magazin Flucht und Studium Ausgabe 2 I 2019 | Page 4
AKTUELLES
Mit den letzten Bewerbungen für das Wintersemester-Verfahren 2019/20
ist das kostenfreie Prüfverfahren für Geflüchtete bei u
ni‑assist ausgelaufen.
Eine Kostenbefreiung kann aber grundsätzlich weiterhin durch die
Hochschulen ermöglicht werden. Und auch weitere Elemente aus dem
kostenfreien Prüfverfahren bleiben erhalten.
Nach vier Jahren „Kostenfreies
Prüfverfahren für Geflüchtete“:
Wie geht es weiter?
Die Kostenbefreiung für Bewerbungen Geflüchteter über
uni‑assist ist über eine Projektfinanzierung durch den
DAAD aus Mitteln des BMBF ermöglicht worden. Diese
Finanzierung läuft zum Ende des Jahres 2019 aus und
damit auch die kostenlose Bewerbungsmöglichkeit für Ge‑
flüchtete bei uni‑assist. Über alle Änderungen haben wir
bereits im Frühjahr in einem Merkblatt informiert. Das
Merkblatt ist auf der u
ni‑assist Website einsehbar.
bit.ly/2DJo5Fq
Übernahme der Bewerbungskosten durch u
ni‑assist
Mitgliedshochschulen
Einige uni‑assist Mitgliedshochschulen erwägen, die
Kostenbefreiung aus eigenen Mitteln fortzusetzen. Dazu
gehört u.a. die TU Berlin (siehe auch Seite 7). Die Univer‑
sität Leipzig übernimmt im Sommersemester-Verfahren
2020 bereits die Bewerbungskosten für ihr Sonderstudien‑
programm für Geflüchtete.
Erkennbarkeit geflüchteter Bewerber*innen
Mit dem Ende des kostenfreien Prüfverfahrens stellt
uni‑assist auch die Prüfung von Aufenthaltstiteln ein.
Durch diese Prüfung und Kenntlichmachung von geflüch
teten Bewerber*innen ermöglichte u
ni‑assist seinen
Mitgliedshochschulen eine zielgruppenorientierte Beratung
und Verortung der Bewerber*innen in den Zulassungsver‑
fahren.
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Eine Identifizierung geflüchteter Bewerber*innen ist
weiterhin dann möglich, wenn diese ihren Fluchthinter‑
grund über eine Selbstauskunft eigenständig vermerken.
Diese Selbstauskunft kann ab sofort im Rahmen der
Registrierung im Online-Portal My assist erfolgen. Für
Mitgliedshochschulen erscheint der Hinweis „Selbstaus‑
kunft Fluchthintergrund“ bei
den entsprechenden Bewer‑
ber*innen im Hochschulpor‑
tal. Die Kenntlichmachung
einer vormaligen Teilnahme
am kostenfreien Prüfver‑
fahren bzw. des Vorliegens
von Hinweisen auf einen
Fluchthintergrund bleibt
außerdem erhalten.
FLUCHT UND STUDIUM #2|19