Magazin Flucht und Studium Ausgabe 2 I 2019 Magazin Flucht und Studium Ausgabe 2 I 2019 | Page 4

AKTUELLES Mit den letzten Bewerbungen für das Wintersemester-Verfahren 2019/20 ist das kostenfreie Prüfverfahren für Geflüchtete bei u ­ ni‑assist ausgelaufen. Eine Kostenbefreiung kann aber grundsätzlich weiterhin durch die Hochschulen ermöglicht werden. Und auch weitere Elemente aus dem kostenfreien Prüfverfahren bleiben erhalten. Nach vier Jahren ­„Kostenfreies Prüfverfahren für Geflüchtete“: Wie geht es weiter? Die Kostenbefreiung für Bewerbungen Geflüchteter über uni‑assist ist über eine Projektfinanzierung durch den DAAD aus Mitteln des BMBF ermöglicht worden. Diese Finanzierung läuft zum Ende des Jahres 2019 aus und damit auch die kostenlose Bewerbungsmöglichkeit für Ge‑ flüchtete bei ­uni‑assist. Über alle Änderungen haben wir bereits im Frühjahr in einem Merkblatt informiert. Das Merkblatt ist auf der u ­ ni‑assist Website einsehbar.  bit.ly/2DJo5Fq Übernahme der Bewerbungskosten durch u ­ ni‑assist Mitgliedshochschulen Einige ­uni‑assist Mitgliedshochschulen erwägen, die Kostenbefreiung aus eigenen Mitteln fortzusetzen. Dazu gehört u.a. die TU Berlin (siehe auch Seite 7). Die Univer‑ sität Leipzig übernimmt im Sommersemester-Verfahren 2020 bereits die Bewerbungskosten für ihr Sonderstudien‑ programm für Geflüchtete. Erkennbarkeit geflüchteter Bewerber*innen Mit dem Ende des kostenfreien Prüfverfahrens stellt uni‑assist auch die Prüfung von Aufenthaltstiteln ein. Durch diese Prüfung und Kenntlichmachung von geflüch­ teten Bewerber*innen ermöglichte u ­ ni‑assist seinen Mitglieds­hochschulen eine zielgruppenorientierte Beratung und Ver­ortung der Bewerber*innen in den Zulassungsver‑ fahren. 4 Eine Identifizierung geflüchteter Bewerber*innen ist weiterhin dann möglich, wenn diese ihren Fluchthinter‑ grund über eine Selbstauskunft eigenständig vermerken. Diese Selbstauskunft kann ab sofort im Rahmen der Registrierung im Online-Portal My assist erfolgen. Für Mitgliedshochschulen erscheint der Hinweis „Selbstaus‑ kunft Fluchthintergrund“ bei den entsprechenden Bewer‑ ber*innen im Hochschulpor‑ tal. Die Kenntlichmachung einer vormaligen Teilnahme am kosten­freien Prüfver‑ fahren bzw. des Vorliegens von Hinweisen auf einen Fluchthinter­grund bleibt außerdem erhalten. FLUCHT UND STUDIUM  #2|19