Klartext März 2017 | Page 11

2x NEIN stimmen

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Der Volksentscheid wird dann vom Parlament aber so umgesetzt , wie es will . Danach wird der Volksauftrag einfach den Beschlüssen des Parlaments angepasst . Das wäre zweifelsfrei eine « neue Form der Demokratie », die bald vergleichbar mit nordkoreanischen Verhältnissen ist .
ser Tragweite für die Stellung der Schweiz in Europa » entgegenstehen . Der Gegenentwurf Variante 1 verhindert die eigenständige Steuerung der Zuwanderung durch die Schweiz , indem er fremdes Recht über eigenes Recht und den Volkswillen stellt . Der Souverän hat genau das Gegenteil von Variante 1 beschlossen . ( z . B . Art . 121a Abs . 4 BV : « Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden , die gegen diesen Artikel verstossen »)
• Variante 2 Artikel 121a BV soll unverändert stehenbleiben , aber die Übergangsbestimmung mit der ohnehin abgelaufenen dreijährigen Frist für die gesetzliche und vertragliche Regelung ( Art . 197 Ziff . 11 BV ) würde gestrichen . Das heisst , Bundesrat und Parlament hätten Zeit ohne Ende , um die Zuwanderung zu senken oder eben nicht zu senken . Der Auftrag dazu bliebe bestehen . Und falls die Herren der EU irgendeinmal etwas an der Ausgangslage des Freizügigkeitsabkommens bereit sind zu ändern , könnte vielleicht ein Teil des Volksauftrags umgesetzt werden . Der Gegenentwurf Variante 2 unterwirft die Umsetzung der MEI dem Goodwill der EU und den politischen Launen der Verlierer der
Volksabstimmung über die MEI , die in Bundesbern die Mehrheit stellen . Was nützen Volksentscheide , wenn deren Umsetzung auf unbestimmte Zeit verschoben werden kann ?
2x NEIN stimmen Die RASA-Initiative und ein allfälliger Gegenentwurf ( welcher immer es sein wird ) sind an der Urne wuchtig abzulehnen . So würde die MEI und Art . 121a der Bundesverfassung ein zweites Mal durch das Volk bestätigt und die Pflicht zur wirksamen Steuerung der Zuwanderung bliebe damit als Verfassungsauftrag ebenfalls bestehen .