Kinderschutz 9
Pädophile dürfen nicht
mehr mit Kindern arbeiten
Der jüngste schockierende Vorfall von Hansjürg S., der jahrelang scheinbar unbemerkt auf schändlichste Art behinderte Jugendliche und Kinder während seiner Arbeit missbrauchte, zeigt mehr als
deutlich auf, dass in diesem Tabubereich akuter Bedarf an Aufklärungsarbeit besteht. Die Lehren
für die Zukunft müssen heute und jetzt daraus gezogen werden. Eine Einführung der Meldepflicht
ist unabdingbar, dafür werde ich mich einsetzen. Schauen auch Sie hin und handeln Sie mutig!
von Nationalrätin Sylvia Flückiger,
Schöftland (AG)
J
ahr für Jahr werden immer wieder
vor allem Mädchen und Frauen
vergewaltigt und sexuell genötigt,
nicht einmal behinderte Kinder und
Jugendliche bleiben davon verschont.
Das Strafrecht ist leider heute so ausgelegt, dass Vergewaltiger zu milde
bestraft werden. Ein Viertel der Vergewaltiger müssen nicht einmal mehr
ins Gefängnis, obwohl Vergewaltigung eines der schlimmsten Delikte
ist. Das damit verbundene Leid jedes
einzelnen Opfers kann man kaum
nachvollziehen und jeder einzelne
Fall muss mit aller Deutlichkeit ernst
genommen und aufgeklärt werden.
Entsprechend griffige und den Vorfällen angemessene Massnahmen gegen
die Täter müssen zwingend die Folge
sein. Der Bundesrat wird im Rahmen
des Projektes „Harmonisierung der
Strafrahmen und Aufhebung obsoleter
Strafbestimmungen“ auch die Strafandrohungen bei strafbaren Handlungen
gegen die sexuelle Integrität prüfen.
Damit sollen u.a. angemessene Strafrahmen eingeführt werden. Das muss
genau überprüft werden.
Es ist hinlänglich bekannt, dass Missbräuche und Vergewaltigungen begangen werden, das kann jederzeit und
überall der Fall sein und es kann jeden
Menschen treffen, nicht nur Mädchen
und Frauen, auch Kinder und Behinderte. Nach dem Fall Hansjörg S. zeigt
man sich von offizieller Stelle höchst
erstaunt und ist schockiert. Sexualisierte Gewalt und Missbrauch wurden
im genannten Fall von einem Betreuer ausgeübt, aufgrund seiner Stellung
war er den Opfern überlegen. Wenn
man wegsieht, zweifelt oder keinen
Mut aufbringt Verdachtsmomente zu
thematisieren, ertragen die Opfer die
Übergriffe aus Scham und Hilflosigkeit. Trifft es Behinderte, ist eine effektive Gegenwehr nicht einmal möglich. Diese Reaktionen ermutigten den
Täter jahrelang zu weiteren intensiveren Handlungen bis es zur Eskalation
kommt. Was passiert aber mit den Opfern und den Angehörigen? Das kann
man sich kaum vorstellen. Sie werden
ein Leben lang mit der erlebten peinlichen Erniedrigung, der ertragenen
Wehrlosigkeit und tiefster Demütigung zu kämpfen haben.
Es braucht dringend Aufklärungsarbeit, indem man die Fakten klar und
deutlich aufzeigt. Mythen müssen aus
der Welt geschafft werden. Es braucht
Fortbildungsveranstaltungen für Fachleute, ein Präventionsangebot für sexuelle Übergriffe in Institutionen und
Organisationen. Die Stiftung Linda
(www.stiftung-linda.ch, von Frau Dr.
van den Brandt-Grädel, die ich persönlich unterstütze) setzt sich dafür
ein und auch für eine gesetzlich verankerte Meldepflicht. Der aktuelle
Fall von Hansjö ɜ