Klartext August 2011 | Page 7

Abstimmung 7 Asylmissbrauch darf nicht belohnt werden! Am 4. September 2011 stimmt der Kanton Zürich über die Revision des Sozialhilfegesetzes ab. Ein Teil betrifft die Lockerung des Datenschutzes, welcher unbestritten ist. Der zweite Teil der Vorlage betrifft die Besserstellung von abgewiesenen Asylbewerbern, welche vorläufig aufgenommen wurden, indem diese die volle Sozialhilfe erhalten sollen. von Nationalrat Alfred Heer, Zürich (ZH) I m Kanton Zürich leben 3919 Personen, bei welchen das Asylgesuch abgelehnt wurde und welche das Land verlassen müssten. Aus verschiedenen Gründen kann die Wegweisung nicht vollzogen werden, so dass diese Personen trotz eines abgelehnten Asylgesuches in der Schweiz bleiben können. Ihnen wird vom Bundesamt für Migration die vorläufige Aufnahme gewährt. Bislang erhielten diese Personen nur die Asylunterstützung. Für eine Einzelperson beträgt diese Fr. 554.00 pro Monat. Neu soll eine solche Person die vollen Sozialhilfeleistungen wie ein Schweizer Bürger erhalten. netto Fr. 977.00 pro Monat. Zusätzlich werden die Krankenkasse, die Mietkosten, Zahnarztrechnungen usw. von der Fürsorge übernommen. Mit anderen Worten lohnt es sich für einen vorläufig Aufgenommen gar nicht mehr zu arbeiten. Sogwirkung verheerend für die Schweiz Die Asylgesuche haben sich seit der Abwahl von Christoph Blocher verdoppelt. Bereits heute sind viele Gemeinden am Anschlag mit der Unterbringung von Asylsuchenden. Wenn abgewiesene Asylbewerber, welche nicht ausgeschafft werden können oftmals auch, weil diese ihre wahre Identität verschleiern – nun noch mit einer 80%-igen Erhöhung der Fürsorgeleistungen belohnt werden, wird dies ein verheerendes Signal aussenden. Die Schweiz wird noch attraktiver und der Aslymissbrauch wird letztendlich belohnt.