Abstimmung 7
Asylmissbrauch darf nicht
belohnt werden!
Am 4. September 2011 stimmt der Kanton Zürich über die Revision des Sozialhilfegesetzes ab. Ein
Teil betrifft die Lockerung des Datenschutzes, welcher unbestritten ist. Der zweite Teil der Vorlage
betrifft die Besserstellung von abgewiesenen Asylbewerbern, welche vorläufig aufgenommen wurden, indem diese die volle Sozialhilfe erhalten sollen.
von Nationalrat Alfred Heer,
Zürich (ZH)
I
m Kanton Zürich leben 3919 Personen, bei welchen das Asylgesuch abgelehnt wurde und welche
das Land verlassen müssten. Aus verschiedenen Gründen kann die Wegweisung nicht vollzogen werden, so
dass diese Personen trotz eines abgelehnten Asylgesuches in der Schweiz
bleiben können. Ihnen wird vom Bundesamt für Migration die vorläufige
Aufnahme gewährt.
Bislang erhielten diese Personen
nur die Asylunterstützung. Für eine
Einzelperson beträgt diese Fr. 554.00
pro Monat. Neu soll eine solche Person die vollen Sozialhilfeleistungen
wie ein Schweizer Bürger erhalten.
netto Fr. 977.00 pro Monat. Zusätzlich
werden die Krankenkasse, die Mietkosten, Zahnarztrechnungen usw. von
der Fürsorge übernommen. Mit anderen Worten lohnt es sich für einen vorläufig Aufgenommen gar nicht mehr
zu arbeiten.
Sogwirkung verheerend für die
Schweiz
Die Asylgesuche haben sich seit der
Abwahl von Christoph Blocher verdoppelt. Bereits heute sind viele Gemeinden am Anschlag mit der Unterbringung von Asylsuchenden. Wenn
abgewiesene Asylbewerber, welche
nicht ausgeschafft werden können oftmals auch, weil diese ihre wahre
Identität verschleiern – nun noch mit
einer 80%-igen Erhöhung der Fürsorgeleistungen belohnt werden, wird
dies ein verheerendes Signal aussenden. Die Schweiz wird noch attraktiver und der Aslymissbrauch wird
letztendlich belohnt.