Hausarbeit - Franchising - Deckblatt by Mark Etting | Page 5
3.2 Franchise Verträge
Beim Franchising handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis durch das der FranchiseNehmer, durch den Franchise Vertrag, ein Leistungspaket zum Gebrauch überlassen
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bekommt. Die Vertriebsform des Franchisings für Waren und Dienstleistungen ist in
Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Bei der Vertragsgestaltung muss eine Fülle von
Urteilen und Einzelgesetzen berücksichtigt werden. Lediglich auf EU-Ebene gibt es die so
genannte Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsbindungen, die eine
Richtlinie für Regelungsinhalte, die ein Franchise-Vertrag grundsätzlich haben sollte,
beschreibt.
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„Der Franchise-Vertrag bildet die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Franchise-Geber
und Franchise-Nehmern. Franchiseverträge sind in der Regel in eine Präambel, den Hauptteil
sowie einen abschließenden Teil gegliedert. Der Hauptteil des Vertrags betrifft die Festlegung
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der Pflichten der Vertragsparteien.“ „Franchise-Verträge sind untereinander nicht vollständig
homogen, sondern unterscheiden sich je nach Franchise-Kette.“
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3.3 Leistungen und Pflichten der Vertragsparteien
Beim Franchising ist zu beachten, dass eine Verteilung der Pflichten auf die einzelnen
Vertragsparteien, insbesondere im Hinblick auf absatzbezogene Entscheidungen, nicht
möglich ist, da Franchise-Verträge grundsätzlich unvollständig sind. So enthalten sie zum
Beispiel häufig nur vage Formulierungen zu den Absatzaktivitäten der Vertragsparteien.
Die prinzipielle Unvollständigkeit der Franchise-Verträge hat zur Folge, dass den
Vertragsparteien nach Vertragsabschluss Handlungsspielräume bleiben, welche sie häufig
ihrem Eigeninteresse folgend ausnutzen.
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„Sind die Absatzaktivitäten im Vertrag detailliert
festgeschrieben, so soll von einem vollständigen Franchise-Vertrag gesprochen werden.“
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Vgl.: Neus, W., 2007, S. 493
Vgl.: Deutscher Franchise-Verband e.V., 2009,, S. 18
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Gitter, W. / Gernhuber, J., S. 123
10
Neus, W., 2007, S. 264
11
Vgl.: Hempelmann, B., 2000, S. 7 ff
12
Hempelmann, B., 2000, S. 7
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