Hausarbeit - Franchising - Deckblatt by Mark Etting | Page 5

3.2 Franchise Verträge Beim Franchising handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis durch das der FranchiseNehmer, durch den Franchise Vertrag, ein Leistungspaket zum Gebrauch überlassen 7 bekommt. Die Vertriebsform des Franchisings für Waren und Dienstleistungen ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Bei der Vertragsgestaltung muss eine Fülle von Urteilen und Einzelgesetzen berücksichtigt werden. Lediglich auf EU-Ebene gibt es die so genannte Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsbindungen, die eine Richtlinie für Regelungsinhalte, die ein Franchise-Vertrag grundsätzlich haben sollte, beschreibt. 8 „Der Franchise-Vertrag bildet die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmern. Franchiseverträge sind in der Regel in eine Präambel, den Hauptteil sowie einen abschließenden Teil gegliedert. Der Hauptteil des Vertrags betrifft die Festlegung 9 der Pflichten der Vertragsparteien.“ „Franchise-Verträge sind untereinander nicht vollständig homogen, sondern unterscheiden sich je nach Franchise-Kette.“ 10 3.3 Leistungen und Pflichten der Vertragsparteien Beim Franchising ist zu beachten, dass eine Verteilung der Pflichten auf die einzelnen Vertragsparteien, insbesondere im Hinblick auf absatzbezogene Entscheidungen, nicht möglich ist, da Franchise-Verträge grundsätzlich unvollständig sind. So enthalten sie zum Beispiel häufig nur vage Formulierungen zu den Absatzaktivitäten der Vertragsparteien. Die prinzipielle Unvollständigkeit der Franchise-Verträge hat zur Folge, dass den Vertragsparteien nach Vertragsabschluss Handlungsspielräume bleiben, welche sie häufig ihrem Eigeninteresse folgend ausnutzen. 11 „Sind die Absatzaktivitäten im Vertrag detailliert festgeschrieben, so soll von einem vollständigen Franchise-Vertrag gesprochen werden.“ 12 7 Vgl.: Neus, W., 2007, S. 493 Vgl.: Deutscher Franchise-Verband e.V., 2009,, S. 18 9 Gitter, W. / Gernhuber, J., S. 123 10 Neus, W., 2007, S. 264 11 Vgl.: Hempelmann, B., 2000, S. 7 ff 12 Hempelmann, B., 2000, S. 7 8 3