Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Bayern | Page 39

Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Bayern 39 5.2.5 Religion Differenziert man die erzielten GMF-Werte nach dem Glaubensbekenntnis14, so zeigen Befragte mit römisch-katholischer Konfession in Bezug auf alle Elemente den geringsten prozentualen Anteil an Personen, d ie in die Kategorie ‚keine GMF‘ fallen. Personen mit evangelischem Glaubensbekenntnis ähneln Befragten ohne Konfessionszugehörigkeit über alle Elemente hinweg in den prozentualen Anteilen an den vier GMF-Kategorien relativ stark und dementsprechend auch weit mehr als Katholikinnen und Katoliken. Auffällig sind daneben noch folgende Ergebnisse: Personen mit katholischer Religionszugehörigkeit weisen im Bezug auf Muslimenfeindlichkeit mit 24% einen besonders hohen Anteil an Personen mit ‚starker GMF‘ auf, auch die ,mittlere GMF‘ ist mit 38% auffällig stark ausgeprägt. Diese beiden Kategorien betragen für evangelische Christinnen und Christen 50% und für Konfessionslose dagegen 51%, also mehr als zehn Prozentpunkte weniger. Betrachtet man die beiden Kategorien ‚mittlere‘ und ‚starke GMF‘ zusammen, so wird deutlich, dass sich die Befragten römisch-katholischen Glaubens hier nochmals sehr deutlich von den Konfessionslosen und den Befragten unterscheiden, die der evangelischen Kirche angehören, wenn man die Dimension der Abwertung Homosexueller betrachtet. So weisen hier rund ein Viertel der Katholikinnen und Katholiken eine entsprechende Einstellung auf, während diese Anteile bei den beiden anderen Gruppen deutlich niedriger sind (Konfessionslose: 13% und Mitglieder der evangelischen Kirche: 18%). Zweitens zeigt sich, dass die Abwertung von Flüchtlingen bei Personen evangelischen Glaubens deutlich geringer ausgeprägt ist als bei den Konfessionslosen und Katholikinnen und Katholiken (26% ‚mittlere/starke GMF‘ gegenüber 35% bei den Befragten katholischen Glaubens bzw. 32% bei den Konfessionslosen). 14 Die Angehörigen anderer Religionszugehörigkeiten wurden aufgrund Ihrer geringen Fallzahl (andere christliche - N=16; islamisch – N=14; jüdisch – N=3 und andere Religionen – N=18) aus der Analyse ausgeschlossen, da sie aufgrund ihrer Heterogenität zudem nicht sinnvoll zu einer gemeinsamen Kategorie zusammengefasst werden konnten.