Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Bayern | Page 10

Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Bayern 10
phen zugeschrieben( z. B. „ jüdische Weltherrschaft“, „ Brunnenvergiftung“,...). Diese Vorurteile wirken bis in die Gegenwart fort und sind deshalb ein wichtiger Bestandteil von GMF- Analysen.
Rassismus: In der Forschung um Rassismus zeigen sich zwei Aspekte von besonderer Zentralität: Die Zuweisung von Personen zu Kategorien, welche entsprechend ‚ rassistischer‘ Merkmale erfolgt, sowie die Hierarchisierung der auf diese Weise konstruierten Personengruppen( Weiß 2013, S. 24). In der hier vorliegenden Untersuchung wird Rassismus als Erniedrigung von Menschen, welche infolge( scheinbarer) biologischer Kriterien als inferior betrachtet werden, verstanden. Beispielsweise werden Personen wegen ihrer phänotypischer Attribute in ‚ Schwarze‘ und ‚ Weiße‘ eingeteilt, wobei diese Attribute mit wertenden Charakteristika( z. B. bestimmte Wesenszüge) verknüpft sind – in Deutschland, in dem mehrheitlich ‚ weiße‘ Menschen leben, werden ‚ Schwarze‘ eher mit negativen und ‚ Weiße‘ eher mit positiven Attributen verbunden( Zick et al. 2011, S. 45).
Antiziganismus: Der Begriff Antiziganismus wird überwiegend im akademischen und politischen Milieu gebraucht und beschreibt ganz allgemein diskriminierende und stigmatisierende Einstellungen und Verhaltensweisen gegenüber Personen, die als ‚ Zigeuner‘ betrachtet werden, sowie deren Persekution( End 2011, S. 15). „ Die Mehrzahl der Menschen, die damit gemeint ist, zählt sich selbst zur Gruppe der Roma oder der Sinti. Jedoch werden auch andere Gruppen, wie die Irish Travellers, die niederländischen woonwagenbewoners oder die Jenischen […] als ‚ Zigeuner‘ stigmatisiert“( End 2011, S. 15, Herv. i. O.). End( 2014, S. 30) präzisiert die Definition des Antiziganismus weiter und erkennt darin drei Prozesse:( 1) Eigentlich heterogene Einzelpersonen bzw. Personengruppen werden zu ‚ Zigeunern‘ vereinheitlicht,( 2) welchen dann bestimmte abweichende Attribute zugeschrieben werden, was( 3) wiederum zu Diskriminierung und Gewalt gegenüber diesen Menschen führt.
Abwertung von Flüchtlingen: Da die Abwertung von Menschen mit Migrationshintergrund ein wesentlicher Bestandteil der GMF-Forschung ist, sind damit auch Flüchtlinge als spezifische Gruppe betroffen. Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling als Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann( UNHCR, 1951). Auch die Abwertung von Flüchtlingen bezieht sich dabei auf bedrohlich wahrgenommene kulturelle Differenzen und Konkurrenz um knappe Ressourcen wie Wohnraum oder Arbeit. Zudem sollte hier die aktuelle Entwicklung der Zuwanderung Geflüchteter berücksichtigt werden. Es wurde in diesem Zusammenhang