Fußball im Rheinland 02/21 | Página 22

Doppelpass

Der Rechtswart informiert Rechtsänderungen : Das gilt ab der Saison 2021 / 22

Norbert Weise erläutert die neuen Vorschriften

Der FVR-Beirat , nach dem Verbandstag das höchste Gremium im FVR , war auch in diesem Jahr wieder mehrfach gefordert . So beschloss er im Januar des Jahres auf Antrag des Präsidiums , dass die Zeiten der Corona-bedingten Unterbrechungen des Spielbetriebs bei der Berechnung der 6-Monats-Frist , nach deren Ablauf die Wartefrist bei einem Vereinswechsel auch ohne Zustimmung des abgebenden Vereins entfällt , nicht berücksichtigt werden . Im Mai mussten , ebenfalls auf Antrag des Präsidiums , wichtige Beschlüsse getroffen werden : zur Beteiligung des FVR am Finaltag der Amateure am 29 . Mai 2021 und zur Fortsetzung der Bitburger Rheinlandpokalrunde , eventuell auch über den 30 . Juni hinaus . Und zwischendurch , bei der Video- Frühjahrssitzung des Beirats im März , ging es unter anderem um die Annullierung des Meisterschaftsspielbetriebs der Spielzeit 2020 / 2021 sowie um einige Rechtsänderungen für die kommende Spielzeit 2021 / 2022 . Auf diese Änderungen möchte ich im Folgenden eingehen . Im Einzelnen geht es um folgende Vorschriften :

§ 5 Nr . 6 Spielordnung : Klasseneinteilung bei neuen Vereinen
Nach § 5 Nr . 6 der Spielordnung werden neu in den FVR aufgenommene Vereine grundsätzlich der untersten Klasse ihres Kreises zugeteilt . Das ist an sich eine klare Regelung . Sie hat aber in den vergangenen Jahren gelegentlich zu Diskussionen geführt , nämlich dann , wenn der neu gegründete Verein aus einer zuvor aus einem anderen Verein vollständig ausgegliederten Fußball-Abteilung hervorgegangen war . Geregelt war zwar bisher schon die Einteilung der Mannschaften eines in der Form der Fusion neu gegründeten Vereins , nicht aber die Einteilung der Mannschaften bei einer aus einem Mehrsparten-Verein ausgegliederten und dadurch eigenständig gewordenen Fußball-Abteilung .
Da es künftig zu weiteren Vereinsgründungen durch Ausgliederungen von Organi-
Regelverstoß des Schiedsrichters als Protestgrund : Das traf auf das „ Phantomtor “ von Thomas Helmer ( rotes Trikot ) im Spiel der Bayern gegen den 1 . FC Nürnberg am 23 . April 1994 ohne Frage zu – somit wurde die Partie auch wiederholt
Fotos : Getty Images
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