FahrRad 1/2015 | Page 21

& Alkohol Contra en für Radfahrer und Autofahrer rerscheinentzug. Bei Radfahrern liegt der Wert höher, sie gelten erst ab 1 ,6 Promille als fahruntüchtig. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) will nun durchsetzen, dass Radfahren unterAlkoholeinfluss künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet und ein Gefahrengrenzwert für Bußgeldstrafen wie bei Autofahrern eingeführt wird. F ahrrad fahren macht besoffen doppelt so viel Spaß. Kann man so sehen, ganz so einfach ist die Sache dann aber doch nicht: Man sollte schon Herr seiner Sinne sein, wenn man aufs Rad steigt. Deshalb aber gleich die Promillegrenze auf das Niveau der Grenze für Autofahrer zu senken, hieße das Kind mit dem Bade auszuschütten. Schließlich ist man mit dem Rad bedeutend langsamer. Das Gefährdungspotential ist viel geringer als beim Auto und in der Regel wird man vor allem sich selbst gefährden. Einer der größten Vorteile des Radfahrens ist die Einfachheit. Das Rad ist schnell zur Hand, kann überall geparkt werden und wenn man abends mal etwas trinken will, muss man sich keine Gedanken machen, wie man wieder nach Hause kommt. So lange man es nicht übertreibt, wird man nach ein paar Bierchen oder zwei Glas noch immer sicher fahren können. Auch mit einem Alkoholpegel, bei dem Autofahren nicht nur verboten, sondern auch aus Vernunftgründen schon zu gefährlich wäre. Diese Einfachheit sollte man nicht gesetzlich beschränken. Zugegeben: Die zur Zeit gültigen 1 ,6 Promille als Grenze der Fahrtüchtigkeit von Radfahrern sind ein enorm hoher Wert. Wer diesen Wert erreicht, hat schon gehörig gebechert und sollte das Rad vielleicht wirklich lieber schieben. Aber Kontroverse 1 ,6 Promille ist auch nur der Oberwert, bei dem auf jeden Fall von absoluter Fahruntüchtigkeit auszugehen ist. Laut § 31 6 Strafgesetzbuch (StGB) wird bestraft, wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen. Das kann auch schon der Fall sein, wenn man mit weniger Alkohol im Blut Schlangenlinien fährt. Wer auffällig wird oder einen Unfall verursacht, für den können auch jetzt schon die geringeren Grenzen für Autofahrer herangezogen werden. Fakt ist aber auch, dass Radfahren deutlich weniger Anforderungen stellt als das Führen eines Kraftfahrzeugs. Der Gesetzgeber bestätigt dies indirekt indem er schon Kindern Radfahren erlaubt und keinen Führerschein verlangt. Aus diesem Grund würde eine strengere Alkoholregelung für Radfahrer auf geringe Akzeptanz treffen. Ein nicht unwichtiges Argument für ein Vergehen, das sich kaum kontrollieren lässt. Aus diesem Grunde ist es richtig, das Augenmerk mehr auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Fahrzeugs zu legen als auf eine absolute Promillegrenze. Ein verantwortungsbewusstes Handeln des Einzelnen lässt sich mit polizeilichen Kontrollen in diesem Fall schlecht erzwingen. Daher ist das Appellieren an die Vernunft sinnvoller als die Senkung der Promillegrenze. FahrRad Frühling 201 5 21