& Alkohol
Contra
en für Radfahrer und Autofahrer
rerscheinentzug. Bei Radfahrern liegt der Wert
höher, sie gelten erst ab 1 ,6 Promille als fahruntüchtig. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat
(DVR) will nun durchsetzen, dass Radfahren unterAlkoholeinfluss künftig als Ordnungswidrigkeit
geahndet und ein Gefahrengrenzwert für Bußgeldstrafen wie bei Autofahrern eingeführt wird.
F
ahrrad fahren macht besoffen doppelt so viel Spaß. Kann man so sehen, ganz so einfach ist die Sache dann
aber doch nicht: Man sollte schon Herr
seiner Sinne sein, wenn man aufs Rad
steigt. Deshalb aber gleich die Promillegrenze auf das Niveau der Grenze für Autofahrer zu senken, hieße das Kind mit
dem Bade auszuschütten. Schließlich ist
man mit dem Rad bedeutend langsamer.
Das Gefährdungspotential ist viel geringer als beim Auto und in der Regel wird
man vor allem sich selbst gefährden.
Einer der größten Vorteile des Radfahrens ist die Einfachheit. Das Rad ist
schnell zur Hand, kann überall geparkt
werden und wenn man abends mal etwas
trinken will, muss man sich keine Gedanken machen, wie man wieder nach Hause
kommt. So lange man es nicht übertreibt,
wird man nach ein paar Bierchen oder
zwei Glas noch immer sicher fahren können. Auch mit einem Alkoholpegel, bei
dem Autofahren nicht nur verboten, sondern auch aus Vernunftgründen schon zu
gefährlich wäre. Diese Einfachheit sollte
man nicht gesetzlich beschränken.
Zugegeben: Die zur Zeit gültigen 1 ,6
Promille als Grenze der Fahrtüchtigkeit
von Radfahrern sind ein enorm hoher
Wert. Wer diesen Wert erreicht, hat schon
gehörig gebechert und sollte das Rad
vielleicht wirklich lieber schieben. Aber
Kontroverse
1 ,6 Promille ist auch nur der Oberwert,
bei dem auf jeden Fall von absoluter
Fahruntüchtigkeit auszugehen ist. Laut §
31 6 Strafgesetzbuch (StGB) wird bestraft, wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein
Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen.
Das kann auch schon der Fall sein, wenn
man mit weniger Alkohol im Blut Schlangenlinien fährt. Wer auffällig wird oder
einen Unfall verursacht, für den können
auch jetzt schon die geringeren Grenzen
für Autofahrer herangezogen werden.
Fakt ist aber auch,
dass
Radfahren
deutlich weniger Anforderungen stellt
als das Führen eines Kraftfahrzeugs.
Der Gesetzgeber
bestätigt dies indirekt indem er
schon Kindern
Radfahren erlaubt
und keinen Führerschein verlangt. Aus diesem Grund würde eine strengere Alkoholregelung für
Radfahrer auf geringe Akzeptanz treffen.
Ein nicht unwichtiges Argument für ein
Vergehen, das sich kaum kontrollieren
lässt. Aus diesem Grunde ist es richtig,
das Augenmerk mehr auf die Fähigkeit
zum sicheren Führen eines Fahrzeugs zu
legen als auf eine absolute Promillegrenze. Ein verantwortungsbewusstes Handeln des Einzelnen lässt sich mit polizeilichen Kontrollen in diesem Fall schlecht
erzwingen. Daher ist das Appellieren an
die Vernunft sinnvoller als die Senkung
der Promillegrenze.
FahrRad Frühling 201 5
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