Poller
Die Gefahr, die von den Pfosten aus
geht, ist auch im Kreishaus Unna nicht
unbekannt. Als im letzten Jahr im Kreis
Unna die radKULT(O)UR über den neu
geschaffenen SesekeRadweg geführt
wurde, wurden alle Poller mit 15 cm
dicken Kunststoffrohren ummantelt und
mit rotweißen Bändern umwickelt. Man
verlängerte die Pfosten auf 2 m Höhe, da
mit sie schon von weitem über den Köp
fen der Mitradler hinausragten. Nach dem
Fahrradevent wurden die Vollpfosten
wieder entfernt; die gefährlicheren Pöm
pel leider nicht. Dabei gefährden die Pfei
ler nicht nur die Radfahrenden. Sie behin
dern im Notfall auch Rettungskräfte. Im
Herbst und Winter ist eine Pflege der
Radwege durch die Sperren umständli
cher.
richt Izehoe (Az. 3 O 612/00) urteilte wie
folgt: Radfahrer müssen ihre Geschwin
digkeit den Sichtverhältnissen anpassen
und aufmerksam sein. Mit dieser Begrün
dung wies das Landgericht Itzehoe die
Klage einer Radfahrerin auf 1.800 DM
Schadenersatz und Schmerzensgeld zu
rück. Sie war mit Licht im Dunkeln gegen
einen rotweißen Pfosten auf dem Rad
weg gefahren und hatte sich schwer ver
letzt.
Das Oberlandesgericht Rostock (Az. 1
U 197/02) meinte in einem anderen Fall:
Wenn eine Kommune auf einem Radweg
Poller aufstellt, damit Autos dort nicht par
ken können, müssen diese Pfosten im
Dunkeln gut zu sehen sein. Die Radfah
rerin hatte sich erheblich verletzt, weil sie
gegen einen Pfosten geprallt war. Das
OLG Rostock gab einer Krankenkasse
Recht, die die Stadt auf Rückzahlung der
Behandlungskosten verklagt hatte. Das
Aufstellen von Pollern aus Metall ohne
Reflektoren oder reflektierende Farben
sei ein Verstoß gegen die Verkehrssiche
rungspflicht, urteilten die Richter. Nur
wenn die Pfähle auch bei Dunkelheit gut
erkennbar sind, könne einer Gefährdung
von Radfahrern „wirksam begegnet wer
den“.
Konzept für die Aufstellung von
Sperrpfosten
Mit langen Kunststoffrohren überstülpte
Poller während der Radkult(o)ur 2014 im
Kreis Unna (Radweg in UnnaAfferde).
Die Rechtslage
Die Rechtslage ist widersprüchlich.
Laut § 32 Straßenverkehrsordnung ist es
verboten, Gegenstände auf Straßen an
zubringen, wenn dadurch der Verkehr ge
fährdet oder erschwert wird. Das Landge
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FahrRad Frühling 2014
Der ADFC Kreisverband Unna fordert
vom Kreis und den Kreiskommunen ein
gemeinsames Konzept für die Aufstellung
von Sperrpfosten. Für Drängelgitter hat
der Arbeitskreis Radverkehr dies bereits
im Jahr 2006 in den „Empfehlungen für
die Anlage von Umlaufsperren im Kreis
Unna“ getan. Aufgrund dieser Empfeh
lungen wurde zum Beispiel auf dem
Stadtgebiet von Unna Sperren auf ihre