Extrablatt Ausgaben September 2015 Kanton Uri | Page 3
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Die Schweiz
Kriminelle Ausländer
nicht zubetonieren endlich ausschaffen
Vor fast fünf Jahren – im November 2010 – sagten Volk und Stände Ja zur
Ausschaffungsinitiative. Ausländer, welche wegen einer schweren Straftat
verurteilt worden sind, sollen die Schweiz verlassen müssen. Trotz des
klaren Entscheids wollen Bundesrat und Parlament die Initiative bis heute nicht umsetzen. Jetzt muss das Volk noch einmal an die Urne.
Hannes Germann, Ständerat,
Opfertshofen (SH)
Die aktuelle Masseneinwanderung
von 80’000 Personen netto pro Jahr
führt zu einem Bedarf von jährlich
rund 35’000 Wohnungen, ebenso
müssen die Infrastrukturen (Stras-
sen, Schienen, Schulhäuser, Energieversorgung, Wasser, Abwasser usw.)
an diese Entwicklung angepasst werden.
Drei Viertel unserer Fläche sind unproduktiv. Die explodierende Zunahme
der Einwanderung geht somit insbesondere auf Kosten unserer landwirtschaftlichen Nutzfläche. Vielerorts
gleicht das Mittelland mehr und mehr
einem durchgehenden Siedlungsraum.
Der natürliche Lebensraum ist eine
wichtige Grundlage für die Lebensqualität, aber auch für die Versorgung unseres Landes mit Lebensmitteln. Wir sollten auch unseren
Kindern und Enkeln noch etwas von
der Schönheit und Einzigartigkeit
unseres Landes übrig lassen.
Seit Annahme der Ausschaffungsinitiative hält die Verfassung fest, dass ausländische Straftäter, welche wegen eines
schweren Gewalt- oder Sexualdelikts,
Drogenhandels, Einbruchs oder Sozialhilfe-Missbrauchs verurteilt wurden,
nach Verbüssung ihrer Strafe die
Schweiz verlassen müssen und eine Einreisesperre erhalten. Das Mitte-LinksParlament hat nun aber ein völlig wirkungsloses Ausführungsgesetz erlassen.
Sicherheit wird vernachlässigt
Statt einer konsequenten Umsetzung
der Ausschaffungsinitiative wollen Bundesrat und Mitte-Links-Parteien eine
sog. «Härtefallklausel». So finden die
Richter immer eine Begründung, weshalb der Straftäter nicht gehen muss:
Zunahme
der
Bevölkerung
Zunahme
der
Bevölkerung
in der Schweiz von 1985–2030
in der Schweiz von 1985 bis 2030
,4
6,3 6
Mio.
7
,0
Mio.
7
,5
Mio.
8Mio.
,2
5, 2 Mio.
5,4
Mio.
Quelle: BFM
Ausländer
Eingebürgerte
seit 1980
Mio.
Gebürtige
Schweizer
4,0
Mio.
1980
10Mio.
,0
1985
1995
2005
2014
2030
Rund 750’000 Personen sind in den letzten zehn Jahren netto in die Schweiz eingewandert. Geht die Entwicklung so weiter, wird die Bevölkerung der Schweiz 2030 zur Hälfte aus
Ausländern und Eingebürgerten bestehen.
Rund die Hälfte aller Straftäter sind Ausländer!
Tötungsdelikte (StGB Art. 111–114) :
57,7 % Ausländer
Schwere Körperverletzung (StGB Art. 122):
50,0 % Ausländer
Einbruchdiebstahl (StGB Art. 139) :
73,1 % Ausländer
Vergewaltigung (StGB Art. 190) :
61,4 % Ausländer
Menschenhandel (StGB Art. 182):
95,7 % Ausländer
Freiheitsberaubung / Entführung (Art. 183) :
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