Extrablatt Ausgaben Februar 2018 Extrablatt Kanton Thurgau | Page 13

Touristen-Sprachniveau genügt nicht mehr für Einbürgerungen .
Wir wollen uns mit unseren künftigen Mitbürgern unterhalten können . Nicht händeringend , nicht wie mit Touristen und ohne Dolmetscher .
Wir wollen nicht möglichst viele , sondern nur gut integrierte neue Mitbürger .
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Kanton Thurgau : Bestes Bürgerrechtsgesetz der Schweiz

Touristen-Sprachniveau genügt nicht mehr für Einbürgerungen .
Pascal Schmid , Kantonsrat SVP ,
Weinfelden
Wer sich in der Schweiz einbürgern lassen will , muss erfolgreich integriert sein . So steht es im eidgenössischen Bürgerrechtsgesetz . Was aber heisst erfolgreich integriert ? Das Schlüsselkriterium sind die Sprachkenntnisse . Es liegt auf der Hand : Wer nicht gut Deutsch kann , kann nicht erfolgreich integriert sein . Die Sprache ist der Schlüssel , der Türöffner schlechthin zu Land und Leuten , zur schweizerischen Gesellschaft , Arbeitswelt , Politik und Kultur .
Die Bundesverordnung regelt die sprachlichen Mindestanforderungen . Sie verweist dafür auf den sechsstufigen europäischen Sprach-Referenzrahmen ( GER ): Wer sich einbürgern lassen will , muss mindestens Niveau B1 mündlich ( Stufe 3 ) und Niveau A2 schriftlich ( Stufe 2 ) aufweisen .
Diese Vorgabe ist zu tief . Die nebenstehende Graphik zeigt dies eindrücklich . Wer schriftlich A2 aufweist , kann nur einfachste kurze Texte lesen , bspw . eine Speisekarte oder einen Fahrplan , aber nicht einmal eine Zeitung . Wer mündlich B1 aufweist , kann zwar die meisten Situationen bewältigen , denen man als Tourist auf Reisen begegnet , aber kein normales spontanes Gespräch mit Einheimischen führen . Dennoch haben leider fast alle Kantone das Bundesminimum ( A2 / B1 ) einfach übernommen .
Nach eingehender Analyse haben wir es uns vor einem Jahr auf die Fahne geschrieben , eine Erhöhung der Mindestanforderung um je eine Stufe zu verlangen und dies mit allen politischen Mitteln durchzusetzen : Mündlich B2 ( Stufe 4 ) und schriftlich B1 ( Stufe 3 ). Diese Verschärfung ist mehr als gerechtfertigt . Wir wollen uns mit unseren künftigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern unterhalten können . Nicht händeringend , nicht nach Worten suchend , nicht wie mit Touristen – und ohne Dolmetscher .

Wir wollen uns mit unseren künftigen Mitbürgern unterhalten können . Nicht händeringend , nicht wie mit Touristen und ohne Dolmetscher .

Es ist eine traurige Tatsache : Immer öfter benötigen Behörden Dolmetscher , um sich mit Neu-Schweizern zu verständigen . Das kann und darf nicht sein ! Ein Austausch mit Einheimischen muss spontan und unkompliziert möglich sein – nicht vertiefte politische oder fachliche Diskussionen , aber normale Gespräche .
Dafür braucht es mindestens B2 mündlich und B1 schriftlich . Das ist keinesfalls zu viel verlangt – oder gar unmenschlich , diskriminierend und unfair , wie uns die Gegenseite vorgeworfen hat . Um einer vertieften politischen Diskussion – z . B . in der Arena – folgen zu können , bräuchte es sogar C1 , wenn nicht gar C2 . Nebenbei : Für ein Cambridge First Certificate braucht es B2 , für ein Advanced C1 und für ein Proficiency C2 – jeweils mündlich und schriftlich .
Um es noch einmal hervorzuheben : Es geht nicht um Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen , sondern um das Schweizer Bürgerrecht ! Wer den Schweizerpass erlangt , erwirbt den Zugang zu weltweit einzigartigen politischen Rechten . Aber wie soll jemand abstimmen und wählen , der nur einfachste Sätze lesen und sich mündlich nur in den banalsten Alltagssituationen durchschlagen kann ? Dafür sind gute Deutschkenntnisse unverzichtbar . Genau das dürfen wir von Einbürgerungswilligen auch verlangen . Wir wollen nicht möglichst viele , sondern nur gut integrierte neue Mitbürgerinnen und Mitbürger .
Trotz heftigem Widerstand der zuständigen Regierungsrätin und von SP , GP , CVP , EVP , GLP und BDP haben wir es mit vereinten Kräften und Unterstützung von FDP und EDU geschafft : Wer sich im Kanton Thurgau einbürgern lassen will , muss künftig Deutsch mündlich B2 ( statt nur B1 ) und schriftlich B1 ( statt nur A2 ) nachweisen . Der Grosse Rat hat meinen entsprechenden Antrag in der ersten Lesung vom 25 . Oktober 2017 mit 58:57 Stimmen angenommen und dem Gesetz nach weiteren Diskussionen und Abstimmungen schliesslich am 6 . Dezember 2017 mit 65:55 Stimmen zugestimmt . Die Referendumsfrist läuft noch , ein Referendum ist aber eher unwahrscheinlich .
Als einziger Kanton hat der Thurgau damit dank der SVP ein vernünftiges Sprachniveau im Gesetz verankert – im besten Bürgerrechtsgesetz der Schweiz . Es wäre sehr zu begrüssen , wenn andere Kantone diesem Beispiel folgen würden !

Wir wollen nicht möglichst viele , sondern nur gut integrierte neue Mitbürger .

Vorgaben Einbürgerungen

Mündliches Sprachniveau
Schriftliches Sprachniveau
Vorgabe Bund
Vorgabe Thurgau B1 ( Stufe 3 von 6 Stufen ) B2 ( Stufe 4 von 6 Stufen )
• Ich kann die meisten Situationen bewältigen , denen man auf Reisen im ( fremden ) Sprachgebiet begegnet .
• Ich kann die Hauptpunkte verstehen , wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit , Schule , Freizeit usw . geht .
• Ich kann kurz meine Meinungen und Pläne erklären und begründen .
• Ich kann mich so spontan und fliessend verständigen , dass ein normales Gespräch mit einem Muttersprachler recht gut möglich ist .
• Ich kann längere Redebeiträge und Vorträge verstehen und auch komplexer Argumentation folgen , wenn mir das Thema einigermassen vertraut ist .
• Ich kann am Fernsehen die meisten Nachrichtensendungen und aktuellen Reportagen verstehen .
A2 ( Stufe 2 von 6 Stufen ) B1 ( Stufe 3 von 6 Stufen )
• Ich kann ganz kurze , einfache Texte lesen . Ich kann in einfachen Alltagstexten ( z . B . Anzeigen , Prospekten , Speisekarten oder Fahrplänen ) konkrete , vorhersehbare Informationen auffinden .
• Ich kann kurze , einfache persönliche Briefe verstehen .
• Ich kann kurze , einfache Notizen und Mitteilungen schreiben .
( vgl . Europäisches Sprachenportfolio ( ESP ) - Raster zur Selbstbeurteilung )
• Ich kann Texte verstehen , in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt .
• Ich kann private Briefe verstehen , in denen von Ereignissen , Gefühlen und Wünschen berichtet wird .
• Ich kann über Themen , die mir vertraut sind oder mich persönlich interessieren , einfache zusammenhängende Texte schreiben .

Schicksal der 8 SVP-Hauptforderungen

In der Vernehmlassung zum Vorentwurf des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes ( KBüG ) hat die SVP Thurgau acht Hauptforderungen aufgestellt . Sieben davon konnte sie durchsetzen . Der Kanton Thurgau hat damit dank der SVP ein Bürgerrechtsgesetz , welches sicherstellt , dass künftig nur noch gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert werden .
Forderungen der SVP
Gute Deutschkenntnisse (§ 6 Abs . 2 S . 2 KBüG ): Wer sich einbürgern lassen will , soll gut Deutsch können . Dafür braucht es mündlich B2 ( statt nur B1 ) und schriftlich B1 ( statt nur A2 ).
Vertrautheit mit den Lebensverhältnissen (§ 6 Abs . 2 S . 4 KBüG ): Wer sich einbürgern lassen will , soll seine Vertrautheit mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz , im Kanton Thurgau und in der Gemeinde nachweisen , und die Gemeinde soll dies in jedem Fall überprüfen ( Gespräch oder Integrationstest ).
Keine Vorab-Begründungspflicht für Ablehnungsanträge an Gemeindeversammlungen (§ 10 Abs . 3 ): Wer bei Einbürgerungen an Gemeindeversammlungen einen Ablehnungsantrag stellen will , soll diesen nicht im Voraus begründen müssen , da Ablehnungsanträge dadurch faktisch verhindert würden .
Keine Verlustscheine und keine unbezahlten Steuern (§ 6 Abs . 4 ) Wer sich einbürgern lassen will , soll keine Verlustscheine und keine unbezahlten öffentlich-rechtlichen Forderungen ( insbes . Steuern ) aufweisen .
Kostendeckende Gebühren (§ 29 ) Wer sich einbürgern lassen will , soll dafür in jedem Fall kostendeckende Gebühren bezahlen .
Erweiterte Mitwirkungs- , Nachweis- und Kostenübernahmepflichten (§ 27 Ziff . 4-6 ) Wer sich einbürgern lassen will , soll Sprachtest , Integrationstest und Abklärungen für Erleichterungen bei Behinderungen oder Krankheiten selber beibringen und bezahlen .
Geordnete persönliche Verhältnisse (§ 5 Abs . 2 Ziff . 4 ) Wer sich einbürgern lassen will , soll geordnete finanzielle und auch geordnete persönliche Verhältnisse aufweisen .
Abklärungspflicht bei Wegzug (§ 11 Abs . 3 ) Bei Wegzug in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton soll das kantonale Amt dort zusätzliche Abklärungen über einbürgerungsrelevante Umstände tätigen .
Vom Regierungsrat übernommen
In der Kommission durchgesetzt
Im Grossen Rat durchgesetzt