Allgemeine Geschäftsbedingungen 2014
Art. 8
Pass- und Visabestimmungen
Für zahlreiche Staaten gelten Pass- und Visavorschriften. Bitte informieren Sie sich über diese Vorschriften und treffen Sie die notwendigen Vorkehrungen.
Art. 9
Pflichten des Kursteilnehmers
Der Kursteilnehmer ist dafür verantwortlich, dass er einen seinen Fähigkeiten und den geltenden Visabestimmungen entsprechenden Sprachkurs
wählt. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, persönlich an den Lektionen
teilzunehmen und pünktlich zu erscheinen. Sollte es durch unregelmässige Teilnahme oder anderes Verhalten des Teilnehmers zu Gesetzesverletzungen, Verstössen gegen Einreise- oder Visabestimmungen oder zu Störungen für die anderen Kursteilnehmer kommen, behält sich Eurocentres
das Recht vor, den Teilnehmer von der Schule zu weisen. In diesem Fall
wird das Schulgeld unter keinen Umständen zurückbezahlt,
auch nicht anteilig.
Art. 10 Abmeldung vor Kursbeginn
Der Vertragspartner kann vor Beginn des Kurses auf schriftlichem Weg
ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Erhält Eurocentres die schriftliche Abmeldung 14 Tage vor Beginn des Kurses, werden
alle in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag an Eurocentres geleisteten Zahlungen, abzüglich der Anmeldegebühr, allfälliger Unterkunftvermittlungsgebühren und ELVIA-Versicherungsprämien, an die
Vertragspartei zurückerstattet. Erhält Eurocentres die schriftliche Abmeldung weniger als 14 Tage vor Kursbeginn, aber noch vor 17.00 Uhr
(MEZ) am letzten Donnerstag vor Kursbeginn, wird eine Rechnung über
die Anmeldegebühr bzw. die Vermittlungsgebühr, die ELVIA-Versicherungsprämien, die Schulgebühren und die Unterkunftsmiete für ein bis
zwei Wochen, falls zutreffend, ausgestellt. Die Erstattungen erfolgen innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Abmeldung. Für Studentenwohnheime, Hotels und Wohnungen gelten die jeweils gültigen allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Drittanbieters. Sonderregelungen gelten bei
Abmeldungen von Teilnehmern, die mit einem Studentenvisum in Australien studieren. Bitte verlangen Sie diese von Ihrem Berater, bevor Sie
sich für einen Kurs in Australien anmelden. («Zusatzinformationen Australien». Die Informationen sind auch auf www.eurocentres.com zu finden.)
Als Abmeldedatum gilt der Zeitpunkt des Eingangs der Abmeldung bei
Eurocentres zu den normalen Bürozeiten. Bei Eingang an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag in Zürich oder London ist der nächste Werktag massgebend. Dies gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, Fax etc.
Art. 11
Nichtantritt oder Abbruch des Sprachkurses, Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen
Bei Nichtantritt, Abbruch des Kurses oder Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen wie z.B. einzelner Lektionen durch den Kursteilnehmer
bleibt der volle Preis geschuldet. Für Studierende mit einem australischen
Studentenvisum gelten andere Bestimmungen. Diese erhalten Sie vor der
definitiven Buchung von Ihrem Berater, zudem sind die Informationen
auf der Eurocentres-Website hinterlegt («Zusatzinformationen Australien» unter www.eurocentres.com).
Art. 12
Kündigung und/oder Wechsel der Unterkunft nach
Kursbeginn
Die Unterkunft ist jeweils auf einen Samstag, unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von zwei Wochen, kündbar. Die Kündigung ist schriftlich
und ausschliesslich an Eurocentres zu richten. Eine Bearbeitungsgebühr
von USD 80 / CHF 100 / EUR 75 / GBP 50 / JPY 9000 / AUD 125 / NZD 135 /
CAD 110 wird in Rechnung gestellt. Wird die Unterkunft vor Ende der
Kündigungsfrist verlassen, bleibt der volle Preis für die Unterkunft bis
zum Ende der Kündigungsfrist geschuldet.
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Art. 13
Beanstandungen und Haftung
Beanstandungen hat der Kursteilnehmer unverzüglich der lokalen Schulleitung oder Eurocentres in Zürich mitzuteilen. (Bei von Eurocentres
vermittelten Leistungen sind Beanstandungen an den zum Erbringen der
Leistung verpflichteten Dritten zu richten.) Der Kursteilnehmer kann,
sofern der von ihm geltend gemachte und eine von Eurocentres zu
erbringende Leistung betreffende erhebliche Mangel nicht innert angemessener Frist von Eurocentres behoben wird, den Mangel selbstständig
beheben, wobei Eurocentres die entsprechenden Kosten im Rahmen der
gesetzlichen und vertraglichen Haftung gegen Beleg ersetzt. Dem Kursteilnehmer bleibt es offen, weitere rechtliche Schritte zu unternehmen.
Etwaige Forderungen sind spätestens innerhalb eines Monates nach der
vereinbarten Beendigung des Kurses bei Eurocentres in Zürich mit eingeschriebenem Brief geltend zu machen. Wird diese Frist verpasst, so
entfallen und ve