Eurocentres Sprachauenthalte Katalog 2014 2014 | Page 73

Allgemeine Geschäftsbedingungen 2014 Art. 8 Pass- und Visabestimmungen Für zahlreiche Staaten gelten Pass- und Visavorschriften. Bitte informieren Sie sich über diese Vorschriften und treffen Sie die notwendigen Vorkehrungen. Art. 9 Pflichten des Kursteilnehmers Der Kursteilnehmer ist dafür verantwortlich, dass er einen seinen Fähigkeiten und den geltenden Visabestimmungen entsprechenden Sprachkurs wählt. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, persönlich an den Lektionen teilzunehmen und pünktlich zu erscheinen. Sollte es durch unregelmässige Teilnahme oder anderes Verhalten des Teilnehmers zu Gesetzesverletzungen, Verstössen gegen Einreise- oder Visabestimmungen oder zu Störungen für die anderen Kursteilnehmer kommen, behält sich Eurocentres das Recht vor, den Teilnehmer von der Schule zu weisen. In diesem Fall wird das Schulgeld unter keinen Umständen zurückbezahlt, auch nicht anteilig. Art. 10 Abmeldung vor Kursbeginn Der Vertragspartner kann vor Beginn des Kurses auf schriftlichem Weg ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Erhält Eurocentres die schriftliche Abmeldung 14 Tage vor Beginn des Kurses, werden alle in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag an Eurocentres geleisteten Zahlungen, abzüglich der Anmeldegebühr, allfälliger Unterkunftvermittlungsgebühren und ELVIA-Versicherungsprämien, an die Vertragspartei zurückerstattet. Erhält Eurocentres die schriftliche Abmeldung weniger als 14 Tage vor Kursbeginn, aber noch vor 17.00 Uhr (MEZ) am letzten Donnerstag vor Kursbeginn, wird eine Rechnung über die Anmeldegebühr bzw. die Vermittlungsgebühr, die ELVIA-Versicherungsprämien, die Schulgebühren und die Unterkunftsmiete für ein bis zwei Wochen, falls zutreffend, ausgestellt. Die Erstattungen erfolgen innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Abmeldung. Für Studentenwohnheime, Hotels und Wohnungen gelten die jeweils gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittanbieters. Sonderregelungen gelten bei Abmeldungen von Teilnehmern, die mit einem Studentenvisum in Australien studieren. Bitte verlangen Sie diese von Ihrem Berater, bevor Sie sich für einen Kurs in Australien anmelden. («Zusatzinformationen Australien». Die Informationen sind auch auf www.eurocentres.com zu finden.) Als Abmeldedatum gilt der Zeitpunkt des Eingangs der Abmeldung bei Eurocentres zu den normalen Bürozeiten. Bei Eingang an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag in Zürich oder London ist der nächste Werktag massgebend. Dies gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, Fax etc. Art. 11 Nichtantritt oder Abbruch des Sprachkurses, Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen Bei Nichtantritt, Abbruch des Kurses oder Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen wie z.B. einzelner Lektionen durch den Kursteilnehmer bleibt der volle Preis geschuldet. Für Studierende mit einem australischen Studentenvisum gelten andere Bestimmungen. Diese erhalten Sie vor der definitiven Buchung von Ihrem Berater, zudem sind die Informationen auf der Eurocentres-Website hinterlegt («Zusatzinformationen Australien» unter www.eurocentres.com). Art. 12 Kündigung und/oder Wechsel der Unterkunft nach Kursbeginn Die Unterkunft ist jeweils auf einen Samstag, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen, kündbar. Die Kündigung ist schriftlich und ausschliesslich an Eurocentres zu richten. Eine Bearbeitungsgebühr von USD 80 / CHF 100 / EUR 75 / GBP 50 / JPY 9000 / AUD 125 / NZD 135 / CAD 110 wird in Rechnung gestellt. Wird die Unterkunft vor Ende der Kündigungsfrist verlassen, bleibt der volle Preis für die Unterkunft bis zum Ende der Kündigungsfrist geschuldet. 74 Art. 13 Beanstandungen und Haftung Beanstandungen hat der Kursteilnehmer unverzüglich der lokalen Schulleitung oder Eurocentres in Zürich mitzuteilen. (Bei von Eurocentres vermittelten Leistungen sind Beanstandungen an den zum Erbringen der Leistung verpflichteten Dritten zu richten.) Der Kursteilnehmer kann, sofern der von ihm geltend gemachte und eine von Eurocentres zu erbringende Leistung betreffende erhebliche Mangel nicht innert angemessener Frist von Eurocentres behoben wird, den Mangel selbstständig beheben, wobei Eurocentres die entsprechenden Kosten im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung gegen Beleg ersetzt. Dem Kursteilnehmer bleibt es offen, weitere rechtliche Schritte zu unternehmen. Etwaige Forderungen sind spätestens innerhalb eines Monates nach der vereinbarten Beendigung des Kurses bei Eurocentres in Zürich mit eingeschriebenem Brief geltend zu machen. Wird diese Frist verpasst, so entfallen und ve