Allgemeine Geschäftsbedingungen 2014
Art. 1
Anmeldung, Vertragspartner und Mindestalter
Benutzen Sie für die Anmeldung bitte das Formular in der Broschüre
oder auf www.eurocentres.com und senden Sie dieses möglichst frühzeitig an Eurocentres oder eine Eurocentres-Vertretung. Vorname und Familienname sind wie in den benötigten Reisepapieren (Reisepass oder
Identitätskarte) vermerkt einzutragen. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch Eurocentres gilt der Vertrag zwischen dem Kursteilnehmer
und Eurocentres (Stiftung für Sprach- und Bildungszentren, Seestrasse
247, CH-8038 Zürich, Schweiz) als abgeschlossen und die Anmeldung als
verbindlich. Eurocentres kann nur Teilnehmende in ihren Kursen akzeptieren, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (16. Geburtstag vor Kursbeginn). In Sydney, Melbourne, Madrid, Sevilla und Buenos Aires beträgt
das Mindestalter 18 Jahre (18. Geburtstag vor Kursbeginn).
Der Kursteilnehmer gilt als Vertragspartner von Eurocentres unter der
Voraussetzung, dass er oder sie 18 Jahre oder älter ist. Ist der Kursteilnehmer bei der Anmeldung (Datum der Anmeldung) noch nicht 18-jährig resp. trotz zurückgelegtem 18. Altersjahr gemäss dem Recht seines
Wohnsitzlandes noch nicht handlungsfähig, kommt der Vertrag nur zustande, wenn die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unter
Angabe der exakten Adresse unterzeichnet ist. Dies gilt auch, wenn das
Mündigkeitsalter im Land, wo der Sprachkurs stattfindet oder wo der
Kursteilnehmer bzw. seine erziehungsberechtigte Person wohnhaft ist,
nicht 18 Jahre ist. In Australien gelten für unter 18-jährige Kursteilnehmer spezielle Bedingungen. Diese erhalten Sie vor Vertragsabschluss von
Ihrem Kursberater, zudem finden Sie die Informationen auf www.eurocentres.com.
Je nach Kursort kann es sein, dass für Kursteilnehmer unter 21 Jahren
zusätzlich der Erziehungsberechtigte seine Zustimmung zum Sprachkurs
geben muss (dies unabhängig davon, ob der Kursteilnehmer in seinem
Wohnsitzland handlungsfähig ist).
Der Kursteilnehmer ist definiert als eine Person, die einen Sprachkurs
besucht oder besuchen möchte, der Gegenstand dieses Vertrages ist.
Gutscheine und andere Vergünstigungen sind bei der Anmeldung anzugeben. Gutscheine und Vergünstigungen können nach Ausstellen der
Kursbestätigung nicht mehr berücksichtigt werden.
Art. 2
Angaben in der Anmeldung
Der Kursteilnehmer/Vertragspartner bestätigt hiermit ausdrücklich, dass
die bei der Anmeldung zum Sprachkurs gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, und nimmt zur Kenntnis, dass er bei Vorliegen von falschen Angaben jederzeit ohne Weiteres vom Sprachkurs ausgeschlossen
werden kann (z.B. Anfänger, die ein Startdatum wählen, an dem keine
Anfängerkurse angeboten werden). Das Kursgeld wird in einem solchen
Fall in keiner Form, auch nicht anteilig, zurückerstattet. Der Kursteilnehmer kann sein Sprachniveau mit dem Gratissprachtest von Eurocentres,
Pathfinder, jederzeit genau bestimmen. Den Pathfinder-Test finden Sie
auf www.eurocentres.com.
Art. 3
Zahlungsbedingungen
Beim Empfang der Teilnahmebestätigung werden die Vorauszahlung von
USD 475 / CHF 500 / EUR 330 / GBP 285 / JPY 50 000 / AUD 555 / CAD 500
pro Teilnehmer sowie die Prämien für die kombinierte ELVIA-Reiseversicherung und das ELVIA-Security-Package fällig. (Bei Online-Anmeldungen beachten Sie bitte, dass die Vorauszahlung mit Erhalt der Teilnahmebestätigung fällig wird.) Die restlichen Kurs- und Unterkunftsgebühren werden sechs Wochen vor Kursbeginn fällig.
Erfolgt die Anmeldung weniger als sechs Wochen vor Kursbeginn, wird
die Zahlung für sämtliche Leistungen sofort fällig. Die Gebühren gelten
nur dann als gültig bezahlt, wenn sie auf das von Eurocentres in der Bestätigung der Anmeldung genannte Konto eingezahlt worden sind. Anmeldungen per Telefon, Fax oder Post: Bei Zahlung mit Kreditkarte wird
die Anzahlung zehn Tage nach Versand der Bestätigung, die Restzahlung
sechs Wochen vor Kursbeginn belastet.
Art. 4
Zahlungsverzug
Erfolgt die Zahlung nicht bis zu den vorgenannten Terminen, gerät der
Vertragspartner ohne Weiteres in Verzug. In diesem Fall ist Eurocentres
nicht verpflichtet, den Kursteilnehmer zum Sprachkurs zuzulassen. Der
Bestand der Forderung von Eurocentres bleibt hierdurch unberührt.
Eurocentres kann die Entschädigung nach Art. 10 verlangen.
Art. 5
Zahlungsnachweis
Zu Kursbeginn muss der Kursteilnehmer einen Beleg über die Bezahlung
der Kursgebühren und gegebenenfalls der Unterkunfts- und sonstiger Gebühren vorweisen. Kann der Kursteilnehmer diesen Beleg nicht vorweisen, wird er zum Unterricht und zum Bezug der Unterkunft nicht zugelassen. Die Ansprüche von Eurocentres bleiben in diesem Fall unberührt.
Art. 6
Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr wird für alle Buchung