Eurocentres Sprachauenthalte Katalog 2014 2014 | Page 72

Allgemeine Geschäftsbedingungen 2014 Art. 1 Anmeldung, Vertragspartner und Mindestalter Benutzen Sie für die Anmeldung bitte das Formular in der Broschüre oder auf www.eurocentres.com und senden Sie dieses möglichst frühzeitig an Eurocentres oder eine Eurocentres-Vertretung. Vorname und Familienname sind wie in den benötigten Reisepapieren (Reisepass oder Identitätskarte) vermerkt einzutragen. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch Eurocentres gilt der Vertrag zwischen dem Kursteilnehmer und Eurocentres (Stiftung für Sprach- und Bildungszentren, Seestrasse 247, CH-8038 Zürich, Schweiz) als abgeschlossen und die Anmeldung als verbindlich. Eurocentres kann nur Teilnehmende in ihren Kursen akzeptieren, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (16. Geburtstag vor Kursbeginn). In Sydney, Melbourne, Madrid, Sevilla und Buenos Aires beträgt das Mindestalter 18 Jahre (18. Geburtstag vor Kursbeginn). Der Kursteilnehmer gilt als Vertragspartner von Eurocentres unter der Voraussetzung, dass er oder sie 18 Jahre oder älter ist. Ist der Kursteilnehmer bei der Anmeldung (Datum der Anmeldung) noch nicht 18-jährig resp. trotz zurückgelegtem 18. Altersjahr gemäss dem Recht seines Wohnsitzlandes noch nicht handlungsfähig, kommt der Vertrag nur zustande, wenn die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unter Angabe der exakten Adresse unterzeichnet ist. Dies gilt auch, wenn das Mündigkeitsalter im Land, wo der Sprachkurs stattfindet oder wo der Kursteilnehmer bzw. seine erziehungsberechtigte Person wohnhaft ist, nicht 18 Jahre ist. In Australien gelten für unter 18-jährige Kursteilnehmer spezielle Bedingungen. Diese erhalten Sie vor Vertragsabschluss von Ihrem Kursberater, zudem finden Sie die Informationen auf www.eurocentres.com. Je nach Kursort kann es sein, dass für Kursteilnehmer unter 21 Jahren zusätzlich der Erziehungsberechtigte seine Zustimmung zum Sprachkurs geben muss (dies unabhängig davon, ob der Kursteilnehmer in seinem Wohnsitzland handlungsfähig ist). Der Kursteilnehmer ist definiert als eine Person, die einen Sprachkurs besucht oder besuchen möchte, der Gegenstand dieses Vertrages ist. Gutscheine und andere Vergünstigungen sind bei der Anmeldung anzugeben. Gutscheine und Vergünstigungen können nach Ausstellen der Kursbestätigung nicht mehr berücksichtigt werden. Art. 2 Angaben in der Anmeldung Der Kursteilnehmer/Vertragspartner bestätigt hiermit ausdrücklich, dass die bei der Anmeldung zum Sprachkurs gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, und nimmt zur Kenntnis, dass er bei Vorliegen von falschen Angaben jederzeit ohne Weiteres vom Sprachkurs ausgeschlossen werden kann (z.B. Anfänger, die ein Startdatum wählen, an dem keine Anfängerkurse angeboten werden). Das Kursgeld wird in einem solchen Fall in keiner Form, auch nicht anteilig, zurückerstattet. Der Kursteilnehmer kann sein Sprachniveau mit dem Gratissprachtest von Eurocentres, Pathfinder, jederzeit genau bestimmen. Den Pathfinder-Test finden Sie auf www.eurocentres.com. Art. 3 Zahlungsbedingungen Beim Empfang der Teilnahmebestätigung werden die Vorauszahlung von USD 475 / CHF 500 / EUR 330 / GBP 285 / JPY 50 000 / AUD 555 / CAD 500 pro Teilnehmer sowie die Prämien für die kombinierte ELVIA-Reiseversicherung und das ELVIA-Security-Package fällig. (Bei Online-Anmeldungen beachten Sie bitte, dass die Vorauszahlung mit Erhalt der Teilnahmebestätigung fällig wird.) Die restlichen Kurs- und Unterkunftsgebühren werden sechs Wochen vor Kursbeginn fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als sechs Wochen vor Kursbeginn, wird die Zahlung für sämtliche Leistungen sofort fällig. Die Gebühren gelten nur dann als gültig bezahlt, wenn sie auf das von Eurocentres in der Bestätigung der Anmeldung genannte Konto eingezahlt worden sind. Anmeldungen per Telefon, Fax oder Post: Bei Zahlung mit Kreditkarte wird die Anzahlung zehn Tage nach Versand der Bestätigung, die Restzahlung sechs Wochen vor Kursbeginn belastet. Art. 4 Zahlungsverzug Erfolgt die Zahlung nicht bis zu den vorgenannten Terminen, gerät der Vertragspartner ohne Weiteres in Verzug. In diesem Fall ist Eurocentres nicht verpflichtet, den Kursteilnehmer zum Sprachkurs zuzulassen. Der Bestand der Forderung von Eurocentres bleibt hierdurch unberührt. Eurocentres kann die Entschädigung nach Art. 10 verlangen. Art. 5 Zahlungsnachweis Zu Kursbeginn muss der Kursteilnehmer einen Beleg über die Bezahlung der Kursgebühren und gegebenenfalls der Unterkunfts- und sonstiger Gebühren vorweisen. Kann der Kursteilnehmer diesen Beleg nicht vorweisen, wird er zum Unterricht und zum Bezug der Unterkunft nicht zugelassen. Die Ansprüche von Eurocentres bleiben in diesem Fall unberührt. Art. 6 Anmeldegebühr Die Anmeldegebühr wird für alle Buchung