EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 16

/ 7 - Ihr EU-Führerschein gilt in der englischsprachigen Welt als Ausweis. Damit können Sie überall Firmen gründen oder Konten eröffnen. - Sie können auch Ihren aktuellen (noch nicht gesperrten) FS umtauschen und entgehen so Flensburgpunkten und künftigen Führerscheinentzug. Wenn Sie also schon viele Punkte haben, sollten Sie das einmal überlegen. - Ihr neuer Wohnsitz kann Ihnen erhebliche Steuervorteile bringen, z.B. bis zu 7 Jahre Steuerfreiheit. Fragen Sie danach. 13. Wie lange muss ich nach London kommen? Es reicht ein Tag. Sie kommen früh und fliegen spät abends wieder zurück. Die Termine liegen meist am frühen Nachmittag - also 13 bis 14 Uhr. Beachten beim Rückflugtermin, dass Sie ggf. erst nach 18 Uhr zum Airport fahren können und ggf. in die Rushhour kommen. Aber natürlich lohnt sich immer auch ein längerer Besuch - London ist eine sehr spannende Touristenmetropole. 14. Welche Unterlagen muss ich mitbringen? a) gültigen Personalausweis UND Reisepass - wichtig: Sie brauchen beides. b) Auszug aus dem Führerscheinregister. Diesen bekommen Sie beim Strassenverkehrsamt. c) Passbild mit weissem Hintergrund, beide Ohren sichtbar, Größe 35 x 45mm D) Ab dem 70. Lebensjahr oder falls Sie einen LKW Führerschein benötigen, ist ein Gesundheitstest in GB erforderlich - Kosten rund € 200,- 15. Was kostet der EU-Führerschein? Der All-Inklusiv-Preis beträgt € 2.987,- Stand OKTOBER / 2018