EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 15
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9. Wann bekomme ich meinen neuen Führerschein?
Nach rund 12 Wochen kommt Ihr neuer Führerschein zur
hinterlegten Adresse per Einschreiben oder Zustellung. Oder Sie
holen das Dokument persönlich ab.
10. Wie ist das mit dem Wohnsitz?
Um den EU-Führerschein zu bekommen, brauchen Sie einen
Erstwohnsitz (Lebensmittelpunkt) in England (GB). Sie können in
der EU eine beliebige Anzahl erster Wohnsitze haben.
Entscheidend ist der Lebensmittelpunkt. Und diesen verlegen Sie
jetzt (theoretisch oder praktisch) nach England. Ausserdem: Im
Gegensatz zu anderen EU-Ländern gibt es in GB kein
Meldegesetz, also auch keine Behörde, bei der Sie sich anmelden
oder abmelden können oder die Ihren Wohnsitz prüft. Mit anderen
Worten: Sie haben einen Ihrer Erstwohnsitze und Lebens-
mittelpunkt in England (GB) und können sich natürlich trotzdem
vollkommen frei bewegen.
11. Was mache ich, wenn mich zum Beispiel in Deutschland
die Polizei kontrolliert?
Nichts. Sie erklären, dass Ihr Lebensmittelpunkt z.B. London ist und
ansonsten lassen Sie sich nicht weiter darauf ein und auch nicht
provozieren. Wenn die Polizei Zweifel an Ihrer Aussage hat - aus
welchen Gründen auch immer - ist die Polizei in der Beweispflicht -
nicht Sie. Sie können in diesem Fall - meine Empfehlung - auch
jederzeit unseren kostenfreien Rat einholen.
12. Welche sonstigen Vorteile bringt der EU-Führerschein
- Sie können Ihren neuen EU-Führerschein weltweit, also auch in
Deutschland, unbegrenzt nutzen. (§ 28 Fahrerlaubnisverordnung
und 3. EU Führerscheinrichtlinie vom 19.1.2013)
- Sie können z.B. Ihren Namen ändern und den FS auf diesen
neuen Namen ausstellen lassen.
Stand OKTOBER /
2018