EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 15

/ 6 9. Wann bekomme ich meinen neuen Führerschein? Nach rund 12 Wochen kommt Ihr neuer Führerschein zur hinterlegten Adresse per Einschreiben oder Zustellung. Oder Sie holen das Dokument persönlich ab. 10. Wie ist das mit dem Wohnsitz? Um den EU-Führerschein zu bekommen, brauchen Sie einen Erstwohnsitz (Lebensmittelpunkt) in England (GB). Sie können in der EU eine beliebige Anzahl erster Wohnsitze haben. Entscheidend ist der Lebensmittelpunkt. Und diesen verlegen Sie jetzt (theoretisch oder praktisch) nach England. Ausserdem: Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern gibt es in GB kein Meldegesetz, also auch keine Behörde, bei der Sie sich anmelden oder abmelden können oder die Ihren Wohnsitz prüft. Mit anderen Worten: Sie haben einen Ihrer Erstwohnsitze und Lebens- mittelpunkt in England (GB) und können sich natürlich trotzdem vollkommen frei bewegen. 11. Was mache ich, wenn mich zum Beispiel in Deutschland die Polizei kontrolliert? Nichts. Sie erklären, dass Ihr Lebensmittelpunkt z.B. London ist und ansonsten lassen Sie sich nicht weiter darauf ein und auch nicht provozieren. Wenn die Polizei Zweifel an Ihrer Aussage hat - aus welchen Gründen auch immer - ist die Polizei in der Beweispflicht - nicht Sie. Sie können in diesem Fall - meine Empfehlung - auch jederzeit unseren kostenfreien Rat einholen. 12. Welche sonstigen Vorteile bringt der EU-Führerschein - Sie können Ihren neuen EU-Führerschein weltweit, also auch in Deutschland, unbegrenzt nutzen. (§ 28 Fahrerlaubnisverordnung und 3. EU Führerscheinrichtlinie vom 19.1.2013) - Sie können z.B. Ihren Namen ändern und den FS auf diesen neuen Namen ausstellen lassen. Stand OKTOBER / 2018