rung pflegebedürftigen nahen Angehörigen übernimmt,
kann ebenfalls einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Zum
Nachweis der hauptverantwortlichen Pflege naher Angehö-
riger hat die oder der Studierende einen Bescheid der Pfle-
gekasse oder sonstige geeignete Dokumente vorzulegen.
Der Antrag auf Beurlaubung ist schriftlich mittels des im
Studierendenbüro oder auf der Homepage der KU erhält-
lichen Formulars beim Studierendenbüro zu stellen. Die
Regelungen der Immatrikulations-, Rückmelde- und Ex-
matrikulationssatzung der Katholischen Universität Eich-
stätt-Ingolstadt sind zu beachten. Auskünfte dazu erteilt
das Studierendenbüro.
7. Beratung
Studierende mit familiären Verpflichtungen können sich
beim Prüfungsausschuss jederzeit über ihre Möglichkeiten
informieren und beraten lassen. Anfragen sind in der Regel
an die oder den Prüfungsausschussvorsitzenden zu rich-
ten, gegebenenfalls auch an ein vom Prüfungsausschuss
dafür beauftragtes Prüfungsausschussmitglied (§ 9 Abs. 7
APO). Für Fragen und Beratung steht auch das Zentralinsti-
tut für Ehe und Familie in der Gesellschaft (ZFG) der KU als
Ansprechpartner zur Verfügung.
Für Studierende mit Behinderung und chronischen Krank-
heiten steht darüber hinaus auch die oder der Beauftragte
für Studierende mit Behinderung nach § 29 Grundord-
nung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom
27. September 2011 in der jeweils gültigen Fassung zur
Verfügung.
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